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Digitalisierung
BMG: Arbeiten am E-Rezept beginnen frühestens 2019
In den nächsten Jahren wird mit dem elektronischen Rezept in Deutschland nicht zu rechnen sein: Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber DAZ.online erklärte, würden die Arbeiten zur Einführung erst ab 2019 gestartet. Derweil gibt es erneute Probleme bei der Versorgung der Ärzte mit Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte.
Für viele Apotheker oder Apothekenrechenzentren ist es ein Schreckgespenst, während Versandapotheken sehnsüchtig darauf warten – doch das elektronische Rezept wird in Deutschland so schnell nicht kommen. Zwei Tage nach dem „Digital-Gipfel“ der Bundesregierung informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Einführung des E-Rezeptes noch auf sich warten lässt.
Zur Erklärung: Bis zur Einführung elektronischer Verordnungen, die beispielsweise in Teilen der USA schon verpflichtend vorgeschrieben sind und auch in einem Drittel aller europäischen Länder im Einsatz sind, ist es noch ein langer Weg. Hierzu muss zunächst eine digitale Infrastruktur aufgebaut werden, an die Arztpraxen wie auch Apotheken angeschlossen sind. Zweitens müssen die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte erneuert und erweitert werden. Dazu müssen beispielsweise auch die Lesegeräte in Arztpraxen ausgetauscht und neuartige Lesegeräte für Apotheker eingeführt werden.
Strikter Ablauf: Gesundheitskarte, Medikationsplan, E-Rezept
Bislang kann die elektronische Gesundheitskarte nur die Stammdaten der Patienten als „Basisfunktion“ speichern, als nächster Schritt soll auch der Medikationsplan elektronisch hinterlegt werden können. Auch zu diesem Zweck sollen eigentlich bis zum 1. Juli 2018 alle Arztpraxen in Deutschland mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sein.
Doch nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird die hierfür nötige Zeit nicht ausreichen, da bislang nur einer der beiden von der Gematik beauftragten Hersteller die nötige Zulassung bekam, während die Telekom-Tochter T-Systems noch nicht einmal ihre Feldtests abhalten konnte. Das E-Health-Gesetz sieht für eine verspätete Ausrüstung der Arztpraxen Kürzungen der vertragsärztlichen Vergütung vor. Das Ministerium werde nun „sorgfältig prüfen“, ob dieser Termin verschoben werde, erklärte ein Sprecher von Minister Hermann Gröhe gegenüber der Zeitung.
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