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„Datenklau“-Prozess
„Wenn sowas in der Zeitung landet, ist die Hölle los“
Belohnnung für den anonymen Hinweisgeber?
Als zweiter Zeuge war erneut der Kriminaloberkommissar geladen, dessen Befragung schon am Verhandlungstag zuvor begonnen hatte, aber immer wieder unterbrochen wurde. Nicht zuletzt war es der Verteidigung sauer aufgestoßen, dass der leitende Ermittler in dem Verfahren Mails zitierte, die sich nicht in den Gerichtsakten befanden. Wegner hatte eine Aktenvollständigkeitserklärung von der Staatsanwaltschaft verlangt und der Vorsitzende Richter den Polizeibeamten aufgefordert, zum Termin am gestrigen Dienstag alle noch vorhandenen Mails zur Verfügung zu stellen. Der Zeuge brachte diesmal einen Datenträger mit, der Staatsanwalt gab eine Erklärung ab, dass alle verfahrensbezogenen Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft von der Polizei bekommen habe, an das Gericht weitergeleitet worden seien.
Der Ermittler wurde dann zu verschiedenen Punkten befragt. Etwa zur ersten Vernehmung von H.. Aber auch zu der von H.´s Ex-Frau und deren neuem Lebenspartner Dirk S., der dem BMG den anonymen Hinweis auf den „Datenklau“ gegeben hatte. Diese beiden haben auch im Gerichtsverfahren bereits als Zeugen ausgesagt. In der gestrigen Befragung des Polizisten ging um die Herkunft des bei H. sichergestellten Bargeldes, um Bankkonten und Einzahlungszeitpunkte – und um die Motivation, die Ermittlungen gegen H. ins Rollen zu bringen. Im Zusammenhang mit Letzterem zeigte sich, dass das BMG dem Tippgeber Geld für seine Hinweise in Aussicht gestellt hat. Zuvor hatte der Zeuge Dirk S., dessen Identität die Polizei mittlerweile festgestellt hatte, den leitenden Ermittler um Vertraulichkeit und Geld gebeten. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit H., bei der auch eine Axt im Spiel gewesen sein soll, sorgte er sich offenbar um sein leibliches Wohl und das seiner Partnerin. Wegen des gemeinsamen Umzugs nach Bayern interessierte er sich auch für Geld. Das BMG wollte daraufhin von dem Polizisten wissen, ob die Qualität der Hinweise eine Summe von 8.000 oder 9.000 Euro rechtfertige. Der Polizeibeamte wurde zu seinem Missfallen zu einem Mittler in dieser Angelegenheit. „Ich wollte mich da möglichst raushalten, stand aber zwischen Baum und Borke – und das nicht das erste Mal in diesem Verfahren“, sagte der Zeuge. Er riet dem BMG, die Belohnung nur nach Abschluss des Strafverfahrens zu zahlen.
Diese Aussage – „zwischen Baum und Borke“ – wollte der Zeuge allerdings nicht genauer erläutern, als Bellartz‘ Anwalt nachbohrte. Dies sei nicht mehr von seiner Aussagegenehmigung seiner Behörde gedeckt.
Möglicherweise muss der Polizist ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen. Im Juni ist er erneut vorsorglich geladen. Der Prozess wird am 4. Mai fortgesetzt.
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