Wie läuft es in der Apotheke vor Ort?
Auch in der Apotheke vor Ort ist eine Abgabe von Arzneimitteln an Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht verboten oder ausgeschlossen. Die ABDA teilt hierzu mit:
Grundsätzlich geben Apotheker Kindern Medikamente nur unter Vorbehalt mit. Thomas Benkert, Vize-Präsident der Bundesapothekerkammer, empfiehlt Eltern deshalb, nur Erwachsene als Boten in eine Apotheke schicken. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen.
Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich ‚harmlose‘ rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. Benkert: „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten umfassend beraten, wenn er dies über ein Kind als Boten tun soll? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht übermitteln." Auch wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann er sie nur mit einem Erwachsenen verlässlich besprechen.
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