Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

08.09.2019, 07:29 Uhr

Es ist und bleibt die beste Lösung: das Rx-Versandverbot! (Foto: Andi Dalferth)

Es ist und bleibt die beste Lösung: das Rx-Versandverbot! (Foto: Andi Dalferth)


Wow, welch eine Welle der Begeisterung fürs Rx-Versandverbot hat die Bundesländer erfasst! Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist sich einig: Eine echte Gleichpreisigkeit gibt es nur mit dem Rx-Versandverbot! In der Tat, mein liebes Tagebuch, die von Spahn vorgesehene Verschiebung des Rx-Boni-Verbots ins Sozialgesetz ist nur eine morsche Krücke, die nicht halten wird. Schade nur, dass die ABDA das Rx-Versandverbot schon abgehakt hat und meint, wir hätten keine besseren politischen Alternativen als diese Apothekenreform – es hätte ja noch schlimmer kommen können. Warum hat man so rasch aufgegeben? 

2. September 2019 

Auf Bayern ist Verlass, mein liebes Tagebuch, genauer, auf Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Sie hat Widerstand angekündigt bei Spahns Apothekenreform, und das gleich bei zwei wichtigen Punkten. Die von Spahn geplante Überführung der Rx-Preisbindung ins Sozialrecht gefällt der bayerischen Gesundheitsministerin so gar nicht, weil dadurch der PKV-Markt nicht betroffen ist. D.h., letztlich wird dadurch keine echte Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln für GKV- und PKV-Versicherte hergestellt. Was ja auch ein Unding ist! Der Sprengstoff, der darin für unser Preissystem liegt, ist so offensichtlich – das schreit zum Himmel. Und so setzt sich Huml nach wie vor für ein Rx-Versandverbot ein. Nur ein solches Verbot „wäre eine rechtsklare Lösung, um die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen und die wirtschaftliche Benachteiligung inländischer öffentlicher Vor-Ort-Apotheken zu beenden“, macht Huml deutlich. Und ein weiterer Punkt stößt bei Bayerns Gesundheitsministerin auf ausdrückliches Missfallen: Der Gesetzentwurf zur Apothekenreform sieht vor, dass Versender unter bestimmten Bedingungen Abgabeautomaten betreiben dürfen. Mein liebes Tagebuch, geht’s noch? Das muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden! Huml dazu: „Diese Regelung wird abgelehnt, da so die genannten Auswüchse und entsprechende Geschäftsmodelle, die zur Verdrängung der Apotheke vor Ort führen, nicht verhindert, sondern ermöglicht werden würden.“ Recht hat sie! Aber leider sind bei der Apothekenreform die Eingriffsrechte der Bundesländer begrenzt. Der Bundesrat wird zwar gehört und kann Einspruch einlegen, dieser Einspruch kann im Bundestag allerdings überstimmt werden. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass sich auch noch weitere Bundesländer den Äußerungen von Huml anschließen.

3. September 2019

Nun, mein liebes Tagebuch, unsere Standesführung konnte sich bei Jens Spahn nicht mit dem Rx-Versandverbot durchsetzen, da war nichts zu machen, Spahn wollte einfach nicht. Wir bekommen stattdessen eine wacklige Gleichpreisigkeit übers Sozialgesetzbuch nur für GKV-Versicherte, der PKV-Markt bleibt außen vor – mit allen Unwägbarkeiten, die eine solche Regelung mit sich bringt. So sieht’s aus. Und dennoch ist das für den Chef des Bayerischen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, „eine klare Verbesserung“, wie er uns wissen lässt,  denn derzeit „haben wir de facto keine Rx-Preisbindung für EU-Versender, es herrscht ein Preiswettkampf, die Versender aus den Niederlanden können machen, was sie wollen – sowohl im GKV- als auch im PKV-Bereich“. Und er ist davon überzeugt, dass Minister Spahn und das BMG die Gleichpreisigkeit im Sozialrecht retten wollen, weil sonst auch andere Bereiche des GKV-Systems juristisch hinterfragt werden könnten. Und außerdem, so jubiliert Hubmann, gibt es mit der Reform eine Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich, die Apotheker können also immer ein günstiges Präparate auswählen und so der PKV sparen helfen – mehr als die PKV durch Rx-Boni der Versender sparen würde (nebenbei bemerkt: sparen helfen könnten dann EU-Versender allerdings auch!). Und dann, ja dann fühlt sich Hubmann auch beglückt darüber, dass uns die Reform ermöglichen wird, honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten. Kurzum, laut Hubmann kann die Apothekenreform die Situation von uns Apothekers doch eigentlich nur verbessern, „wir haben keine besseren politischen Alternativen“. Ja, mein liebes Tagebuch, so kann man die desaströse Gemengelage sehen, muss man aber nicht. Und schimmert da nicht die ewige ABDA-Formel durch, die uns und unseren Apothekerberuf gefühlt schon Generationen begleitet: Seien wir doch froh, es hätte alles noch viel schlimmer kommen können. Mein liebes Tagebuch, klingt alles irgendwie frustig, oder? 

 

Mal abgesehen, ob man an Homöopathie glaubt oder nicht: Sollen die Kassen Homöopathie bezahlen? Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), hat dazu eine klare Meinung: Nein. Denn: „Homöopathie ist eine Glaubensfrage und für Glauben sind die Kassen nicht zuständig.“ Auch hier gilt, mein liebes Tagebuch: Das kann man so sehen, aber man muss es nicht. Vielen „Gläubigen“ helfen die Globuli und die Ausgaben der Kassen für Homöopathie sind marginal. Und wir wissen doch:  Die Homöopathie-Erstattung ist ein billiges Wettbewerbsinstrument von Kassen. Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, geht mit dieser Frage übrigens pragmatischer um, volksnäher: Es sollte im Ermessen der Kassen liegen, ob sie die Globulimedizin erstatten oder nicht – die Patienten haben Wahlfreiheit und könnten die Kasse wählen, die Homöopathie erstattet. Kommt bei den Menschen sicher besser an als ein Rüddel-Verbot.

4. September 2019 

Wie Ärzte über das E-Rezept denken, wissen wir nicht, mein liebes Tagebuch, wir wissen aber, wie es Ärztefunktionäre sehen: Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sieht grundsätzlich Vorteile im E-Rezept. Aber es muss für Ärzte einfach zu handhaben sein. Und ganz schädlich wäre, wenn es hieße: „Immer digital und Papier!“ Ganz klar, mein liebes Tagebuch, das wäre in der Tat kein Zustand, wobei es allerdings auch Kriedel bewusst ist, dass man in der Übergangsphase oder in bestimmten Situationen an einem Papierrezept nicht immer vorbeikommen wird. Aber er betont: Einfach muss es sein, die Ärzte wollen es einfach einfach. Aufwändige Signaturverfahren sind den Ärzten ein Graus, praktikable Lösungen sind gefragt, ohne zusätzliche Investitionen. Mein liebes Tagebuch, das wollen wir Apothekers auch!

 

Personalien in Nordrhein-Westfalen: Mein liebes Tagebuch, die Spitzen nach der Wahl in den Kammern Nordrhein und Westfalen-Lippe könnte man mit frischem Wind und bewährte laminare Strömung umschreiben. In Nordrhein schaffte es ein Industrieapotheker auf den Präsidentenstuhl: Dr. Armin Hoffmann löst Lutz Engelen ab. Hoffmann wurde mit rund 82 Prozent der Stimmen der neuen Delegiertenversammlung  gewählt. Nun ja, er war in der konstituierenden Versammlung der einzige Kandidat für das Präsidentenamt. Und was hat er sich vorgenommen? Er will die pharmazeutischen Kompetenzen des Apothekers stärken, den Nachwuchs fördern, Verstöße gegen die Berufspflicht (z. B. PKA im Handverkauf) angehen. Und er meint, dass sich die ABDA „wieder viel mehr an den Notwendigkeiten vor Ort ausrichten und schauen muss, was an der Basis passiert“. Gute Vorsätze, mein liebes Tagebuch, hoffen wir, er behält den kritischen Blick bei. Kein frischer Wind, dafür aber eine bewährte laminare Strömung, um es pharmazeutisch zu umschreiben, zeigte sich bei der konstituierenden Versammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Gabriele Overwiening war nochmal für die Präsidentschaft angetreten und wurde mit überwältigender Mehrheit gewählt. Ihr Versprechen für die nächsten fünf Jahre: Sie möchte intensiv am Standing der Apothekerinnen und Apotheker, am Image des Berufsbilds arbeiten. Mein liebes Tagebuch, wünschen wir der Präsidentin und dem Präsidenten von NRW alles Gute, und mögen frische Winde und feine Strömungen lange anhalten.

 

Pecunia non olet – das dachten sich schon die alten Römer und kassierten Geld fürs Pinkeln in öffentlichen Latrinen. Und unsere CDU in Nordrhein-Westfalen hat keine Skrupel, von DocMorris bezahlte Anzeigen in ihrem Mitgliederblättle „Bei uns in NRW“ zu veröffentlichen. Der EU-Versender wirbt in der aktuellen Ausgabe ganzseitig mit Anzeigen fürs E-Rezept: „Das E-Rezept kommt.“ Mein liebes Tagebuch, eigentlich steht doch das Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag und CDU-Politiker beschwören den Erhalt der flächendeckenden Versorgung, sie warnen vor den Risiken des Versandhandels und sprechen sich offen für ein Rx-Versandverbot aus. Wie passt da eine Werbeanzeige fürs E-Rezept von von einem EU-Versender in der CDU-Mitgliederzeitschrift von NRW dazu? Eigentlich gar nicht. Eine Sprecherin der NRW-CDU meint dazu, dass „Anzeigen nicht notwendigerweise unsere politischen Ziele wiedergeben“. Mag sein, mein liebes Tagebuch, unsensibel und geschmacklos ist es trotzdem und zudem keine Wertschätzung der deutschen Vor-Ort-Apotheken. Denn die NRW-CDU hätte in der Tat die Anzeige ablehnen können. Aber ja, Geld stinkt nicht. 

5. September 2019 

Spahn bekommt mächtig Gegenwind zu spüren. Nein, nicht von der ABDA, mein liebes Tagebuch,  sondern vom Justizministerium und von der EU-Kommission, die europarechtliche Bedenken anmelden gegen das Rx-Boni-Verbot, das aus dem Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch verschoben werden soll. Und Gegenwind gibt’s auch aus den Ländern, die an der Durchsetzbarkeit des Boni-Verbots zweifeln. Und vor allem daran, dass mit diesem Schachzug die Gleichpreisigkeit hergestellt werden kann. Bayern hat ja bereits Widerstand angekündigt und erklärt, dass Gleichpreisigkeit nur mit dem Rx-Versandverbot zu erreichen sei. Auch Baden-Württemberg will nun Widerspruch gegen die Apothekenreform einlegen: Man befürchtet, dass dadurch u. a. eine Ungleichbehandlung zwischen Versandapotheken im Inland und solchen in anderen Mitgliedstaaten entsteht. Außerdem sieht der baden-württembergische Sozialminister Lucha eine Ungleichbehandlung zwischen GKV- und PKV-Versicherten. Lucha bewertet übrigens  auch die vorgesehene Möglichkeit, dass Versandapotheken Arzneimittel-Automaten betreiben dürfen, mehr als kritisch: Eine Art Arzneimittel-Ausgabestation wie damals in Hüffenhardt wolle man vermeiden. Baden-Württemberg hat darüber hinaus noch eine andere gute Idee, mein liebes Tagebuch: Das Land möchte weitere Honorarverbesserungen für Apotheken, nämlich ein Honorar für die Befüllung von Schmerzpumpen. Spahn sollte auf die Länderkammer hören!

 

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, mein liebes Tagebuch. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich mehrheitlich für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen – und protestiert damit gegen die von Spahn geplante Apothekenreform. Das Rx-Versandverbot sei die einzige verfassungs- und europarechtlich konforme Lösung. Erstaunlich, welche Bewegung in dieses Thema nun doch noch kommt. Das Bemerkenswerte dabei ist auch, dass die Gesundheitsexperten der Ländern eine umfassende Begründung vorgelegt haben, mit der sie das Rx-Versandverbot herleiten. Und sie stellen z. B. auch fest, dass mit dem Verschieben des Rx-Boni-Verbot vom AMG ins Sozialgesetzbuch die Europarechtswidrigkeit nicht beseitigt wird. Es gibt einfach keine „anderen Mittel“ außer dem Rx-Versandverbot, mit denen man die „enorm“ bedeutsame Gleichpreisigkeit erhalten kann. Mannomann, mein liebes Tagebuch, das sind deutliche Worte. Kommt ein Gesundheitsminister an einer solchen Argumentation überhaupt noch vorbei? Leider ja. Denn zuerst müsste das Plenum des Bundesrats diesem Wunsche des Gesundheitsausschusses folgen. Und selbst wenn der Bundesrat sich einig wäre: Sein Veto könnte im Bundestag überstimmt werden. Hinzu kommt: Spahn will absolut kein Versandverbot und die ABDA hat sich de facto auch schon davon verabschiedet. Mein liebes Tagebuch, da fragt man sich doch auch: Hat sich die ABDA zu früh vom Rx-Versandverbot verabschiedet?

 

Immerhin, Spahn kommt zum Deutschen Apothekertag nach Düsseldorf. Er will auch in diesem Jahr mit uns Apothekers diskutieren. Wie schön, mein liebes Tagebuch, dass er da nicht kneift. Dann kann er selbst nochmal erklären, warum er das Rx-Versandverbot nicht mag und für aussichtslos hält – und die ABDA darf in seinen Kanon mit einstimmen. Ob’s dafür Applaus aus den Reihen der Delegierten gibt? Wir werden sehen. Ja, mein liebes Tagebuch, das war’s dann auch schon mit den politischen Runden auf dem Apothekertag. Denn außer Spahn werden keine Gesundheitspolitiker nach Düsseldorf kommen: Die gesundheitspolitischen Vertreter der  Bundestagsfraktionen haben die Einladung der ABDA abgesagt, Begründung: gut gefüllte Sitzungswoche in Berlin. Dumm gelaufen.

6. September 2019

Die Gesundheitsministerien der Länder haben ein Herz für die Pharma-Großhändler. Sie sehen, dass die Grossisten seit 2011 keine Veränderungen bei ihrem Großhandelshonorar bekommen haben. Nun empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Plenum des Bundesrats, eine Prüfbitte an die Bundesregierung zu beschließen: Das Bundesgesundheitsministerium möge prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist. Mein liebes Tagebuch, darüber sollte man in der Tat nachdenken. Denn: Geht’s unseren Großhändlern gut, geht’s auch uns Apothekers gut, oder?

 

Pragmatisch geht der Bundesrat mit den vorgesehenen Regelungen zum Botendienst um, die durch die Sammelverordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung eingeführt werden sollen. Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns:  Mit der neuen Regelung im Verordnungsentwurf soll der Botendienst künftig grundsätzlich auf Kundenwunsch – und nicht mehr nur im Einzelfall – zulässig sein. Der Botendienst kann auch dann erfolgen, wenn zuvor eine Beratung im Wege der Telekommunikation erfolgt ist. Fragt sich nur, ob und wann die Arzneimittel durch pharmazeutisches Fachpersonal ausgeliefert werden müssen. Hier macht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats folgenden Vorschlag: „Vor der Aushändigung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels muss die Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal ermöglicht werden.“ In der Begründung heißt es: Wenn der Apotheke keine schriftliche oder digitale Verordnung vorlag, ist der Einsatz von Fachpersonal „zweckmäßig“. Der Einsatz des Fachpersonals solle insbesondere verhindern, dass es bei der mündlichen Bestellung von Arzneimitteln ohne Rezept zu Verwechslungen kommt. Außerdem muss ja das Rezept bei Aushändigung der Arzneimittel durch Fachpersonal geprüft und abgezeichnet werden. Wenn aber die Verordnung als E-Rezept oder auf Papier vorliegt, muss der Botendienst aus Sicht der Länderexperten auch nicht durch Fachpersonal durchgeführt werden. Lediglich die Beratung durch Fachpersonal muss sichergestellt sein. Und diese Beratung kann ja auch z. B. per Telefon stattfinden. Der Gesundheitsausschuss legt übrigens Wert darauf, dass OTC-Arzneimittel grundsätzlich beratungsbedürftig sind, auch im Botendienst (wobei auch diese Beratung telefonisch erfolgen kann). Klingt doch alles vernünftig. Übrigens, mein liebes Tagebuch, bei dieser Änderung der Apothekenbetriebsordnung hat der Bundesrat durchaus ein Wörtchen mitzureden, dieses Papier muss nicht mehr in den Bundestag.

 

Viele Gesundheitsministerien der Länder stemmen sich gegen die geplante Apothekenreform. Vom Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht halten sie nichts. Sie stellen sich hinter das Rx-Versandverbot. Deutlich haben das vor allem Bayern gemacht, Baden-Württemberg und https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/06-09-2019/nrw-ministerium-rx-versandverbot-zusaetzlich-zum-boni-verbotThüringen. Jetzt erklärt auch Nordrhein-Westfalen: Das Rx-Boni-Verbot reicht nicht aus, wir brauchen das Rx-Versandverbot. Mein liebes Tagebuch, erstaunlich, wie das bereits totgeglaubte Rx-Versandverbot eine Auferstehung feiert. Übrigens, auch NRW stemmt sich gegen die vorgesehene Regelung, dass Versandapotheken Abgabeautomaten für Arzneimittel aufstellen können – das stärke nicht die Vor-Ort-Apotheken. Wie wahr! Hoffentlich, wird der Protest der Länder gehört!



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Klempner in weißen Kitteln ... same procedure as every year ...

von Christian Timme am 09.09.2019 um 7:37 Uhr

Nicht nur in Berlin werkeln nur noch Klempner des Standes und Politiker so vor sich hin ... und der Rest kommentiert noch nicht mal seinen Untergang auf dem kommenden DAT. Beliebigkeit wird zum Klebstoff der Zukunft erhoben um das zu erhalten was schon lange bröckelt. Die deutsche Apothekerschaft hat offenkundig die Fähigkeit verloren, überzeugende Mehrheiten mit echtem Gestaltungswillen hervorzubringen. Das ist wieder die beunruhigende Botschaft, die sich seit Jahren zeigt und auch dieses Jahr in Düsseldorf fortsetzt ... der Abgrund wartet und wartet ... und die Apothekers ???

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Botendienst erleichtern ?

von gabriela aures am 08.09.2019 um 10:18 Uhr

Da wird die ABDA aber massiv Einspruch erheben und voller Elan dagegen angehen.
Haben sich nicht kürzlich die Pharmazieräte unter dem Vorsitz von Herrn Bauer schon dagegen ausgesprochen ?

Oder Botendienst nur mit 5fach Formular ....

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Guten Morgen ,meine Lieben,

von gabriela aures am 08.09.2019 um 10:02 Uhr

an mancher Stelle bin ich nicht sicher, ob ich von einer neuen grotesken Volte beim Brexit oder doch beim RX-VV lese.
Beides seit 3 Jahren bestehende Baustellen, an denen nichts vorwärts geht, bei denen die Politik aber immer wieder mit „ich hätte da jetzt auch noch eine neue Variante“ eine Lösung weiter verzögert.

Soso, jetzt erkennen die Länder WIEDER mal, daß sie das Rx-VV möchten. Kann man ja WIEDER völlig gefahrlos fordern, da -wie oben geschrieben - diese Ländermeinung kein politisches Gewicht hat.
Bequeme Situation: die Landespolitiker können ihren Schäfchen zeigen, wie sie gekämpft haben, müssen sich aber vor der Gesamtbevölkerung und den Medien nicht als Ewigestrige, Digitalisierungsfeinde und rückständige Bremser verantworten.
„Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht naß“.

Und wie der Pawlow‘sche Hund springt die Apothekerschaft wieder drauf an, wittert Morgenluft ....
Das RX-VV ist totototot und wir alle täten besser daran, nicht alles stehen und liegen zu lassen, sobald mal wieder ein/Politiker/in verkündet, daß er/sie immer noch und unverbrüchlich zum Versandverbot und zur Apotheke-vor-Ort steht.
Dieses Geschwafel (sorry) vom Heilberuf - Leute, ohne Zusatzverkäufe wären wir doch auf Hartz-IV-Niveau und die Dienstleistungen reissen uns ein weiteres TIEFES Loch in die ohnehin leere Tasche. Die Analyse von Dr. Herzog in einer der letzten DAZ sollten sich auch die Hardcore-Heilsbringer als Pflichtlektüre verordnen.

Wobei ich bei einem weiteren Punkt wäre: NEU DENKEN
Aber alleine mit dieser im eigenen Saft schmorenden Truppe in Berlin ist das nicht möglich - es braucht Fachwissen, unvoreingenommenes Anerkennen des Status Quo und ebenso unvoreingenommene Lösungsansätze.

Seit fast 3 Jahren wird rumgeeiert - seit mindestens 18 Monaten wurde fahrlässigerweise nicht ernsthaft nach Alternativen gesucht, dafür hat Spahn mit dem Zauberwort „Pharmazeutische Dienstleistungen“ geradezu hypnotisiert.


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von Anita Peter am 08.09.2019 um 8:13 Uhr

"Nun, mein liebes Tagebuch, unsere Standesführung konnte sich bei Jens Spahn nicht mit dem Rx-Versandverbot durchsetzen, da war nichts zu machen, Spahn wollte einfach nicht."

Woher hat unser Tagebuch diese exklusive Information? Spahn hat gesagt, er setzt das RXVV um, hat dann aber keine Kraft für andere Dinge wie Honorarerhöhung etc.

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