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RKI zur Influenzaimpfung 2017/18
Warum wirkte die Grippeimpfung in der vergangenen Saison so schlecht?
Kreuzimmunität von B-Victoria überschätzt
Mitte Februar 2018 ging das RKI noch von einer gewissen Kreuzreaktivität der im Dreifachimpfstoff enthaltenen Victoria-B-Komponente aus. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte die Sprecherin des RKI damals, die Kreuzimmunität könne einen gewissen Schutz vor der Yamagata-Linie bieten. Zusätzlich könnten „Wiederholungstäter" bei der Influenza-Impfung belohnt werden und frühere Impfungen sich im Nachhinein noch einmal auf den aktuellen Grippeschutz positiv auswirken. Selbst wenn der Patient die Impfkomponente gegen den hauptsächlich zirkulierenden Yamagata-Stamm in dieser Saison nicht erhalten hat. Warum?
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Die B-Yamagata-Linie im Dreifachimpfstoff war bereits in den Impfstoffen früherer Grippesaisons enthalten. Auch hier besteht laut RKI zumindest rein „theoretisch" die Möglichkeit, „dass Menschen, die sich damals haben impfen lassen, noch zu einem gewissen Teil immun sind“. Diese Hypothese schien nun jedoch nicht haltbar.
Reaktivität der B-Viren nahm während der Saison ab
Die zunächst ermittelte partielle Kreuzprotektivität durch die im trivalenten Impfstoff enthaltene B-Komponente aus der Victoria-Linie hat laut RKI nicht mehr ausgereicht, „weil der Kreuzschutz diesem Infektionsdruck bei vielen geimpften Personen nicht mehr standgehalten hat“. Erschwerend kommt wohl hinzu, dass die Dauer des Schutzes nach einer Impfung bei nicht passenden Impfstämmen kürzer ist als bei gut passenden Impfstämmen. Zusätzlich scheint sich das B-Virus auch weiterentwickelt zu haben, denn laut RKI „ging die Anzahl der im NRZ geprüften B-Viren der Yamagata-Linie mit hoher Reaktivität des gegen den Impfstamm gerichteten Immunserums ab der 8. KW 2018 zurück“.
STIKO zieht Konsequenz und empfiehlt Vierfach-Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat aber aufgrund der schweren Grippewelle Konsequenzen gezogen – sie hat die Impfempfehlung präzisiert: Ab sofort empfiehlt die STIKO die tetravalente Grippeimpfung, der G-BA hat diese Empfehlung bereits in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt, so dass auch die Krankenkassen die Kosten hierfür tragen.
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