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„Behördenversagen“
Bund und Land NRW sehen trotz Zyto-Urteil keinen weiteren Handlungsbedarf
Kritik des Gerichts bleibt unberücksichtigt
Das AMG ermögliche es Landesbehörden schon heute, die erforderlichen Kontrollen unter Berücksichtigung möglicher Risiken in eigener Verantwortung anzupassen, sagt sie. In Nordrhein-Westfalen sei dies geschehen: Dort wurden in den letzten Monaten in allen Zyto-Apotheken einmalig unangekündigt Proben von Zytostatika genommen. „Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass die bestehenden Vorschriften eine effektive Überwachung der Apotheken ermöglichen“, erklärt die Sprecherin. Auf die Kritik des Gerichts, dass die Verantwortung auf viele Ebenen verteilt sei, geht sie nicht ein.
Laut Grundgesetz Artikel 84 übt der Bund außerdem die Aufsicht darüber aus, ob die Länder die Bundesgesetze nach dem geltenden Bundesrecht ausführen – also auch, ob die im AMG geregelte Apothekenüberwachung gesetzeskonform umgesetzt wird. Zu diesem Zweck kann die Bundesregierung sogar Beauftragte zu den obersten Landesbehörden entsenden. Die Frage, inwiefern das BMG in den letzten Jahren diesen Aufsichtspflichten nachgekommen ist, lässt die Sprecherin gleichfalls unbeantwortet.
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Das Land Nordrhein-Westfalen verweist auf Anfrage von DAZ.online lediglich auf die intensivere Überwachung der Herstellung patientenindividueller Zytostatikazubereitungen, die per Erlass geregelt worden war. Bis zum Wochenende sollen die unteren Gesundheitsbehörden dem Landesgesundheitsministerium die Ergebnisse der einmaligen Überprüfungen übermitteln. „Die Ergebnisse der Inspektionen werden vom Ministerium anschließend zeitnah und in geeigneter Weise im Internet veröffentlicht“, erklärt ein Sprecher. Auch er geht nicht auf die Kritik des Gerichts an der Verantwortungsverteilung ein.
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