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Blick auf 2019 (Teil 2)
Was ändert sich für Apothekenangestellte im nächsten Jahr?
Nicht nur für Apothekeninhaber, sondern auch für alle Angestellten in den Apotheken werden sich ab dem 1. Januar 2019 einige Änderungen ergeben. Unter anderem sollen Arbeitnehmer entlastet werden, indem ihre Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sinken. Außerdem ist ein höherer Mindestlohn vorgesehen. DAZ.online bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer in der Apotheke.
Am gestrigen Donnerstag haben wir bereits über die zum Jahreswechsel anstehenden Änderungen für Apothekeninhaber berichtet. Viele dieser Neuregelungen betreffen natürlich zumindest indirekt auch Apothekenangestellte: Denn sie sind es, die bei ihrer alltäglichen Arbeit beispielsweise die Auswirkungen des neuen Rahmenvertrages (ab Juli 2019) zu spüren bekommen oder mit den Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes umgehen müssen. Hier nochmals alle Änderungen für Apothekeninhaber im Überblick:
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Was ändert sich für Apothekeninhaber im nächsten Jahr?
Allerdings stehen zum 1. Januar auch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen an, die insbesondere Arbeitnehmer entlasten sollen. Viele dieser Entlastungen hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2017 vorgenommen. Hier eine Übersicht:
Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent auf dann 9,19 Euro. 2020 ist eine weitere Steigerung um 16 Cent vorgesehen. Die Apothekengewerkschaft Adexa erläutert auf ihrer Internetseite, warum das Thema auch für Apothekenangestellte relevant ist.
„Für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und (Diplom-)Pharmazie-Ingenieure entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung [Gehaltstarif ADA]. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro pro Stunde und liegt damit unter dem gültigen Mindestlohn.“
GKV-Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert
Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Das hatte der Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium zahlen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger.
Sozialkassen, Beitragsbemessungsgrenzen, Brückenteilzeit
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum Jahresbeginn von 3,0 auf 2,5 Prozent. Davon ist aber nur ein Beitragsminus um 0,4 Prozentpunkte gesetzlich festgelegt. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte ist mit einer Verordnung zunächst bis 2022 befristet. Dann soll anhand der Finanzlage neu über den Beitrag entschieden werden.
Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2019 steigen allerdings die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird um 0,5 Prozentpunkte angehoben und liegt dann bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose steigt er somit auf 3,3 Prozent. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen stabilisieren und die Personalnot in der Pflege bekämpfen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Wie jedes Jahr wurden auch zu diesem Jahreswechsel die
Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in den
Sozialversicherungen angepasst. Die Grenzen werden jedes Jahr anhand der
Einkommensentwicklung neu berechnet und angepasst und dienen zur Berechnung der
Beiträge in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Der AOK-Bundesverband hatte
alle Änderungen in den Sozialkassen in einer PDF zusammengefasst.
Brückenteilzeit
Die neue „Brückenteilzeit“ gilt sicherlich nur für wenige, große Apotheken. Ab Januar 2019 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen und haben danach ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Diese Regelung gilt allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten.
Minijobs, Steuerfreibeträge, PTA-Ausbildung
Mini- und Midijobs
Bei den Minijobs wird die Zeitgrenze wieder angehoben. Zur Erklärung: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 450 Euro und maximal 5.400 Euro im Jahr erhalten. Aber: Wird der Minijob kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird ab 2019 wieder angehoben. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Minijob dann beitragsfrei, auch für den Arbeitgeber.
Bei den sogenannten „Midijobs“ wird die Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob erweitert. So sollen Midijobber ab 2019 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (bisher 850 Euro) verdienen können und trotzdem nur ermäßigte Beiträge an die Sozialkassen zahlen.
Steuerfreibeträge
Die Bundesregierung will ab 2019 insbesondere Familien entlasten. Denn ab Januar steigen der Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Der Freibetrag für Kinder wird um 192 Euro auf dann 7620 Euro angehoben, das Kindergeld steigt für jedes Kind um 10 Euro, für das erste und zweite Kind gibt es dann beispielsweise 204 Euro. Aber auch der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 9168 Euro. Mehr Infos dazu auf der Internetseite der Bundesregierung.
Reform der PTA-Ausbildung
Auf seinem Facebook-Kanal hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehrfach eine Reform der PTA-Ausbildung angekündigt: „Ich möchte die PTA-Ausbildung gerne zeitnah überarbeiten und auf einen modernen Stand bringen.“ Dazu waren aber bislang keine Details bekannt. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums haben sich schon mit Vertretern des Bundesverbandes der PTA (BVpta), der Apothekengewerkschaft Adexa und der ABDA getroffen, um über eine mögliche Reform zu sprechen. Laut Spahn sollen die Änderungen 2019 kommen, genauere Angaben gibt es aber noch nicht.
Neuer Bundesrahmentarifvertrag?
Im November dieses Jahres ließ die Apothekengewerkschaft Adexa Verhandlungen mit dem ADA über einen neuen Bundesrahmentarifvertrag platzen. Es ging um grundsätzlichere Änderungen am Tarif. Die Adexa hatte beispielsweise einen eigenen Tarif für Filialleiter, eine Berücksichtigung der Fortbildungsaktivitäten der Angestellten sowie eine bessere Notdienstvergütung der Angestellten im Visier, konnte sich damit aber erneut nicht durchsetzen. Es ist zu erwarten, dass diese Verhandlungen im kommenden Jahr fortgesetzt werden und gegebenenfalls Ergebnisse erzielt werden.
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