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Nachdem die Homöopathie nach Zwischenfällen und Verbotsforderungen in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten ist, positioniert sich nun der Bundesverband der Arzneimittelhersteller zu dem Thema. Er betont die hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit wie auch die Bedeutung der Apothekenpflicht. Doch der Verband lässt offen, wo die Homöopathie ihre Grenzen hat. Dass es wenige bis keine Studien zum Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathika gibt, sei normal, da Nachweise bei individuellen Therapien nur schwer möglich seien.
Kritik an fehlenden Wirksamkeitsnachweisen, Forderungen gegen Kostenerstattungen und verstorbene Kinder in den USA, Italien oder Belgien, die homöopathisch behandelt worden waren: Die „besondere Therapierichtung“ Homöopathie ist derzeit stark unter Beschuss. Auch von Seiten der Politik werden Forderungen laut, den gesetzlichen Sonderstatus von Globuli & Co. zu ändern, und der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), Josef Hecken, hatte infrage gestellt, ob Krankenkassen Homöopathika als Satzungsleistung weiterhin erstatten sollten. Bei manchen Pharmaverbänden trifft das verständlicherweise nicht auf Wohlgefallen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte kürzlich eine Umfrage zum Thema durchgeführt – und nun folgt der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) mit einem Positionspapier zum Thema, zu dem auch Homöopathika-Hersteller wie die Deutsche Homöopathie-Union, Heel oder Hevert gehören.
„Das Grundprinzip in der Therapie mit klassischen homöopathischen Arzneimitteln besteht in der Behandlung von Erkrankungen nach dem Ähnlichkeitsprinzip“, erklärt der Pharmaverband zunächst – und verweist darauf, dass die „Potenzierung“ als „Kraftentfaltung“ zu verstehen sei, die die Homöopathie von allen anderen Heilmethoden unterscheide. Die Symptome des Patienten würden durch den behandelnden Therapeuten erfasst und geordnet, um das im individuellen Fall passende homöopathische Arzneimittel zu finden, erklärt der Verband. Homöopathische Mittel können entweder in der Selbstmedikation oder nach ärztlicher Verordnung angewendet werden.
Die Verkehrsfähigkeit homöopathischer Präparate sei gesetzlich geregelt, betont der BAH. Wie alle anderen Fertigarzneimittel müssten sie auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft werden, heißt es in dem Papier zunächst. Doch in Sachen Wirksamkeits-Nachweis fügt der BAH hinzu: „Wenn homöopathische Arzneimittel neben der Qualität und Unbedenklichkeit zusätzlich ihre Wirksamkeit durch Studien oder anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial nachweisen, erhalten sie eine Zulassung für ein konkretes Anwendungsgebiet.“ Denn neben einer „Zulassung“ könnten homöopathische Mittel auch lediglich registriert werden, „der Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit ist nicht notwendig“.
In jedem Fall müssten sie die gesetzlichen Anforderungen an eine hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit und damit Sicherheit erfüllen, betont der Verband – und erklärt: „Homöopathische Arzneimittel sind ein bewährter Bestandteil der Therapievielfalt in der Selbstmedikation mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln“.
5 Kommentare
Leidliches Thema ... warum?
von mili am 22.09.2017 um 10:28 Uhr
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Pharmaverband verteidigt Homöopathie
von Dr. Edmund Berndt am 21.06.2017 um 14:42 Uhr
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Rumgeiere. Und ein Affront gegen die Ärteschaft.
von 2xhinschauen am 21.06.2017 um 0:13 Uhr
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AW: Rumgeiere. Und ein Affront gegen die Ä
von Dr. Edmund Berndt am 21.06.2017 um 8:33 Uhr
Pharmaverband verteidigt Homöopathie
von Dr. Edmund Berndt am 20.06.2017 um 17:44 Uhr
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