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Benedikt Bühler
Neue Chancen für die Petition zum Rx-Versandverbot
Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler lässt in Sachen Rx-Versandverbot nicht locker. Mit Unterstützung mehrerer Großhändler und des Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas hat Bühler beim Petitionsausschuss des Bundestages Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt, seinen Antrag nicht zu veröffentlichen. Und nach eigener Aussage hat Bühler aus der Politik auch schon positive Signale bekommen.
Seit Monaten kämpft der 19-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler für das Rx-Versandverbot. Bühler studiert Pharmazie an der Budapester Semmelweis Universität. Der gebürtige Karlsruher ist politisch engagiert: Erst kürzlich sprach er beim Karlsruher Verfassungsfest mit einem Verfassungsrichter – unter anderem über das Rx-Versandverbot. Bühler ist auch CDU-Mitglied und hat in den vergangenen Wochen mehrere Briefe an die Spitzenpolitiker seiner Partei geschrieben – unter anderem, um an den Koalitionsvertrag zu erinnern, in dem das Rx-Versandverbot steht.
Sein derzeitiges Projekt: Eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages. Bühler will erreichen, dass seine Petition, in der ebenfalls das Rx-Versandverbot gefordert wird, separat auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht wird. Zur Erklärung: Wenn sein Antrag 50.000 Unterstützer findet, wird die Petition in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages besprochen.
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Doch zuletzt gab es schlechte Nachrichten für den Studenten. Der Petitionsausschuss teilte dem Petenten mit, dass sein Antrag große Ähnlichkeit mit einer anderen Petition habe und deswegen nicht separat veröffentlicht werde. Konkret bezog sich der Petitionsausschuss auf eine Petition, die nur wenige Tage nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung eingereicht wurde. Sie trägt den Namen: „Heilberufe – Rezeptabrechnung verschreibungspflichtiger Medikamente nur bei Beteiligung an der Notdienstbereitschaft lokaler Apotheken“. Inhalt dieser Petition ist allerdings nicht das von Bühler geforderte Rx-Versandverbot. Vielmehr ging es den Petenten damals darum, dass nur solche Apotheken und Versandhändler mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, die auch am Notdienst-System teilnehmen.
Widerspruch: keine wesentliche Vergleichbarkeit
Bühler hat nun prominente Hilfe erhalten. Der Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas sowie die Großhändler Noweda und Pharma Privat haben den Studenten juristisch beraten und nun einen offiziellen Widerspruch an den Bundestag geschickt. In diesem Widerspruch, der DAZ.online vorliegt, heißt es, dass die Zurückstellung der Petition zum Rx-Versandverbot dem Anliegen des Petenten nicht gerecht werde, denn es bestehe „keine wesentliche Vergleichbarkeit“. Der Antrag des Studenten habe mit der Notdienstbereitschaft der Apotheken nichts zu tun, heißt es weiter.
Veröffentlichung scheint möglich
Bühler nutzt den Widerspruch auch, um nochmals für das Rx-Versandverbot zu werben. Durch das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung sei es zu einer „gravierenden Ungleichbehandlung“ gekommen, die „allein und ausschließlich durch ein Rx-Versandverbot“ beendet werden könne, heißt es dort. In diesem Zusammenhang nimmt er auch Bezug auf die derzeitige Diskussion um die geplante Apothekenreform. Mit den dort vorgesehenen Maßnahmen sei es „nicht möglich“, die Rx-Preisbindung für EU-Versender wieder herzustellen. Das habe auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach so gesagt. Bühler erinnert auch an das Fremdbesitzverbot und daran, dass die niederländischen Versandkonzerne mittels „permanenter Fernsehwerbung“ und Kapital-Beschaffungen einen „Verdrängungswettbewerb“ betreiben. Er greift auch die Sorgen des Apothekenrechtsexperten Prof. Dr. Hilko Meyer auf, der wiederholt davor gewarnt hatte, die einheitlichen Abgabepreise aufzuweichen, weil sonst das gesamte Rabattsystem in der Arzneimittel-Versorgung bedroht sei.
Bühler hat nun große Hoffnungen, dass seine Petition doch noch veröffentlicht wird. Denn: „Nach der Ablehnung der Petition habe ich zu vielen Bundestagsabgeordneten aus dem Petitionsausschuss Kontakt aufgenommen und meinen Ärger über die Ablehnung einer offensichtlich nicht sachgleichen Petition mitgeteilt. Die Obleute im Petitionsausschuss aller Fraktionen haben meine Petition erneut geprüft und konnten ihren Aussagen zufolge keine wesentliche Vergleichbarkeit feststellen, sodass ihnen zufolge eine Veröffentlichung möglich erscheine.“
Der Pharmaziestudent bedankt sich auch nochmals für die Unterstützung: „Ich bin der Noweda sehr dankbar, dass sie mich weiterhin so unterstützt und auch diese Kosten nicht scheut. Das zeigt aber auch, dass die Noweda weiterhin der Ansicht ist, dass die Petition Erfolg haben kann. Für diese Hilfe möchte ich mich gerne bedanken und ich würde mich freuen, wenn Sie meine Dankbarkeit - falls diese Neuigkeiten für Sie interessant sind - auch zum Ausdruck bringen könnten.“
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Geringe Umsetzungschancen
Die politischen Umsetzungschancen für Bühlers Forderung sind derzeit aber als gering einzuschätzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das Verbot nicht umsetzen und setzt mit seinem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz auf ein Rx-Boni-Verbot im SGB V. Und selbst die Standesvertretung der Apotheker hat das Verbot nicht mehr ganz oben auf der Agenda: Laut dem neuesten Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung ist die ABDA-Spitze in ihren politischen Gesprächen nicht mehr automatisch an das Verbot gebunden. Selbst wenn die Politik das „alte“ Rx-Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz streicht, kann die ABDA nun weiter über das Gesetz sprechen – ohne zum Rx-Versandverbot zurückzukehren.
3 Kommentare
Freie Marktwirtschaft
von Nina am 03.07.2019 um 20:24 Uhr
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Pro RxVV
von J.M.L. am 28.06.2019 um 13:22 Uhr
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Petition
von Roland Mückschel am 28.06.2019 um 11:52 Uhr
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