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Versandapotheken
Die Rolle Frankreichs im EU-Versandhandel
Länderliste ohne Wirkung
Nun ist das Mehrwertsteuergefälle zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern – vor allem bei Arzneimitteln – seit Jahren bekannt. Auch die Tatsache, dass die deutsche Arzneimittelpreisbindung gegen das Unionsrecht verstößt und auf europäischer Ebene nicht gilt, wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Oktober 2016 entschieden. Legitim ist auch und in manchen Fällen durchaus notwendig (Urlaub, Durchreise, etc.), dass deutsche Patienten, die mit einer ärztlichen Verordnung eine französische Apotheke aufsuchen, ihre Arzneimittel ausgehändigt bekommen.
Problematisch könnte es aber werden, wenn kleine Apotheken hinter der Grenze anfangen, groß zu denken und im Rahmen des Versandhandels an Bedeutung und Marktanteilen gewinnen. Die Standesvertretung der Apotheker weist seit dem EuGH-Urteil daher auf das drohende Szenario hin, deutsche Vor-Ort-Apotheken würden durch den zunehmenden Versandhandel aus dem EU-Ausland wirtschaftlich gefährdet. Der Lösungsvorschlag, der es bis in den aktuellen Koalitionsvertrag geschafft hatte, lautet bekanntlich, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.
Spahn zweifelt am Rx-Versandverbot
Das sieht Jens Spahn allerdings kritisch. Er zweifelt – im Gegensatz zu einigen Rechtsexperten und Gesundheitsökonomen – an der juristischen Machbarkeit des Rx-Versandverbots. In einer Facebook-Live-Diskussion sagte er im Mai: „Das steht im Koalitionsvertrag. Und so wie es vereinbart ist, werden wir uns auch anschauen, ob und wie das europarechtlich umzusetzen ist.“
Prof. Harald Schweim hält dagegen, dass die rechtlichen Grundlagen für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel ohnehin schwach sind. „Man muss die Krankenkassen, den deutschen und den niederländischen Gesetzgeber nur dazu bringen, die geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden“, erläuterte er in seinem DAZ-Beitrag vom Januar 2017.
Eigentlich steht Frankreich nicht auf der Länderliste
Vor allem existiere mit der sogenannten Länderliste eine ministerielle Bekanntmachung, die besagt, dass ein Arzneimittelversandhandel nur aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich nach Deutschland erlaubt sei, da in diesen Staaten vergleichbare Standards herrschten.
Das Bundesgesundheitsministerium antwortet auf Anfragen zum Rx-Versandverbot stets vage und weist auf den Meinungsbildungsprozess hin. Im Hinblick auf die Länderliste scheint aber so langsam Bewegung in die Sache zu kommen: „In den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung über die Art der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden auch Überlegungen zu gesetzlichen Anforderungen an Versandapotheken einbezogen. Dabei wird auch der Stellenwert der Länderliste zu prüfen sein“, so ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der DAZ.
4 Kommentare
Solange ungewollte Kinderlosigkeit mein privatvergnügen ist..
von D. R. am 23.11.2019 um 17:28 Uhr
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Arzneimittelgerechtigkeit auf Europäischer Ebene?
von Heiko Barz am 06.09.2018 um 12:21 Uhr
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Och
von Christiane Patzelt am 05.09.2018 um 12:23 Uhr
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AW: Ja aber ...
von Thorsten Dunckel am 05.09.2018 um 19:26 Uhr
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