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AOK Baden-Württemberg
Statt differenzierter Preisabstände: Importquote abschaffen
Die Importförderklausel im Sozialgesetzbuch V soll neu gefasst werden. Das sieht der Kabinettsentwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vor. Anstelle der bisherigen 15/15-Regelung soll eine differenziertere Preisabstandsklausel gelten. Die AOK Baden-Württemberg meint allerdings: Die Importquote zu streichen, wäre sinnvoller.
Die AOK Baden-Württemberg kritisiert die Importförderung im
Sozialgesetzbuch V sowie die Importquote im Rahmenvertrag schon lange. Befeuert
wurde diese Kritik zuletzt durch die sogenannte Lunapharm-Affäre.
Mittlerweile haben sich sowohl der Gesetzgeber als auch die Rahmenvertragspartner daran gemacht, die bestehenden Regelungen zu modifizieren. Das Bundesgesundheitsministerium hatte kurzfristig sogar einen Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt, in dem die Importförderung ersatzlos aus dem Sozialgesetzbuch V gestrichen werden sollte. Kurz zuvor war noch angedacht gewesen, den 15-Euro-Preisabstand zu kippen, den 15-Porzent-Abstand jedoch beizbehalten.
Am Ende floss eine dritte Variante in den nunmehr vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf: Demnach sind Apotheken nach Maßgabe des Rahmenvertrags verpflichtet, Importarzneimittel abzugeben wenn in drei Stufen differenzierte Preisabstände überschritten sind. Bei Bezugsarzneimitteln (Original), die bis zu 100 Euro kosten, muss der Preis des Imports mindestens 15 Prozent niedriger sein. Liegt der Abgabepreis des Bezugsarzneimittels über 100 Euro und bis zu 300 Euro, muss der Preisabstand zum Import mindestens 15 Euro betragen, liegt der Original-Preis über 300 Euro müssen es mindestens 5 Prozent Preisabstand sein.
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Genauso werden „preisgünstige Importarzneimittel“ übrigens im neuen – noch nicht endgültig abgesegneten – Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband definiert. In diesem findet sich überdies eine ganz neue Berechnung für die von den Apotheken zu erfüllende Importquote.
AOK Baden-Württemberg kritisiert intransparente Transportwege
Angesichts der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen spricht die AOK Baden-Württemberg das Thema nochmals in einem Meinungsbeitrag auf ihrem Mediaportal an. Darin verweist sie darauf, dass erst Ende Januar wieder Wohnungen, Büros und Apotheken durchsucht worden seien – in Baden-Württemberg, in der Schweiz und in Ungarn. Bei diesen Ermittlungen sei es um gefälschte Krebsarzneimittel gegangen, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert wurden.
„Gerade die intransparenten Importwege von Arzneimitteln, die nicht für den deutschen Markt hergestellt wurden, stellen eine Gefahr für die Versorgungssicherheit dar“, heißt in dem Beitrag. Darüber seien sich mittlerweile fast alle an der Arzneimittelversorgung beteiligten Akteure einig. Im Spätsommer und im Herbst 2018 hatten sich die AOK Baden-Württemberg, der Deutsche Apothekerverband und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemeinsam für eine Abschaffung der Importquote stark gemacht.
Keine geringere Bürokratie in der Apotheke
Doch was nun das GSAV, das dem Namen nach schließlich für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sorgen soll, vorsieht, genügt der AOK nicht. Denn die Umstellung auf ein neues, dreigestuftes Verfahren bringt ihrer Ansicht nach wenig: „Die problematische Quotensubvention bliebe dabei weiterhin bestehen. Den bürokratischen Aufwand in den Apotheken würde ein dreistufiges System nicht verringern“.
Die AOK Baden-Württemberg weiter: „Eine differenzierte Preisabstandsregelung für Importarzneimittel mag für Viele als zaghafter Schritt in die richtige Richtung erscheinen, eine Abschaffung der Importquote und eine Stärkung des direkten Wettbewerbs bleiben aus Sicht der AOK Baden-Württemberg aber weiterhin die einzig sinnvollen Optionen“.
2 Kommentare
Fehlinterpretationen bedingen Trugschlüsse
von Klahn Daniela am 12.02.2019 um 13:36 Uhr
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Langeweile
von Jörg Geller am 12.02.2019 um 10:38 Uhr
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