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- Mein liebes Tagebuch
6. September 2019
Die Gesundheitsministerien der Länder haben ein Herz für die Pharma-Großhändler. Sie sehen, dass die Grossisten seit 2011 keine Veränderungen bei ihrem Großhandelshonorar bekommen haben. Nun empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Plenum des Bundesrats, eine Prüfbitte an die Bundesregierung zu beschließen: Das Bundesgesundheitsministerium möge prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist. Mein liebes Tagebuch, darüber sollte man in der Tat nachdenken. Denn: Geht’s unseren Großhändlern gut, geht’s auch uns Apothekers gut, oder?
Pragmatisch geht der Bundesrat mit den vorgesehenen Regelungen zum Botendienst um, die durch die Sammelverordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung eingeführt werden sollen. Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns: Mit der neuen Regelung im Verordnungsentwurf soll der Botendienst künftig grundsätzlich auf Kundenwunsch – und nicht mehr nur im Einzelfall – zulässig sein. Der Botendienst kann auch dann erfolgen, wenn zuvor eine Beratung im Wege der Telekommunikation erfolgt ist. Fragt sich nur, ob und wann die Arzneimittel durch pharmazeutisches Fachpersonal ausgeliefert werden müssen. Hier macht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats folgenden Vorschlag: „Vor der Aushändigung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels muss die Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal ermöglicht werden.“ In der Begründung heißt es: Wenn der Apotheke keine schriftliche oder digitale Verordnung vorlag, ist der Einsatz von Fachpersonal „zweckmäßig“. Der Einsatz des Fachpersonals solle insbesondere verhindern, dass es bei der mündlichen Bestellung von Arzneimitteln ohne Rezept zu Verwechslungen kommt. Außerdem muss ja das Rezept bei Aushändigung der Arzneimittel durch Fachpersonal geprüft und abgezeichnet werden. Wenn aber die Verordnung als E-Rezept oder auf Papier vorliegt, muss der Botendienst aus Sicht der Länderexperten auch nicht durch Fachpersonal durchgeführt werden. Lediglich die Beratung durch Fachpersonal muss sichergestellt sein. Und diese Beratung kann ja auch z. B. per Telefon stattfinden. Der Gesundheitsausschuss legt übrigens Wert darauf, dass OTC-Arzneimittel grundsätzlich beratungsbedürftig sind, auch im Botendienst (wobei auch diese Beratung telefonisch erfolgen kann). Klingt doch alles vernünftig. Übrigens, mein liebes Tagebuch, bei dieser Änderung der Apothekenbetriebsordnung hat der Bundesrat durchaus ein Wörtchen mitzureden, dieses Papier muss nicht mehr in den Bundestag.
Viele Gesundheitsministerien der Länder stemmen sich gegen die geplante Apothekenreform. Vom Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht halten sie nichts. Sie stellen sich hinter das Rx-Versandverbot. Deutlich haben das vor allem Bayern gemacht, Baden-Württemberg und https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/06-09-2019/nrw-ministerium-rx-versandverbot-zusaetzlich-zum-boni-verbotThüringen. Jetzt erklärt auch Nordrhein-Westfalen: Das Rx-Boni-Verbot reicht nicht aus, wir brauchen das Rx-Versandverbot. Mein liebes Tagebuch, erstaunlich, wie das bereits totgeglaubte Rx-Versandverbot eine Auferstehung feiert. Übrigens, auch NRW stemmt sich gegen die vorgesehene Regelung, dass Versandapotheken Abgabeautomaten für Arzneimittel aufstellen können – das stärke nicht die Vor-Ort-Apotheken. Wie wahr! Hoffentlich, wird der Protest der Länder gehört!
4 Kommentare
Klempner in weißen Kitteln ... same procedure as every year ...
von Christian Timme am 09.09.2019 um 7:37 Uhr
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Botendienst erleichtern ?
von gabriela aures am 08.09.2019 um 10:18 Uhr
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Guten Morgen ,meine Lieben,
von gabriela aures am 08.09.2019 um 10:02 Uhr
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?
von Anita Peter am 08.09.2019 um 8:13 Uhr
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