Nach dem EuGH-Urteil

Ärzte im Schulterschluss mit Apothekern 

Berlin - 10.01.2017, 15:35 Uhr

Gemeinsame Position veröffentlicht: Ärzte und Apotheker in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: (Foto: detail-Blick / Fotolia)

Gemeinsame Position veröffentlicht: Ärzte und Apotheker in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: (Foto: detail-Blick / Fotolia)


Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben die Apotheker bei den Ärzten Unterstützung für ihre Forderung gefunden, der Versandhandel mit Arzneimitteln zu verbieten. Am heutigen Dienstag veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung.

Seit der Europäische Gerichtshof im Oktober vergangenen Jahres sein Urteil zu Arzneimittelpreisen im grenzüberschreitenden Versandhandel gesprochen hat, suchen Apotheker den Schulterschluss mit anderen Berufen, die ebenfalls mit festen Preisen arbeiten. Auf Landesebene sind bereits mehrere Erklärungen mit verschiedenen freien (Heil-)Berufen verabschiedet worden.

Jetzt haben sich auch die Ärztekammer und Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Position zum Thema veröffentlicht. Beide Kammern betrachten das EuGH-Urteil „mit großer Sorge“, heißt es darin.

Patienten werden Ärzte zu Verordnungen drängen

Ärzte und Apotheker betonen, dass die Arzneimittelpreisbindung integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Sie diene der Qualitätssicherung, der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz. Doch entgegen der Intention aller bisherigen Regelungen zum Sachleistungsprinzip verschaffe das Urteil des EuGH Patienten, die von Arzneimittel-Zuzahlungen befreit sind, eine Einnahmequelle. Über Boni von ausländischen Versandapotheken würden damit Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt. Die Heilberufe fürchten: Patienten werden Ärzte bedrängen ihnen Arzneimittel zu verordnen, um diese Boni zu kassieren.

Ferner weisen die Kammern darauf hin, dass die Konzentration ausländischer Versandhändler auf wirtschaftlich ertragreiche Geschäfte das flächendeckende Netz der wohnortnahen Apotheken schädige. Doch diese Apotheken seien es, die die Patienten in Nacht- und Notdienst versorgen und mit einer Vielzahl von Leistungen betreuen.

Souveränität über die Gesundheitspolitik zurückgewinnen

Letztlich betreffe das Urteil alle Gesundheitsberufe. Denn der EuGH setze sich über dasRecht der Mitgliedsstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. Gemeinsam unterstütze an daher alle Maßnahmen, die dazu dienen die Souveränität über die Gesundheitspolitik des Landes zurück zu gewinnen. „Dazu gehört in dem konkreten Fall ein Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wie dies in 21 von 28 EU-Ländern der Fall ist, wie ein Verbot von ärztlichen Fernbehandlungen ohne Patienten-Arzt-Kontakt“.


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