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Europa, deine Apotheken (Irland)
Apotheken in der Finanzkrise und ein Nicht-Abgabe-Honorar
Apotheker brauchen einen Liefervertrag
Irland hat traditionell den größten Anteil an
Privatversicherten: Heutzutage sind noch etwa 40 Prozent aller Iren
zumindest mit einer Krankenversicherung privatversichert. Die Arzneimittelversorgung für Bürger, die beim gesetzlichen
irischen Gesundheitsdienst (HSE) versichert sind, wurde 1996 neu geregelt:
Seitdem müssen Apotheker, die Arzneimittel an gesetzlich Versicherte abgeben
wollen, einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienst haben. In der Regel verhandelt
der Apothekerverband diesen Vertrag mit dem HSE, einzelne Apotheker können aber
auch die Preise einzelner, besonderer Leistungen selbst mit dem
Gesundheitsdienst vereinbaren. Die HSE-versicherten Patienten wiederum benötigen, ähnlich wie in Deutschland, eine Gesundheitskarte (Medical Card), um ein Recht auf Kostenerstattung zu haben.
Bedarfsplanung für sechs Jahre
Weil die Apothekenzahl in den 1990er-Jahren angestiegen war, erließ der Gesetzgeber 1996 außerdem ein Gesetz, das erstmals eine Bedarfsplanung für den Apothekenmarkt vorsah. In Städten mussten Apotheker mindestens 250 Meter Abstand zum nächsten Konkurrenten einhalten, auf dem Land mussten mindestens fünf Kilometer Abstand dazwischen sein. Neben den geografischen Kriterien wurden auch demografische eingeführt: Eine neue Stadtapotheke musste mindestens 4000 Menschen versorgen, um eine Lizenz zu erhalten, eine Landapotheke mindestens 2500 Menschen.
Außerdem mussten die Apothekenbetreiber einen Wirtschaftsplan vorlegen, der bewies, dass die Apotheke langfristig existenzfähig ist. Die letzte wichtige Entwicklung für die Struktur des Marktes gab es dann im Jahr 2002: Der Gesetzgeber nahm die gesamte, sechs Jahre zuvor beschlossene Bedarfsplanung zurück. Grund dafür war die Klage der irischen Apothekenkette McSweeney, die gegen die Niederlassungsbeschränkungen klagte und Recht bekam.
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