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Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
Ullmann: Das BMG mauert bei den Gutachten zum G-BA
Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann wirft dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, wichtige Rechtsgutachten über den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuhalten. Konkret hatte das Ministerium drei Juristen beauftragt, die verfassungsrechtliche Legitimation des Ausschusses zu prüfen. Ullmann hat beim BMG nach diesen Gutachten gefragt – ist nun aber abgeblitzt.
Die Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ebbt nicht ab. Kritiker des Gremiums, das wichtige Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von Medikamenten und anderen Behandlungen und Therapien trifft, hinterfragen, ob der Ausschuss für diese Entscheidungen eine ausreichende Legitimation besitzt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte 2016 drei juristische Gutachten in Auftrag gegeben, die genau das untersuchen sollten.
Grund für diese Gutachten waren Gerichtsurteile und die Äußerungen von Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, der erklärt hatte, dass die Vorgaben und Kontrollen für den G-BA durch den Gesetzgeber eher vage seien. Dies lasse der Selbstverwaltung sehr viel Raum, obwohl der Gesetzgeber gemäß dem Demokratieprinzip wesentliche Entscheidungen selbst treffen müsse. Und auch 2016 beschäftigte sich das Verfassungsgericht zumindest am Rande mit der Legitimation des G-BA. Im Rahmen einer Entscheidung zu Mindestmengen in Krankenhäusern erklärten die Richter damals, dass es „durchaus gewichtige Zweifel“ an der demokratischen Legitimation gebe.
Der FDP-Politiker Andrew Ullmann, Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag, wollte nun mehr zur aktuellen Lage und zum Verbleib dieser drei vom BMG beauftragten Rechtsgutachten wissen. Doch in seiner Antwort an Ullmann weicht BMG-Staatssekretär Thomas Gebhart (CDU) den Fragen des Liberalen weitgehend aus. Er gibt zwar zu, dass die Gutachten schon seit Dezember 2017 im BMG liegen. Allerdings würden diese derzeit noch geprüft – erst danach werde entschieden, wie das Ministerium weiter verfährt. Zum Inhalt der Rechtsexpertise schweigt das BMG: Das Ministerium teilt lediglich mit, dass die Juristen zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen seien.
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