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„Datenklau“-Prozess
„Wenn sowas in der Zeitung landet, ist die Hölle los“
Im Strafprozess um den „Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium sagten am gestrigen Dienstag ein früher dort tätiger Beamter sowie der polizeiliche Ermittlungsleiter aus. Es ging unter anderem um die Frage, wie brisant Dokumente sind oder waren, die beim angeklagten Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz sichergestellt wurden. Zudem kam zur Sprache, dass das Ministerium offenbar bereit war, den anonymen Hinweisgeber mit mehreren tausend Euro zu „belohnen“.
Der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz sowie der Systemadministrator Christoph H. sind angeklagt, zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Nach § 202a StGB macht sich strafbar, wer sich oder einem anderen unbefugt Zugang zu Daten, „die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft“. Bellartz soll laut Anklage in 40 Fällen für von H. aus dem BMG beschaffte Datenpakete – Mails aus dem Apotheken-Fachreferat und von Staatssekretären – jeweils Geldbeträge zwischen 400 und 1000 Euro gezahlt haben.
Mittlerweile sind vor dem Berliner Landgericht mehr als 20 Zeugen vernommen worden. Die Angeklagten schweigen – lediglich Bellartz hat sich einmal zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen selbst geäußert. Die Verteidiger von Bellartz und H. sind überzeugt, dass sich ihre Mandanten nicht strafbar gemacht haben – schon weil H. als seinerzeit externer Systemadministrator des BMG ohne Schwierigkeiten Zugriff auf die offenbar kaum bis gar nicht gesicherten E-Mail-Postfächer Zugriff hatte. Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner betont überdies immer wieder die Rolle seines Mandanten als Journalist. Er werde offenbar anders behandelt als andere Journalisten größerer Medien, die seiner Auffassung nach in der Causa Bellartz von den Ermittlungsbehörden Informationen „durchgestochen“ bekommen haben, was jedoch nicht verfolgt werde. Die bisherigen Aussagen von ABDA-Mitarbeitern sowie dem früheren ABDA-Präsidenten Heinz-Günter Wolf zeigen aus Sicht des Anwalts, dass die ABDA jedenfalls keine internen Informationen über H. und Bellartz erhalten habe.
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Am gestrigen Dienstag ging es bei der ersten Zeugenvernehmung allerdings um brisante Dokumente, die die Polizei im Herbst 2012 bei Bellartz sichergestellt hatte. Darunter zwei Schriftstücke, die schon am vorangegangenen Verhandlungstag thematisiert worden waren. Anwalt Wegner und auch H.‘s Verteidiger Nikolai Venn widersprachen zwar der Einführung dieser Dokumente in den Prozess. Wegner begründete dies mit dem Hinweis auf Bellartz‘ journalistische Tätigkeit. Doch die Strafkammer wies diesen Widerspruch zurück. Zwar gibt es grundsätzlich ein Beschlagnahmeverbot bei Journalisten – dieses gelte aber nicht, wenn der Journalist selbst einer Tat verdächtig ist, erklärte der Richter.
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