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- 03.09.2019
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Apotheken-Stärkungsgesetz
Versorgungsapotheker fordern mehr Rechtssicherheit
Korruptionsstrafrecht und Rechtsprechung verschärfen Handlungsbedarf
„Diese vom Gesetzgeber geförderten besonderen pharmazeutischen Versorgungsformen sind ohne eine institutionalisierte Zusammenarbeit des Versorgungsapothekers mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls der Pflegeeinrichtung und den Pflegefachkräften nicht sinnvoll möglich“, betont der BVVA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim.
Aktuellen Handlungsbedarf ergibt sich dem Verband zufolge auch aus dem noch recht neuen Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen und erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen. So hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz kürzlich entschieden, dass das Abspracheverbot auch in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gilt. Dies führe zu Verunsicherung, die sich schon jetzt spürbar negativ auf die ordnungsgemäße Zusammenarbeit bei der Arzneimittelversorgung von Patienten in den Versorgungsbereichen auswirke, moniert der BVVA.
Weiterhin fordert der Verband in seiner Stellungnahme eine Klarstellung, dass verordnete Fertigarzneimittel in patientenindividuell verblisterter Form auf Patientenwunsch bereitgestellt werden dürfen. Zudem sollte im Arzneimittelgesetz verankert werden, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln in neuen patientenindividuellen Blistern im Rahmen der Dauermedikation die Packungsbeilage auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden kann.
1 Kommentar
Wir brauchen eindeutig mehr Verbände (statt Versorgung)!
von Benjamin Schäfer am 03.09.2019 um 12:14 Uhr
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