Deutsche Krankenhausgesellschaft

Handlungsempfehlungen zu Securpharm für Kliniken

Stuttgart - 04.03.2019, 09:00 Uhr

Securpharm: Für Kliniken gibt es andere Empfehlungen als für öffentliche Apotheken. (s / Foto: securpharm)

Securpharm: Für Kliniken gibt es andere Empfehlungen als für öffentliche Apotheken. (s / Foto: securpharm)


„Normale“ Securpharm-Handlungsoptionen gelten nicht für Krankenhausapotheken

Die DKG warnt zusätzlich, dass die von Securpharm erstellten „Handlungsoptionen für Apotheken in der Anlaufphase“ nicht auf Krankenhausapotheken übertragen werden können, sondern ausschließlich für öffentliche Apotheken verfasst wurden. So sehen diese Securpharm-Handlungsoptionen vor, dass in Apotheken schon jetzt „jede Arzneimittelpackung durch Scannen überprüft wird“ und dann auf diesem Wege festgestellt wird, ob es sich um Bestandsware handelt. Diese Handlungsoptionen, so die DKG, seien deshalb allenfalls für Krankenhausapotheken nutzbar, die bereits eine regelhafte technische Überprüfung durch entsprechende automatisierte Kommissionierer durchführten.

Warenbegleitende Datenlieferungen

Ein klinikspezifischer Punkt sind zudem warenbegleitende Datenlieferungen, bei denen Hersteller die Seriennummern aller Packungen unmittelbar vor dem Versand in einer Art elektronischem Lieferschein laden. Diese sollen es den Krankenhäusern ermöglichen, alle Packungen einer gebündelten Lieferung auszubuchen ohne jede Packung einzeln zu scannen. Sie können übergangsweise zum Einsatz kommen, bis die Hersteller aggregierte Codes zur Verfügung stellen, die die gleichzeitige Überprüfung und Deaktivierung der individuellen Erkennungsmerkmale erlauben. Diese warenbegleitenden Datensätze sind allerdings eine freiwillige Leistung der Hersteller. Und auch wenn sie laut DKG mittlerweile von einigen pharmazeutischen Unternehmen angeboten würden, sei „Krankenhäusern, Krankenhausapotheken und deren Einkaufsgemeinschaften (...) noch einmal dringend zu empfehlen, warenbegleitende Datenlieferungen bei ihren Arzneimittellieferanten als Dienstleistung anzufordern, damit weitere Arzneimittelhersteller dieses Verfahren den Krankenhäusern zur Verfügung stellen, da warenbegleitende Datenlieferungen für die Krankenhäuser insgesamt erhebliche personelle und finanzielle Erleichterungen bedeuten“.

Für die warenbegleitende Datenlieferung ist laut DKG zudem eine spezielle Funktionalität in den bestehenden Softwareprodukten erforderlich. Die DKG hat nach eigenen Angaben bereits einige Softwarehäuser kontaktiert, „um eine zeitnahe Implementierung in die bestehenden Softwareprodukte zu ermöglichen", heißt es in den DKG-Empfehlungen. Zwischenzeitlich böten mehrere Softwarehersteller entsprechende Softwarelösungen an, mit denen warenbegleitende Datenlieferungen verarbeitet werden könnten, so die DKG. Und weiter:  „Krankenhausapotheken ist dringend zu empfehlen, bei ihren Softwareanbietern eine entsprechende Softwarelösung zur Nutzung von warenbegleitenden Datenlieferungen nachzufragen.".

Stromausfall – was tun?

Eine weitere Frage, die öffentliche Apotheken wie auch Kliniken umtreibt: Darf bei Stromausfall das Arzneimittel auch ohne Verifizierung abgegeben werden? Die DKG informiert, „dass es bei vorübergehenden technischen Störungen – wie beispielsweise einem Stromausfall – grundsätzlich erlaubt ist, Arzneimittel weiterhin abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung dann nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind." Dafür müsse aber die Seriennummer und der Produktcode der Arzneimittelpackungen bei der Abgabe notiert werden. Ansonsten hat Securpharm für Störungen – schlechte Internetverbindung – ein manuelles Portal eingerichtet, das auch über mobile Geräten aufgerufen werden kann.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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