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Der hippokratische Eid ist ein Symbol für das ärztliche Berufsverständnis. Die moderne Version davon gibt es seit fast 70 Jahren. Nun wurde sie geändert: Erstmalig wurde die Patientenautonomie aufgenommen. Auch sollen Ärzte ihr Wissen teilen, und Respekt gegenüber Studenten und Kollegen zeigen.
„Ich schwöre und rufe Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, dass ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid ... erfüllen werde“: Mit diesen Worten beginnt der hippokratische Eid, der bis heute ein Symbol für das ärztliche Berufsverständnis ist. Er legt fest, dass Ärzte ihre Behandlung am Nutzen für die Kranken ausrichten und Schaden von ihnen abwenden sollen.
Mit der Deklaration von Genf hat der Weltärztebund im Jahr 1948 eine moderne Version geschaffen. In ihr ist die Anrufung der Götter zwar nicht mehr zu finden – doch wie schon mehr als 2000 Jahre vorher beispielsweise die ärztliche Schweigepflicht. Auf seiner diesjährigen Generalversammlung in Chicago hat der Weltärztebund die Deklaration nun grundlegend reformiert.
„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, erklärt zu diesem Anlass der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery, der auch stellvertretender Vorsitzender des Weltärztebundes ist.
Überfällige Änderungen
Nach Ansicht des Tübinger Medizinethikers Urban Wiesing
handelt es sich um die „wichtigste und umfangreichste Überarbeitung“ des Genfer
Gelöbnisses. „Zum ersten Mal wurde die Autonomie des Patienten aufgenommen“,
sagt Wiesing. „Das war überfällig.“ Der studierte Arzt und Philosoph berät den
Weltärztebund in ethischen Fragen und war auch selbst an der Überarbeitung
beteiligt.
Vertreter von Medizinstudenten hatten zudem den Vorschlag eingebracht, dass Ärzte anders als bisher nicht nur ihren Lehrern gegenüber die „gebührende Achtung und Dankbarkeit“ erweisen sollen. So sollen Mediziner nach der neuen Version nun auch ihren Kollegen und Studenten gegenüber den nötigen Respekt zollen. Außerdem geloben Ärzte zukünftig, immer die Regeln der guten medizinischen Praxis einzuhalten – und sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern, um Medizin nach den höchsten Standards erbringen zu können. „Es gibt gute Belege, dass überarbeitete oder kranke Ärzte in der Gefahr stehen, keine gute Medizin zu praktizieren“, erläutert Wiesing.
Mediziner sollen ihr Wissen teilen
Gleichzeitig ruft die neue Fassung zu mehr Transparenz und Kommunikation auf. „Ich werde mein medizinisches Wissen zum Nutzen der Patienten sowie zum Fortschritt des Gesundheitswesens mit anderen teilen“, heißt es nun. Dies stellt beispielweise eine Aufforderung an Ärzte dar, ihre Patienten angemessen über Diagnosen und Behandlungen zu informieren, oder unliebsame Ergebnisse medizinischer Studien nicht in der Schublade verschwinden zu lassen. Nach Untersuchungen beispielsweise von Transparency International passiert letzteres im Gesundheitsbereich bislang regelmäßig.
Doch welche Rolle spielt die moderne Fassung des hippokratischen Eids überhaupt? Kürzlich hat Wiesing mit Kollegen eine Untersuchung veröffentlicht, nach der das Genfer Gelöbnis weltweit bislang von nur relativ wenigen Ärzteverbänden genutzt wird, um beispielsweise junge Ärzte für eine verantwortungsvolle Berufsausübung zu sensibilisieren. „Das Ergebnis ist ernüchternd“, sagt Wiesing. Die Nutzung des Gelöbnisses liege bislang weit hinter dem zurück, was es beanspruche.
Kernbestand moralischer Prinzipien
„Eine Profession kann es sich nicht leisten, in einer globalisierten Welt verschiedene Standards zu verfolgen“, betont der Medizinethiker. „Es gibt einen Kernbestand von moralischen Prinzipien, die gelten überall auf der Welt – und die fasst das Gelöbnis zusammen.“
In Deutschland ist das Dokument Bestandteil der Berufsordnungen der Ärzte. Unklar ist, ab wann die 17 deutschen Ärztekammern die neue Version verwenden. „Aktuell liegt kein Zeitplan zu dem weiteren Vorgehen vor“, erklärte ein Sprecher der Bundesärztekammer. „Die zuständigen Gremien werden sich jetzt mit dem Thema befassen.“
Anderen Dokumenten des Weltärztebundes ergeht es ähnlich, wie der Deklaration von Helsinki: Diese regelt heikle ethische Fragen bei medizinischer Forschung am Menschen. Die Anforderungen wurden 2013 zuletzt verschärft, doch beispielsweise die Landesärztekammer Berlin verwendet bislang noch eine ältere Version. „Eine diesbezügliche Anpassung der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin ist derzeit nicht geplant“, erklärt ein Pressesprecher auf Nachfrage.
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