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Wie sind Cannabisblüten zu entsorgen?
Die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelten selbstverständlich auch für Cannabisblüten. Nach § 16 BtMG hat der Eigentümer (in der Apotheke der Apothekenleiter) die Betäubungsmittel in Gegenwart von zwei Zeugen auf eine Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Von der Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen, die drei Jahre lang aufzubewahren ist. Nach der Zubereitung als Tee oder in Form einer Inhalation können Cannabisblüten über den Biomüll oder Hausmüll entsorgt werden. Da noch aktive Substanzen enthalten sein können, muss auch hier gewährleistet werden, dass die Reste nicht wiederverwertbar sind und Personen nicht gefährdet werden (vor allem Kinder!).
4 Kommentare
Cannabis unbedingt AUCH NOCH als defizitäre "Rezeptur"?
von Wolfgang Müller am 21.03.2017 um 11:53 Uhr
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Anmerkungen
von Redaktion DAZ.online am 20.03.2017 um 11:09 Uhr
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Anmerkungen
von Michael Mischer am 20.03.2017 um 9:00 Uhr
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AW: Anmerkungen
von Sebastian Heinz am 20.03.2017 um 10:33 Uhr
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