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Kommentar zur Hilfstaxe
Aktualisierung dringend erforderlich
Die Preisangaben für Rezeptursubstanzen in der Hilfstaxe sind überaltert und meist viel zu niedrig. Die mit den Krankenkassen vereinbarte Aktualisierung ist seit vielen Jahren überfällig findet Thomas Müller-Bohn. So entstehen zusätzliche Verluste bei Rezepturen.
In der Diskussion über Rezepturhonorare geht es meist um den Arbeitspreis und den als neue Komponente geplanten Festzuschlag. Dabei wird übersehen, dass auch bei den Einkaufspreisen großer Handlungsbedarf besteht. Denn bei Rezepturarzneimitteln werden nicht die tatsächlichen Einkaufspreise der verarbeiteten Substanzen taxiert, sondern die in der Hilfstaxe vertraglich vereinbarten Preise. Gemäß dem Vertrag über die Hilfstaxe sollen diese Preise jährlich aktualisiert werden. Dennoch sind die geltenden Taxpreise viele Jahre alt. Zuletzt wurden 2009 viele Preise für die Inhaltsstoffe klassischer Rezepturen angepasst. Für die Apotheken bedeutet dies erhebliche Einbußen. Dabei müssten hier gar keine neuen Regeln erkämpft werden, sondern der geltende Vertrag müsste nur vollständig angewendet werden.
Seit der letzten Aktualisierung sind viele Preise für Arznei- und Hilfsstoffe um 30 oder 40 Prozent gestiegen, teilweise noch viel mehr. Beispiele für deutliche Preiserhöhungen bieten Erythromycin, Talkum und verschiedene Polyethylenglykole sowie viele pflanzliche Öle, beispielsweise Eukalyptusöl, raffiniertes Ricinusöl und Rosmarinöl. Vielfach schwanken die Preise innerhalb kurzer Zeit relativ stark und unterscheiden sich zudem erheblich zwischen den Anbietern.
Preisbeispiel
Der „offizielle“ Einkaufspreis für 100 Gramm Polyethylenglykol 1500 beträgt laut Hilfstaxe 2,65 Euro, der günstigste tatsächliche Einkaufspreis war bei einer Recherche Anfang August jedoch 4,95 Euro. Bei der Preisberechnung für ein Rezepturarzneimittel ist gemäß Arzneimittelpreisverordnung ein Aufschlag von 90 Prozent auf die Einkaufspreise zu erheben. In diesem Beispiel sind daher 5,03 Euro für den Inhaltsstoff zu taxieren, also nur 8 Cent mehr als der tatsächliche Einkaufspreis. Der Aufschlag, der die substanzabhängigen Kosten finanzieren soll, wird damit praktisch komplett von der Preiserhöhung aufgezehrt. Für das Handling des Stoffes und die vorgeschriebene Prüfung bleibt nichts übrig. Damit wird die Logik der Preisbildung für Rezepturen ausgehebelt.
Folgen für die Kalkulation
Doch die Folgen für die Apotheken sind noch größer. Denn auf der Grundlage des tatsächlichen Einkaufspreises wären 9,40 Euro statt 5,03 Euro zu taxieren. Die Differenzen in den Verkaufspreisen schlagen voll auf den Rohertrag oder (treffender) auf den Verlust aus dem Rezepturgeschäft durch. Zudem summieren sich diese Fehlbeträge, weil die Preise vieler Rezeptursubstanzen deutlich gestiegen sind. Das Problem betrifft oft mehrere oder gar alle Komponenten einer Rezeptur.
Wie groß die Folgen in extremen Fällen sein können, zeigt das Beispiel Atropinsulfat. Für 100 Milligramm Atropinsulfat werden 1,58 Euro inklusive Aufschlag taxiert, aber die Substanz kostet 5,12 Euro, wenn die Apotheke sie als 1-Gramm-Packung bestellt. Damit entfällt jeglicher Deckungsbeitrag für das Handling und die Prüfung und es entsteht sogar ein Verlust von 3,54 Euro. Dieser Verlust zehrt mehr als die Hälfte des Arbeitspreises von 7 Euro auf, der bei einer aseptischen Herstellung von Atropin-Augentropfen zu taxieren wäre. Dagegen wären bei einer marktgerechten Taxierung allein für diese Position 9,73 Euro statt 1,58 Euro fällig. Die Differenz ist mit 8,15 Euro also größer als der Arbeitspreis und hat damit einen erheblichen Effekt auf den Gesamtpreis des Rezepturarzneimittels. Weitere Beispiele und eine Abschätzung der Folgen für die Apotheken finden Sie in dem Beitrag „Handlungsbedarf bei der Hilfstaxe“ in der DAZ 35.
Vertrag anwenden
Als die Hilfstaxe vereinbart wurde, waren sich die Vertragspartner auf Seiten der Apotheken und offensichtlich auch bei den Krankenkassen bewusst, dass die Preise regelmäßig angepasst werden müssen. Daher soll laut Vertrag eine technische Kommission die Marktpreise überprüfen und Änderungen erarbeiten. Doch diese Kommission existiert schon seit vielen Jahren nicht mehr. Immerhin soll es mittlerweile beim Deutschen Apothekerverband Vorarbeiten für neue Verhandlungen mit den Krankenkassen geben. Doch bis daraus marktgerechte Taxpreise werden können, scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Auch darum geht es in dem Beitrag zu diesem Thema in der DAZ 35.
1 Kommentar
Das Rezeptur-, Wirtschaftlichkeits- und Personalmangel-Narrenschiff
von Wolfgang Müller am 01.09.2016 um 17:11 Uhr
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