Blick auf 2019 (Teil 2)

Was ändert sich für Apothekenangestellte im nächsten Jahr?

Berlin - 28.12.2018, 11:45 Uhr

Für Arbeitnehmer in der Apotheke ändern sich zum 1. Januar 2019 einige gesetzliche Vorgaben, hinzukommen könnten eine neue PTA-Ausbildung sowie ein neuer Bundesrahmentarifvertrag. (m / Foto: imago)

Für Arbeitnehmer in der Apotheke ändern sich zum 1. Januar 2019 einige gesetzliche Vorgaben, hinzukommen könnten eine neue PTA-Ausbildung sowie ein neuer Bundesrahmentarifvertrag. (m / Foto: imago)


Sozialkassen, Beitragsbemessungsgrenzen, Brückenteilzeit

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum Jahresbeginn von 3,0 auf 2,5 Prozent. Davon ist aber nur ein Beitragsminus um 0,4 Prozentpunkte gesetzlich festgelegt. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte ist mit einer Verordnung zunächst bis 2022 befristet. Dann soll anhand der Finanzlage neu über den Beitrag entschieden werden.

Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 steigen allerdings die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt dann bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose steigt er somit auf 3,3 Prozent. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen stabilisieren und die Personalnot in der Pflege bekämpfen.

Beitragsbemessungsgrenzen

Wie jedes Jahr wurden auch zu diesem Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in den Sozialversicherungen angepasst. Die Grenzen werden jedes Jahr anhand der Einkommensentwicklung neu berechnet und angepasst und dienen zur Berechnung der Beiträge in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Der AOK-Bundesverband hatte alle Änderungen in den Sozialkassen in einer PDF zusammengefasst. 

Brückenteilzeit

Die neue „Brückenteilzeit“ gilt sicherlich nur für wenige, große Apotheken. Ab Januar 2019 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen und haben danach ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Diese Regelung gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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