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„Datenklau“-Prozess am Landgericht Berlin
Gericht braucht noch Zeit
Am 30. Verhandlungstag im „Datenklau-Prozess“ gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen IT-Experten verkündete der Vorsitzende Richter erneut einen Beschluss, mit dem er vor allem Anträge der Verteidigung zurückwies. Die von den Anwälten erwünschten Plädoyers konnten noch immer nicht gehalten werden. Es gebe nach wie vor einiges abzuarbeiten, erklärte der Vorsitzende.
Der Strafprozess gegen den früheren ABDA-Pressesprecher und heutigen Herausgeber von Apotheke Adhoc Thomas Bellartz und den früher für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätigen Systemadministrator Christoph H. kam am heutigen Freitag nur ein kleines Stück voran. Der Vorsitzende Richter erklärte, man komme mit dem Abarbeiten der Anträge nicht so voran, wie gewünscht, da einer der Richter zwischenzeitlich erkrankt sei. Die Plädoyers, die die Anwälte gerne schon gehalten hätten, müssten daher noch warten.
Dafür kam das Gericht einem Antrag der Bellartz-Verteidigung nach und verlas eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Januar 2014, in der diese die Anklageerhebung bekannt gab. Darin war vom „Datenklau“ die Rede und Bellartz wurde als „Pharma-Lobbyist“ bezeichnet. Auch eine E-Mail des leitenden Ermittlers an die seinerzeit zuständige Staatsanwältin wurde wie gewünscht verlesen – allerdings ohne besonderen Erkenntnisgewinn.
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Dann verkündete der Vorsitzende Richter einen Beschluss mit mehreren Punkten. Zum einen korrigierte das Gericht einen Beschluss vom vergangenen Termin, als es entschieden hatte, zwei rbb-Redakteure nicht als Zeugen zu vernehmen. Hier habe es in der Begründung ein „Formulierungsversehen“ gegeben. In der neuen Begründung heißt es, eine Zeugenvernehmung sei nicht nötig, weil die Äußerungen des Staatanwaltes am ersten Prozesstag, zu denen sie aussagen sollten, „allgemeinkundig“ seien.
Mit der gleichen Begründung wies das Gericht auch die Verlesung weiterer Presseberichte zurück. Entweder seien diese noch online zu finden oder das Gericht habe sie bereits zur Kenntnis genommen. Weiterhin lehnte es das Gericht ab, diverse Schreiben dem Urkundenbeweis zuzuführen, die zeigen sollen, dass sich Thomas Bellartz im Guten von der ABDA getrennt habe und auch sonst mit der ABDA „alles in Butter“ gewesen sei. Bellartz habe selbst Angaben gemacht und das Gericht scheint damit zufrieden.
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