„Datenklau“-Prozess

„Wenn sowas in der Zeitung landet, ist die Hölle los“

Berlin - 25.04.2018, 15:20 Uhr

Vor dem Landgericht Berlin findet das Strafverfahren gegen den früheren ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen ehemals im BMG tätigen Systemadministrator statt. (Foto: Külker)

Vor dem Landgericht Berlin findet das Strafverfahren gegen den früheren ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen ehemals im BMG tätigen Systemadministrator statt. (Foto: Külker)


Im Strafprozess um den „Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium sagten am gestrigen Dienstag ein früher dort tätiger Beamter sowie der polizeiliche Ermittlungsleiter aus. Es ging unter anderem um die Frage, wie brisant Dokumente sind oder waren, die beim angeklagten Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz sichergestellt wurden. Zudem kam zur Sprache, dass das Ministerium offenbar bereit war, den anonymen Hinweisgeber mit mehreren tausend Euro zu „belohnen“.

Der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz sowie der Systemadministrator Christoph H. sind angeklagt, zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Nach § 202a StGB macht sich strafbar, wer sich oder einem anderen unbefugt Zugang zu Daten, „die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft“. Bellartz soll laut Anklage in 40 Fällen für von H. aus dem BMG beschaffte Datenpakete – Mails aus dem Apotheken-Fachreferat und von Staatssekretären – jeweils Geldbeträge zwischen 400 und 1000 Euro gezahlt haben.

Mittlerweile sind vor dem Berliner Landgericht mehr als 20 Zeugen vernommen worden. Die Angeklagten schweigen – lediglich Bellartz hat sich einmal zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen selbst geäußert. Die Verteidiger von Bellartz und H. sind überzeugt, dass sich ihre Mandanten nicht strafbar gemacht haben – schon weil H. als seinerzeit externer Systemadministrator des BMG ohne Schwierigkeiten Zugriff auf die offenbar kaum bis gar nicht gesicherten E-Mail-Postfächer Zugriff hatte.  Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner betont überdies immer wieder die Rolle seines Mandanten als Journalist. Er werde offenbar anders behandelt als andere Journalisten größerer Medien, die seiner Auffassung nach in der Causa Bellartz von den Ermittlungsbehörden Informationen „durchgestochen“ bekommen haben, was jedoch nicht verfolgt werde. Die bisherigen Aussagen von ABDA-Mitarbeitern sowie dem früheren ABDA-Präsidenten Heinz-Günter Wolf zeigen aus Sicht des Anwalts, dass die ABDA jedenfalls keine internen Informationen über H. und Bellartz erhalten habe. 

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Am gestrigen Dienstag ging es bei der ersten Zeugenvernehmung allerdings um brisante Dokumente, die die Polizei im Herbst 2012 bei Bellartz sichergestellt hatte. Darunter zwei Schriftstücke, die schon am vorangegangenen Verhandlungstag thematisiert worden waren. Anwalt Wegner und auch H.‘s Verteidiger Nikolai Venn widersprachen zwar der Einführung dieser Dokumente in den Prozess. Wegner begründete dies mit dem Hinweis auf Bellartz‘ journalistische Tätigkeit. Doch die Strafkammer wies diesen Widerspruch zurück. Zwar gibt es grundsätzlich ein Beschlagnahmeverbot bei Journalisten – dieses gelte aber nicht, wenn der Journalist selbst einer Tat verdächtig ist, erklärte der Richter.

Interne Willensbildung und Durchstechereien 

Und so konnte ein früher im BMG beschäftigter Ministerialdirektor als Zeuge zu zehn konkreten Dokumenten befragt werden. Der Jurist war zum Zeitpunkt der Ermittlungen im Jahr 2012 als Stabsleiter unter anderem verantwortlich für den Bereich Recht. In dieser Funktion wurde er schon damals zu Rate gezogen, um die Relevanz der bei Bellartz sichergestellten Dokumente zu beurteilen. Darum ging es auch jetzt wieder. Der Zeuge betonte, dass er die Dokumente inhaltlich nicht bewerten könne – in seiner Funktion habe er von „allem ein bisschen, aber von nichts so richtig Ahnung“ gehabt. Eine politische Einordnung sei ihm aber durchaus möglich. „Keins der Papiere war für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie dienten der internen Willensbildung. Wenn es rausgeht, ist es blöd“, fasste der Zeuge seine Einschätzung zusammen. 

Im Einzelnen ging es etwa um eine Korrespondenz zwischen BMG und Bundesjustizministerium (BMJ) zum Thema Pick-up-Stellen. Diese sei zwar nicht als vertraulich oder geheim gekennzeichnet gewesen, aber ein solches internes Schreiben an ein Verfassungsressort wie das BMJ sei „schon brisant“, wenn man den Kontext kenne, erklärte der Zeuge. Es zeige die Meinungsbildung zwischen den Ressorts – und das Thema Pick-up und die Frage, wie weit der Versandhandel mit Arzneimitteln gehen kann, sei noch heute sehr umstritten. „Wenn sowas in der Zeitung landet, ist die Hölle los“, so der Zeuge. Ein solches Schreiben würde man selbst im Jahr 2012 nicht über die Pressestelle herausgeben. Wegner fragte nämlich immer wieder, wie relevant die Dokumente zum Zeitpunkt ihrer Sicherstellung im Herbst 2012 noch waren – natürlich waren sie das im Regelfall nicht mehr. Der Anwalt hakte zudem stets nach, wie groß der Adressatenkreis der Schreiben war. Schreiben wie das zur Einschätzung der Pick-up-Stellen blieben im kleinsten Kreis, stellte der Zeuge klar. Sie gingen auch nicht an Abgeordnete.

Weiterhin ging es um eine Beschlussvorlage für die Wirtschaftsministerkonferenz zum Thema IQWiG und Kosten-Nutzenbewertung, um Schreiben der AG Gesundheit der Union an das BMG, Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe, Positionspapiere und eine interne Bewertung von Verbandsvorschlägen. Einige dieser Dokumente hatten sicherlich einen großen Adressatenkreis – etwa alle Abgeordneten einer Fraktion. Andere, darauf beharrte der Zeuge, waren jedoch nur für wenige bestimmt und sollten absolut intern bleiben. Anderenfalls lasse sich die Meinung von außen steuern, erklärte er. Wenn etwa ein Papier, in dem es um die Bewertung von Positionen des Verbands forschender Pharmaunternehmen geht, „in falsche Hände kommt, kann es sein, dass ein US-Handelsminister bei der Bundesgesundheitsministerin anruft“, erklärte der Beamte – offenbar hatte er eine solche Erfahrung unter der früheren Ministerin Ulla Schmidt bereits gemacht. Der Zeuge konnte letztlich nicht ausschließen, dass Dokumente, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dennoch nach außen gelangen – wenn man wüsste wie und von wem, wäre das gut.

Belohnnung für den anonymen Hinweisgeber?

Als zweiter Zeuge war erneut der Kriminaloberkommissar geladen, dessen Befragung schon am Verhandlungstag zuvor begonnen hatte, aber immer wieder unterbrochen wurde. Nicht zuletzt war es der Verteidigung sauer aufgestoßen, dass der leitende Ermittler in dem Verfahren Mails zitierte, die sich nicht in den Gerichtsakten befanden. Wegner hatte eine Aktenvollständigkeitserklärung von der Staatsanwaltschaft verlangt und der Vorsitzende Richter den Polizeibeamten aufgefordert, zum Termin am gestrigen Dienstag alle noch vorhandenen Mails zur Verfügung zu stellen. Der Zeuge brachte diesmal einen Datenträger mit, der Staatsanwalt gab eine Erklärung ab, dass alle verfahrensbezogenen Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft von der Polizei bekommen habe, an das Gericht weitergeleitet worden seien.

Der Ermittler wurde dann zu verschiedenen Punkten befragt. Etwa zur ersten Vernehmung von H.. Aber auch zu der von H.´s Ex-Frau und deren neuem Lebenspartner Dirk S., der dem BMG den anonymen Hinweis auf den „Datenklau“ gegeben hatte. Diese beiden haben auch im Gerichtsverfahren bereits als Zeugen ausgesagt. In der gestrigen Befragung des Polizisten ging um die Herkunft des bei H. sichergestellten Bargeldes, um Bankkonten und Einzahlungszeitpunkte – und um die Motivation, die Ermittlungen gegen H. ins Rollen zu bringen. Im Zusammenhang mit Letzterem zeigte sich, dass das BMG dem Tippgeber Geld für seine Hinweise in Aussicht gestellt hat. Zuvor hatte der Zeuge Dirk S., dessen Identität die Polizei mittlerweile festgestellt hatte, den leitenden Ermittler um Vertraulichkeit und Geld gebeten. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit H., bei der auch eine Axt im Spiel gewesen sein soll, sorgte er sich offenbar um sein leibliches Wohl und das seiner Partnerin. Wegen des gemeinsamen Umzugs nach Bayern interessierte er sich auch für Geld. Das BMG wollte daraufhin von dem Polizisten wissen, ob die Qualität der Hinweise eine Summe von 8.000 oder 9.000 Euro rechtfertige. Der Polizeibeamte wurde zu seinem Missfallen zu einem Mittler in dieser Angelegenheit. „Ich wollte mich da möglichst raushalten, stand aber zwischen Baum und Borke – und das nicht das erste Mal in diesem Verfahren“, sagte der Zeuge. Er riet dem BMG, die Belohnung nur nach Abschluss des Strafverfahrens zu zahlen.

Diese Aussage – „zwischen Baum und Borke“ – wollte der Zeuge allerdings nicht genauer erläutern, als Bellartz‘ Anwalt nachbohrte. Dies sei nicht mehr von seiner Aussagegenehmigung seiner Behörde gedeckt.

Möglicherweise muss der Polizist ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen. Im Juni ist er erneut vorsorglich geladen. Der Prozess wird am 4. Mai fortgesetzt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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