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- 03.09.2019
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Apotheken-Stärkungsgesetz
Versorgungsapotheker fordern mehr Rechtssicherheit
Der Bundesverband der Versorgungsapotheker bekräftigt gegenüber dem Bundesrat seine Forderung, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch dazu zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Ärzten und Pflegekräften in speziellen Versorgungsformen rechtssicherer zu gestalten. Denn derzeit stehen solche Kooperationen, die eigentlich gewünscht sein sollten – etwa in der Palliativversorgung –, auf rechtlich sehr wackeligen Beinen.
Am 4. September steht der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Der Ausschuss wird Empfehlungen aussprechen, wie sich das Bundesratsplenum in seiner ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf verhalten sollte. Verschiedene Verbände nutzen die Gelegenheit, eine überarbeitete Stellungnahme abzugeben – schließlich hat sich der Entwurf seit der Verbändeanhörung im vergangenen Mai im Bundesgesundheitsministerium an einigen Stellen verändert.
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Auch der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) – kürzlich noch unter dem Namen Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker bekannt – hat eine Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundesrates abgegeben. Diese unterscheidet sich allerdings kaum von der aus dem Mai.
Wesentliches Anliegen des Verbandes ist, dass Apotheken, Ärzte und Pflegekräfte in speziellen Versorgungsbereichen künftig rechtssicher miteinander kooperieren können. Speziell geht es um die Arzneimittelversorgung im Rahmen der Heim-, der spezialisierten ambulanten Palliativ- und der Substitutionsversorgung.
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„Gewollte Zusammenarbeit darf nicht behindert werden“
Die derzeit geplanten Änderungen in § 11 Apothekengesetz (ApoG), mit denen der Gesetzgeber die bestehenden Zuweisungs- und Beeinflussungsverbote auch auf elektronische Rezepte und ausländische Versandapotheken erstrecken will, findet der BVVA bereits sehr gut. Ebenso, dass sich die Verbote im Sozialrecht (§ 31 SGB V) auch auf Vertragsärzte und Krankenkassen ausweiten. Doch § 11 ApoG bedarf aus Sicht des Fachverbandes noch weiterer Ergänzungen und rechtlicher Klarstellungen. Konkret plädiert er für weitere Ausnahmetatbestände vom grundsätzlichen Verbot von Absprachen und Vereinbarungen. Es müsse zulässige Formen einer Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen bei der Arzneimittelversorgung geben – dies sei erforderlich, wenn die vom Gesetzgeber gewollte spezialisierte Vor-Ort-Versorgung der Heimbewohner, der Palliativpatienten und der Substitutionspatienten im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden solle.
Korruptionsstrafrecht und Rechtsprechung verschärfen Handlungsbedarf
„Diese vom Gesetzgeber geförderten besonderen pharmazeutischen Versorgungsformen sind ohne eine institutionalisierte Zusammenarbeit des Versorgungsapothekers mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls der Pflegeeinrichtung und den Pflegefachkräften nicht sinnvoll möglich“, betont der BVVA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim.
Aktuellen Handlungsbedarf ergibt sich dem Verband zufolge auch aus dem noch recht neuen Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen und erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen. So hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz kürzlich entschieden, dass das Abspracheverbot auch in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gilt. Dies führe zu Verunsicherung, die sich schon jetzt spürbar negativ auf die ordnungsgemäße Zusammenarbeit bei der Arzneimittelversorgung von Patienten in den Versorgungsbereichen auswirke, moniert der BVVA.
Weiterhin fordert der Verband in seiner Stellungnahme eine Klarstellung, dass verordnete Fertigarzneimittel in patientenindividuell verblisterter Form auf Patientenwunsch bereitgestellt werden dürfen. Zudem sollte im Arzneimittelgesetz verankert werden, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln in neuen patientenindividuellen Blistern im Rahmen der Dauermedikation die Packungsbeilage auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden kann.
1 Kommentar
Wir brauchen eindeutig mehr Verbände (statt Versorgung)!
von Benjamin Schäfer am 03.09.2019 um 12:14 Uhr
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