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Kreis Recklinghausen zum Zyto-Skandal
„Mehr Aufsichtspersonal hätte kriminelles Verhalten nicht verhindert“
Nachdem schon die Stadt Bottrop erklärt hatte, pflichtgemäß gehandelt zu haben, positioniert sich nun auch der Kreis Recklinghausen. Die dortige Amtsapothekerin war auch für die Bottroper Zyto-Apotheke zuständig. Patienten von Peter S. wollen zivilrechtlich gegen die Behörden vorgehen.
Nachdem der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wegen
Unterdosierungen in tausenden Fällen und wegen Betrugs im Juli in erster
Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, starten derzeit Zivilverfahren gegen
ihn wie auch die Aufsichtsbehörden. Laut einem Sprecher des Landgerichts Essen
sind bislang fünf Klagen eingegangen, viele weitere sind laut Betroffenen und
deren Anwälten in Vorbereitung.
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AMG: „Sie hat auch Arzneimittelproben amtlich untersuchen zu lassen.“
Nachdem schon der Sprecher der Stadt Bottrop betont hatte, dass die Stadt „natürlich den gesetzlichen Vorgaben vollkommen nachgekommen“ sei, positioniert sich auf Anfrage der Grünen-Fraktion nun auch der Kreis Recklinghausen in dieser Sache. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung war die dortige Amtsapothekerin auch für Bottrop zuständig. In seiner DAZ.online vorliegenden Antwort verweist der dortige Landrat Cay Süberkrüb auf die Rechtsgrundlagen der Überwachung: Dies seien § 20 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), das Arzneimittelgesetz (AMG) samt dazugehöriger Verwaltungsvorschrift AMGVwV. Die Überwachungsbehörde habe „auf der Grundlage eines Überwachungssystems unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in angemessenen Zeitabständen und in angemessenem Umfang sowie erforderlichenfalls auch unangemeldet Inspektionen vorzunehmen und wirksame Folgemaßnahmen festzulegen“, heißt es in Paragraph 64 des Arzneimittelgesetzes etwa: „Sie hat auch Arzneimittelproben amtlich untersuchen zu lassen.“
2 Kommentare
Kontrollen??
von Holger am 13.09.2018 um 8:24 Uhr
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Bebördenversagen? Schon möglich!
von Matthias H. Arlt am 13.09.2018 um 0:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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