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Nach Bottroper Zyto-Skandal
Bundestagspetition fordert strengere Kontrollen in Zyto-Apotheken
Die Überwachung und Kontrolle von Zytostatika-herstellenden Apotheken könnte schon bald Thema im Bundestag werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und Selbsthilfe-gruppen aus Bottrop haben eine Online-Petition beim Bundestag gestartet, in der eine komplette Neuregelung der Apothekenkontrollen gefordert wird. Die Kernforderung der Patientenvertreter ist, dass es künftig bundesweite Vorschriften zur Apothekenkontrolle gibt.
Der Bottroper Zyto-Skandal könnte schon bald erneut zum Thema im Bundestag werden. Im Januar hatte bereits die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Kontrollen in Zyto-Apotheken aufgegriffen. Die Fraktion wollte bis ins letzte Detail wissen, wer die Arbeitsschritte der Zytostatika-herstellenden Apotheker überprüft. Das Bundesgesundheitsministerium antwortete recht schmallippig auf die Fragen der Linken und verwies hauptsächlich auf die Länderbehörden. Schließlich obliege die Überwachung der Apotheken und der pharmazeutischen Herstellbetriebe grundsätzlich den Bundesländern.
Und genau daran stören sich die Initiatoren der neuen Petition im Bundestag. Gefordert werden daher konkrete Vorgaben im Arzneimittelgesetz und der Apothekenbetriebsordnung. Dort schreibt der Gesetzgeber derzeit beispielsweise keine konkreten Intervalle der Überwachung vor, sondern fordert lediglich eine regelmäßige Überwachung. Für die Petenten ist das zu wenig. Sie stellen daher die folgenden Forderungen auf:
- Unangekündigte Kontrollen der Apotheken
- Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und –ausgangs
- Kontrolle und Stichproben von Rückläufern
- Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken (Monopolvermeidung)
- Verbesserung im Whistleblower-Schutz
- Einführung einer Dokumentationspflicht
- Bekanntgabe der Herstellungszeiten
Zur Begründung der unangekündigten Kontrollen erklären die Antragssteller, dass das Risiko für den Apotheker, bei Verstößen „erwischt zu werden“, erhöht werden müsse. Die Plausibilitätskontrolle durch das Finanzamt könne ebenfalls dazu beitragen, frühzeitig Missstände aufzudecken. Zur geforderten Kontrolle von Stichproben und Rückläufern wird erklärt: „Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden.“ Und: Die „Dokumentationspflicht“ müsse wie beim Betäubungsmittelgesetz gelten, der „Verkauf eines Wirkstoffes“ müsse vollständig dokumentiert werden.
2 Kommentare
Kontrollen von Zyto Apotheken
von Jürgen Barth am 08.10.2018 um 7:15 Uhr
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Priorisierung
von Ratatosk am 05.10.2018 um 18:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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