Europa, deine Apotheken (Irland)

Apotheken in der Finanzkrise und ein Nicht-Abgabe-Honorar

Berlin - 08.09.2017, 07:00 Uhr

Mehr Einzelinhaber als Ketten: Obwohl es in Irland keine Regulierungen zum Besitz von Apotheken gibt, halten Kettenunternehmen nur zwischen 20 und 30 Prozent des Marktes. (Foto: dpa)

Mehr Einzelinhaber als Ketten: Obwohl es in Irland keine Regulierungen zum Besitz von Apotheken gibt, halten Kettenunternehmen nur zwischen 20 und 30 Prozent des Marktes. (Foto: dpa)


Irland gehörte einst zu den Sorgenkindern Europas, heute ist es ein wirtschaftlich florierendes Land. Die Finanzkrise von 2009 bekamen auch die Apotheken zu spüren: Der Gesetzgeber senkte das Apothekenhonorar mehrfach ab, um Geld zu sparen. Jetzt wollen die Apotheker die Sparmaßnahmen wieder zurückdrehen. Alles über einen traditionell deregulierten Apothekenmarkt, der schwierige Zeiten gut überstanden hat.

In der Republik Irland gibt es derzeit rund 1800 Apotheken. Damit liegt Irland, was die Apothekendichte betrifft, über dem EU-Durchschnitt. Im Schnitt kommen in Europa 31 Apotheken auf 100.000 Einwohner, in Irland sind es 39 (Deutschland: 25 Apotheken/100.000 Einwohner). Der Apothekenmarkt Irlands war nie stark reguliert, es gab nie ein Fremd- und/oder Mehrbesitzverbot. Trotzdem kontrollieren die Kettenbetreiber noch nicht den Markt: Etwa ein Drittel des Marktes liegt in Unternehmenshänden.

Ein Blick in die interessante Geschichte des irischen Apothekenmarktes: Eine der wichtigsten und bis heute geltenden Gesetze für Apotheker ist immer noch der „Pharmacy Act“ von 1875. Mit dem Gesetz wurde die Apothekerkammer des Landes (Pharmaceutical Society) als Aufsichtsbehörde über die Apotheker etabliert. Seitdem müssen sich Apotheker bei der Kammer registrieren, wenn sie ihren Beruf ausüben wollen. Derzeit sind in Irland knapp 6000 Apotheker bei der Kammer registriert (s. Grafik). Ein Fremdbesitzverbot hat es im Pharmacy Act nie gegeben. 1890 wurde allerdings ein Passus angefügt, nach dem in jeder Apotheke ein Pharmazeut anwesend sein muss, der das tägliche Geschäft leitet.

(Quelle: PSI Annual Report 2016)


Bis in die 1950er-Jahre gab es neben dem Pharmaziestudium noch die Ausbildung zum „Apothecary“, eine Art Drogist. In den 1950er-Jahren verloren diese Drogisten das Recht, eine Apotheke zu leiten. Heute gibt es diese Ausbildung nicht mehr, „Apothecaries“ dürfen aber rein theoretisch bis heute Arzneimittel dispensieren. 1962 wurde die Liste der „autorisierten Personen“, die eine Apotheke eröffnen dürfen, erneuert. Seitdem dürfen registrierte Apotheker, registrierte Ärzte mit einer Fachausbildung in Pharmazie sowie Unternehmen Apotheken gründen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ein registrierter Apotheker oder Arzt mit Fachausbildung ständig anwesend ist.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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