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Kreis Recklinghausen zum Zyto-Skandal
„Mehr Aufsichtspersonal hätte kriminelles Verhalten nicht verhindert“
Bei Inspektion wird nur der Status quo überprüft
Hinzu kommen die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben auf pharmazeutischem Gebiet vom 01.01.2003. Auf Landesebene gebe es abgestimmte „Grundsätze der Apothekenüberwachung“, die von der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen verfasst worden seien. „Die Überprüfungskriterien für Zytostatika herstellende Betriebe sind darüber hinaus nicht weiter konkretisiert gewesen“, erklärt er.
Hätte mehr Personal das kriminelle Vergehen verhindert?
„Bei der Überprüfung der Zytostatika herstellenden Apotheken wurden die Empfehlungen zu Frequenz und Modalitäten der Überprüfung eingehalten“, erklärt der Landrat in seiner Antwort an die Grünen-Funktion. „Hinsichtlich der Überprüfungstiefe wurde in vielen Fällen sogar eine zusätzliche Expertise einbezogen“, schreibt er, ohne dies näher zu erläutern. Das Ziehen von Proben von vor Ort zubereiteten Arzneimitteln wie Zytostatika sowie die Veranlassung ihrer Untersuchung „gehören nicht zur Standardaufgabe der Apothekenaufsicht“, schreibt der Landrat – obwohl die Untersuchung von Proben im Arzneimittelgesetz vorgesehen ist.
„Bei Inspektionen wird jeweils nur der status quo, das heißt die vorgefundenen örtlichen Verhältnisse apparativer, personeller und dokumentatorischer Art überprüft“, schreibt er weiter – nicht hingegen die Prozesse und Abläufe der Herstellung. „Auf diese lassen sich nur indirekt und sehr bedingt Rückschlüsse ziehen. Auch zusätzliche personelle Ressourcen hätten das kriminelle Verhalten nicht verhindern können.“
Gesundheitsamt nicht befugt, in Bücher zu schauen
Gleichzeitig sichert der Kreis zu, Änderungen der Aufsichtsregelungen entsprechend umzusetzen. „Sollte das Land NRW aufgrund der Bottroper Vorfälle einen anderen Prüfstatus vorschreiben, würden die kommunalen Apothekenaufsichten der Kreise und kreisfreien Städte entsprechend vorgehen“, heißt es in der Antwort des Kreises Recklinghausen. Änderungen wird es für die dortigen Amtsapotheker ohnehin geben: Schon Jahre vor Aufdeckung des Skandals hätten die Kommunen vereinbart, zukünftig eigenständig im jeweiligen Verwaltungsbereich zu kontrollieren.
Laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung betonte auch Ulrike Horacek, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen, dass es weder eine Pflichtverletzung noch ein organisatorisches Verschulden gegeben habe. Das Gesundheitsamt sei auch nicht befugt gewesen, „in die Bücher und Bilanzen zu schauen“, sagte sie – dies hätte womöglich schon früher aufdecken können, dass Peter S. deutlich mehr Wirkstoff verkaufte, als er eingekauft hat. Doch dies sehen manche Amtsapotheker teils anders: Spätestens bei einem Verdacht könnten sich Kontrolleure auch Unterlagen vorzeigen lassen, aus denen ersichtlich ist, wie viel Wirkstoff wo eingekauft wurde. Und bereits Jahre bevor der Whistleblower Martin Porwoll mit einer Anzeige den Fall ins Rollen gebracht hatte, gab es eine Anzeige – doch die Ermittlungen wurden nach kurzer Zeit eingestellt und die Amtsapothekerin offenbar nicht über die Vorwürfe informiert.
2 Kommentare
Kontrollen??
von Holger am 13.09.2018 um 8:24 Uhr
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Bebördenversagen? Schon möglich!
von Matthias H. Arlt am 13.09.2018 um 0:51 Uhr
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