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Ludwig Veltmann, Mittelstandsverbund
„Die soziale Funktion der Apotheken ist nicht hoch genug einzuschätzen“
ABDA erhält weitere Rückendeckung von Verbänden freier Berufe
So erklärt der Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt, er habe „mit Sorge“ die Entscheidung des EuGH zur Kenntnis genommen. „Das Urteil gefährdet nicht nur die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, sondern stellt das grundsätzliche Recht der Mitgliedstaaten nach eigenständiger Ausgestaltung des Gesundheitssystems sowie das deutsche Modell der Freiberuflichkeit mit festen Gebühren- und Honorarordnungen infrage“, erklärt der Verband. Diese wehrten sich gegen Entscheidungen, „die freiberufliches Handeln und auf den Schutz der Bevölkerung gerichtete Regularien in Deutschland angreifen“, heißt es.
Die möglichen Konsequenzen seien weder hinnehmbar, noch in ihrer vollen Tragweite derzeit überhaupt absehbar. „Deshalb unterstützen die Freien Berufe in Sachsen-Anhalt die berechtigte Forderung der Apotheker, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sowie Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz u.a. durch das Festpreissystem bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufrechtzuerhalten“, betont der Verband. Er fordere den Landtag und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, sich den bereits bestehenden Initiativen einzelner Bundesländer und der Initiative Gröhes für ein Rx-Versandverbot anzuschließen. So könne die freiberufliche, für jeden Menschen gleichberechtigt verfügbare Arzneimittelversorgung weiterhin flächendeckend als unverzichtbare Gemeinwohlaufgabe sichergestellt werden.
EuGH setzt sich über Recht der Mitgliedstaaten hinweg
Auch der Verband Freier Berufe in Bayern kritisiert das EuGH-Urteil scharf. „Der EuGH setzt sich damit über das Recht der Mitgliedstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können“, erklärt er in einer Stellungnahme. „Damit wird Deutschland die Gestaltungshoheit über einen wichtigen Bestandteil des nationalen Gesundheitssystems entzogen“, wodurch auch „die Honorarordnung eines freien Berufes in ihrem Bestand gefährdet ist.“
Der Verband spricht sich daher dafür aus, den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie in drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten, zu verbieten. Die Arzneimittelpreisbindung sei Teil einer freiberuflichen Honorarbildung, mit welcher die Interessen von Bürgern, Kostenträgern und Apotheken ausgeglichen werden. „So können Bürger vor einer Übervorteilung geschützt werden“, erklärt der Verband.
Vorratshaltung, Lieferfähigkeit, Rezepturen und Beratung
Boni, wie sie von DocMorris beim EuGH durchgesetzt wurden, verursachen nach Ansicht des Verbands Freier Berufe in Bayern „lediglich Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft“. Die Preisbindung ermögliche hingegen eine Reihe von Gemeinwohlleistungen, die in Apotheken vor Ort erbracht werden. „Zu den Gemeinwohlleistungen zählen eine ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, individuelle Rezepturherstellung und persönliche Beratung sowie der Nacht- und Notdienst“, erklärt der Verband. Die Arzneimittelpreisbindung verhindere außerdem eine Rosinenpickerei nach rentablen Patienten und schützt so vor einer lückenhaften Versorgung.
Politische Initiativen, einen Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland komplett zu verbieten, wie sie die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verfolgen, begrüßt der Verband Freier Berufe „ausdrücklich“.
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