Interview DHL

Wann übergibt die DHL Arzneimittel-Pakete an Kinder?

Berlin - 20.09.2017, 12:00 Uhr

Lieferung von der Versandapotheke: Wenn Versandapotheken nicht ausdrücklich dafür bezahlen, dürfen DHL-Boten Arzneimittel-Lieferungen auch an Kinder übergeben. (Foto: dpa)

Lieferung von der Versandapotheke: Wenn Versandapotheken nicht ausdrücklich dafür bezahlen, dürfen DHL-Boten Arzneimittel-Lieferungen auch an Kinder übergeben. (Foto: dpa)


Versender müssen Extra-Service buchen

DAZ.online: Wenn aber auf dem Paket eindeutig „Arzneimittel-Lieferung“ steht, muss der Paketbote dann nicht besonders vorsichtig sein?

Ernzer: Hierbei gilt: Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter angehalten, Aufdrucke auf Paketen, wie „nicht an Jugendliche abzugeben“ oder auch „nicht werfen“, „Vorsicht Glas!“ etc. nicht zu beachten. Dies hat den Hintergrund, dass wir in einem auf Standardisierung ausgerichteten Massen-Geschäft nicht gewährleisten könnten, dass kundenindividuelle Vorgaben entlang der Prozesskette in einem hoch automatisierten Prozess berücksichtigt werden. Individuelle Aufdrucke würden es außerdem einer nicht durch Technik oder Arbeitsanweisungen unterstützten Interpretation des Zustellers überlassen, wie der jeweilige Hinweis konkret gemeint ist. Dies entspräche unter den Gesichtspunkten der Kundenzufriedenheit, Sicherheit und Qualität nicht den DHL-Standards.

DAZ.online: Gibt es denn gar keine Möglichkeit sicherzustellen, dass Arzneimittel-Pakete nicht in den falschen oder zu jungen Händen landen?

Ernzer: Doch. DHL Paket stellt seinen Kunden, also den Versendern, Versandservices zur Verfügung. Hierbei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine Sendung eines Geschäftskunden oder eines Privatkunden handelt, da für diese beiden Kundengruppen unterschiedliche Services bereit stehen. Für Geschäftskundensendungen (und um die ging es im hier vorliegenden Fall), stehen drei verschiedene Services zur Verfügung, die dafür sorgen, dass eine Sendung nicht in die „falschen Hände“ gelangt.

99 Cent für die Alterssichtprüfung - Medpex verzichtet

DAZ.online: Die wären?

Ernzer: Der Service „Alterssichtprüfung“ für 99 Cent pro Paket sorgt dafür, dass ein Paket nur an eine Person zugestellt und übergeben wird, die die vom Versender vorgegebene Altersgrenze überschritten hat. Je nach Kundenvorgabe bieten wir die Altersstufen 16 und 18 an. Annahmeberechtigt ist grundsätzlich jede in diesem Sinn empfangsberechtigte Person im Haushalt des Empfängers. Wenn eine Sendung unabhängig vom Alter nur an den eigentlichen Empfänger übergeben werden soll, kann der Service „Persönliche Übergabe“ für 99 Cent gebucht werden. Der Service „Ident-Check“  für 2,99 Euro bietet eine dokumentierte Zustellung ausschließlich an den bezeichneten Empfänger, der sich legitimieren muss.

Für Privatkunden steht der Service „Alterssichtprüfung“ in der Onlinefrankierung ebenfalls zur Verfügung. Da wir sendungsbegleitende Daten benötigen, diesen Prozess zuverlässig zu unterstützen, ist eine Beauftragung der „Alterssichtprüfung“ zum Beispiel in einem DHL Paketshop leider nicht möglich.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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