Unveröffentlichte Studiendaten

Bedenken bei Arzneimittel gegen Schwangerschaftsübelkeit

USA / Stuttgart - 18.01.2017, 14:20 Uhr

Bis zu 75 Prozent aller Schwangeren kämpfen mit Übelkeit in der Schwangerschaft. (Foto.  nd3000 / Fotolia)

Bis zu 75 Prozent aller Schwangeren kämpfen mit Übelkeit in der Schwangerschaft. (Foto.  nd3000 / Fotolia)


Bendectin und Diclegis: Die Geschichte 

Zum Hintergrund: Diclegis® beziehungsweise Bendectin® blickt auf eine aufregende Geschichte zurück. Die Wirkstoffkombination mit Doxyklamin und Pyridoxin wurde im Jahre 1956 als Bendectin® von der FDA zugelassen und enthielt ursprünglich drei Komponenten – Dicycloverin war der krampflösende Bestandteil des Präparats.

Im Jahre 1975 mussten alle Arzneimittel, die mehrere Wirkstoffe enthielten und in den Jahren 1938 bis 1962 zugelassen wurden, aufs Neue evaluiert werden, um zu gewährleisten, dass sie den neuen Anforderungen der FDA entsprechen. Im Zuge dieser „Drug effectiveness study implementation“ (DESI) wurde auch Bendectin® erneut bewertet und in der Konsequenz als Zweierkombination neu formuliert auf den Markt gebracht: Da für Dicycloverin keine Wirksamkeit und kein Nutzen nachgewiesen werden konnte, entfiel das Spasmolytikum bei der Neuzulassung 1976.

Bendectin® wurde in den USA und vielen anderen Teilen der Welt 27 Jahre lang zum einzigen Arzneimittel bei Schwangerschaftsübelkeit und Erbrechen. Weltweit nahmen es über 33 Millionen Schwangere ein: 1980 entfielen 82 Prozent aller insgesamt  584.452 verordneten Arzneimitteln zur Antiemese in den USA auf Bendectin®.

Bendectin: Rücknahme nicht aus Sicherheitsgründen

In den siebziger Jahren kamen erste Behauptungen auf, dass Bendectin® möglicherweise fruchtschädigende Wirkungen habe. 1983 wurde ein großer Review-Artikel hierzu veröffentlicht, der allerdings keine messbaren teratogenen Effekte durch Bendectin® nachwies. Dennoch stellte der pharmazeutische Untrnehmer in diesem Jahr die Herstellung des Antiemetikums ein. Das Arzneimittel blieb von der FDA zugelassen und wurde auch in Kanada unter dem Handelsnamen Declectin® weiter vermarktet. Die FDA hielt die Überwachung aufrecht.

In den Jahren 1980 bis 1985, in denen die Verordnungen von Bendectin® aufgrund von Sicherheitsbedenken und schließlich der Marktrücknahme in den USA zurückgingen, blieb die Anzahl der Fehlbildungen bei Neugeborenen dennoch konstant, während sich die Krankenhauseinweisungen aufgrund von Schwangerschaftserbrechen verdoppelten.

Die FDA hatte 1999 in einem Schreiben Stellung zur Marktrücknahme von Bendectin® genommen und betont, dass diese nicht aus Gründen der Sicherheit oder Wirksamkeit erfolgt sei. Die Behörde hielt sich somit die Option offen, auch zu einem späteren Zeitpunkt diese Arzneimittelkombination zuzulassen. Dies geschah im April 2013: Unter dem Handelsnamen Diclegis® bekam Duchesnay USA die Zulassung für sein Präparat bei Übelkeit sowie Erbrechen in der Schwangerschaft.

Diclegis® wurde an 261 schwangeren Frauen untersucht, die in der siebten bis 14. Schwangerschaftswoche waren. Die werdenden Mütter erhielten über einen Zeitraum von zwei Wochen entweder Diclegis® oder Placebo. Ergebnis der Untersuchung war, dass sich bei den Frauen mit Diclegis® die Symptome Übelkeit und Erbrechen stärker besserten als bei den Placebo-therapierten Schwangeren. Der Fötus war laut der Studie dabei keinem erhöhten Risiko ausgesetzt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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