Was Apotheker zum Start wissen müssen (teil 2)

Fragen und Antworten zu Securpharm

Stuttgart - 07.02.2019, 17:50 Uhr

Mit der Musterpackung scheint alles ganz einfach, im Echtbetrieb gibt es dann doch viele Fragen (c / Foto: Securpharm)

Mit der Musterpackung scheint alles ganz einfach, im Echtbetrieb gibt es dann doch viele Fragen (c / Foto: Securpharm)


Entsorgen, stellen und ausfüllen

Ich hab ein falsches Arzneimittel beim Großhandel bestellt. Was muss ich tun?

Ein falsch bestelltes Arzneimittel kann zwar überprüft werden, darf aber nicht aus dem System ausgebucht werden. Der Status des Medikaments im System muss weiterhin „abgabebereit“ bleiben. Der Großhändler wird den Status bei Rücknahme der Packung überprüfen.

Kann man noch „ausfüllen“?

Eine Abgabe von Teilmengen ist nur auf ausdrückliche ärztliche Verordnung erlaubt. Deswegen wird es eine offizielle Empfehlung zum Auseinzeln nicht geben.

Zum Thema „Abgabe von Teilmengen“ heißt es: „Sofern eine Abgabe von Teilmengen verordnet ist, muss die Packung beim ersten Öffnen ausgebucht werden. Da ein Teil ihres Inhalts abgegeben wurde, kann sie nicht wieder eingebucht werden. Der Rest der Packung bleibt aber grundsätzlich verkehrsfähig und kann, bei einer entsprechenden Teilmengenverordnung, in dieser Apotheke abgegeben werden.

Wie entsorge ich verfallene oder beschädigte Packungen?

Vor der Entsorgung einer verfallenen oder beschädigten Packung muss der Code ausgebucht werden.

Wie geht man beim Stellen von Medikamenten vor?

Beim patientenindividuellen Stellen von Medikamenten wird die Packung vor dem ersten Öffnen ausgebucht. Sonst ändert sich nichts.

Und beim Verblistern?

Auch beim Verblistern von Medikamenten wird vor dem ersten Öffnen der Packung ausgebucht. Sonst ändert sich nichts.

Wie geht man bei einer technischen Störung (Internetausfall etc.) vor?

Im Falle einer technischen Störung zum Zeitpunkt der Abgabe darf das Arzneimittel ausnahmsweise ohne Verifizierung abgegeben werden. Die Echtheit sollte ja schon zuvor beim Wareneingang überprüft worden sein. Verifizierung und Ausbuchung müssen nachgeholt werden, sobald die Störungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der Data-Matrix-Code abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Softwarehäuser bieten für den Fall eines alleinigen Ausfalls des Internets auch vorübergehende Speicherfunktionen mit nachträglicher automatischer Ausbuchung an.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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Kurz vor dem Start

1 Kommentar

Bestandsware

von Stefan Schwenzer am 07.02.2019 um 21:46 Uhr

Vielleicht habe ich es nur überlesen, aber ganz wichtig ist der Hinweis, dass Bestandsware nicht nur den Bestand der Apotheke umfasst, sondern auch Des Großhandels und die bereits vor dem 9.2. produzierte Ware beim Hersteller. Diese kann noch bis zum Verfall kursieren, so dass wir es noch sehr lange mit einem Mischbetrieb von „Bestandsware“ und verifierungspflichtiger Neuproduktion zu tun haben werden.

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