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Forderung des saarländischen Gesundheitsministeriums
Keine Großpackungen mehr für Suchtpatienten
Laut einem Bericht des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität des Saarlandes werden bei Obduktionen von Drogentoten meist Mischintoxikationen von mindestens zwei oder eher noch mehr Arzneimitteln und illegalen Drogen festgestellt. Das saarländische Gesundheitsministerium setzt sich daher für eine restriktivere Verordnung von Arzneimitteln für Suchtpatienten ein.
In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der Drogentoten im Saarland fast vervierfacht. 2014 waren es noch acht, 2016 dann 27 und im vergangenen Jahr zählte das Landespolizeipräsidium 29 verstorbene Menschen. 2018 waren es Anfang August bereits 19 Opfer. Bei den obduzierten Fällen aus den Jahren 2015 und 2016 wurden meist Mischintoxikationen von mindestens zwei oder eher noch mehr Arzneimitteln in Kombination mit illegalen Drogen festgestellt. Das geht aus dem Abschlussbericht des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität des Saarlandes zu dem Projekt „Drogentote im Saarland“ hervor.
Bei den 22 untersuchten Fällen aus 2015 waren demnach in acht Fällen mehr als fünf körperfremde Substanzen beteiligt. Bei den 26 untersuchten Fällen aus 2016 war das gar in 19 Fällen so. Dabei seien neben Alkohol, Heroin, Kokain und Amphetamin überdurchschnittlich häufig Doxepin, Diazepam/Nordazepam und Gabapentin, gefolgt von Fentanyl nachgewiesen worden, heißt es in dem Bericht zu 2016.
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Im Saarland scheinen damit Antidepressiva eine deutlich größere Rolle zu spielen als in den anderen Bundesländern. Allgemein habe man in 2016 bei den nachgewiesenen Arzneimitteln insbesondere Substanzen aus der Gruppe der Antidepressiva, der Benzodiazepine/Sedativa, der Antikonvulsiva, der Schmerzmittel (neben Opioid-Analgetika auch nicht-steroidale Antiphlogistika) und der Neuroleptika festgestellt; darüber hinaus wurden Medikamente aus anderen Substanzklassen (unter anderen Betablocker, Antiallergika, Clomethiazol, Propofol) nachgewiesen.
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