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Kann man mit den derzeitigen Methoden prüfen, um welche Sorte Cannabisblüten es sich handelt?
Die verfügbaren Cannabisblütensorten unterscheiden sich in der Hauptsache in ihrem Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Laut Dr. Michael Hörnig, Leiter des Prüflaboratoriums vom Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC), ist eine halbquantitative Abschätzung der Konzentrationen an THC und CBD mit den in der DAC-Monografie beschriebenen DC-Methoden theoretisch möglich. Rein praktisch wurde dies jedoch in den Vorschriften nicht beschrieben.
Bisher gibt es keine Bestrebungen, dass die Sorten bei der Eingangskontrolle in der Apotheke nach Gehalt untersucht werden müssen. Dies ist auch nicht notwendig, da die Hersteller ein entsprechendes Prüfzertifikat nach §6 ApBetrO erstellen, das Auskunft über den Gehalt an THC und CBD gibt. Die Monografie „Cannabisblüten“, sei es im DAC oder später im DAB, lässt bewusst einen großen Gehaltsbereich zu, da ansonsten für jede Blütensorte eine eigene Monografie erstellt werden müsste. Sollte ein großer Markt für Cannabis in der Apotheke entstehen, wird es sicherlich in der Zukunft weitere Hilfsmittel zur schnellen Identifizierung und auch zur Gehaltsbestimmung in der Apotheke geben.
4 Kommentare
Cannabis unbedingt AUCH NOCH als defizitäre "Rezeptur"?
von Wolfgang Müller am 21.03.2017 um 11:53 Uhr
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Anmerkungen
von Redaktion DAZ.online am 20.03.2017 um 11:09 Uhr
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Anmerkungen
von Michael Mischer am 20.03.2017 um 9:00 Uhr
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AW: Anmerkungen
von Sebastian Heinz am 20.03.2017 um 10:33 Uhr
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