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Darf man die Cannabisblüten auch rauchen oder Kekse daraus backen?
Mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit ist weder das Rauchen eines Joints noch das Backen von Keksen als Anwendungsform von Cannabisblüten zu empfehlen, da die Dosierung pro Anwendung nicht reproduzierbar ist und sich die Wirkung nicht vorhersagen lässt. Beim Rauchen von Cannabisblüten in Kombination mit Tabak kommt hinzu, dass dabei schädliche Verbrennungsprodukte entstehen, die gegen eine therapeutische Anwendung sprechen. Letztendlich liegt die Entscheidung für eine Darreichungsform aber in der Therapiehoheit des Arztes. Das NRF empfiehlt zur Inhalation von Cannabisblüten die Verwendung von elektrischen Verdampfern (NRF 22.12. und 22.13.), zur oralen Anwendung die Herstellung eines Tees (NRF 22.14. und 22.15.). NRF-Rezepturvorschriften sind allerdings lediglich als Vorschläge an die Ärzte zu verstehen.
4 Kommentare
Cannabis unbedingt AUCH NOCH als defizitäre "Rezeptur"?
von Wolfgang Müller am 21.03.2017 um 11:53 Uhr
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Anmerkungen
von Redaktion DAZ.online am 20.03.2017 um 11:09 Uhr
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Anmerkungen
von Michael Mischer am 20.03.2017 um 9:00 Uhr
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AW: Anmerkungen
von Sebastian Heinz am 20.03.2017 um 10:33 Uhr
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