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So manche Gesundheitspolitiker(innen) halten noch immer glühende Reden pro Rx-Versandverbot (RxVV). Den Wassereimer zum Löschen bringt das Hause Spahn mit: Seine Staatssekretärin schüttet ihn über die bedröppelten Apothekers aus: Das Bundesjustizministerium hält ein RxVV für nicht durchsetzbar. Schluss, aus. Da hilft auch das positive Votum des Bundesrats pro RxVV nicht, es wird letztlich in der Tonne landen. Aber bei der geplanten Sammelverordnung, die unsere Honorarerhöhung bringt, da zählt die Stimme der Länder: Der Bundesrat will Änderungen! Sonst gibt’s nichts. Und nun?
16. September 2019
Nein, es ist ja nicht alles schlecht, was Spahn da auf den Weg gebracht hat in Richtung Apothekenreform. Immerhin, er hat das unsägliche Gutachten des Wirtschaftsministeriums in der Schublade gelassen und hat was auf den Weg gebracht, das nach seiner Ansicht die Apotheke vor Ort stärken, dem EuGH-Urteil gerecht werden soll und gleichzeitig unsere Gleichpreisigkeit erhalten soll. Klingt nach einer Quadratur des Kreises – und die ist noch keinem geglückt. Dei Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln erhalten, aber nur für GKV-Versicherte und für alle anderen nicht, mein liebes Tagebuch, das ist halt keine echte Gleichpreisigkeit und schafft nicht wirklich faire Wettbewerbsbedingungen. Das hätte es nur mit dem Rx-Versandverbot gegeben. Aber davon hält unser Bundesgesundheitsminister nichts, dem gab er keine Chancen. Und so wird wohl das Apotheken-Stärkungsgesetz in der Spahnschen Version kommen mit allen Unwägbarkeiten für die Zukunft. Das Witzige dabei: Gesundheitspolitiker wie Georg Nüßlein, der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, erklärt dazu im Bundestag: „Wir sind an einem Punkt, an dem man deutlich sehen kann, was der Onlinehandel aus dem Einzelhandel gemacht hat…“ Sehenden Auges, was mit den Apotheken passieren wird, versucht man da eine Reform schönzureden, die am Ende nicht halten kann, was ihr angedichtet wird. Mein liebes Tagebuch, gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Wenn sich das Tohuwabohu bei der Shop-Apotheke so zugetragen hat, wie es ein Bericht der „Nordwest-Zeitung“ aufzeigt, dann Gute Nacht Rx-Versand! Die Shop-Apotheke räumt ein, dass sie einen Kunden gleich mehrfach falsch beliefert hat: Falsche Arzneimittel für den Patienten – wäre der Kunde nicht selbst Arzt gewesen, hätte das schlimm ausgehen können. Mein liebes Tagebuch, klar, da sagen Versandliebhaber, das mag ein Einzelfall sein, Rückschlüsse auf „den“ Versand sind nicht möglich und auch bei stationären Apotheken passieren Fehler. Tja, mag sein, aber wenn solche Fehler in einer Vor-Ort-Apotheke passieren würde, dann hätten alle einen sofortigen Zugriff auf diese Apotheke, der Patient, der Arzt, die Kammer, die Behörden, die Judikative. Und wer ist für den Versender in den Niederlande zuständig? Die deutsche Kammer und die deutschen Behörden jedenfalls nicht…
17. September 2019
Mangelnde Datensicherheit aus Versehen, aus Nachlässigkeit und in Zusammenhang mit kriminellen Vorgängen – dieses Thema wird uns im Zeitalter der Digitalisierung mit Sicherheit immer wieder begegnen. Jüngstes Beispiel: Sensible medizinische Daten von weltweit mehreren Millionen Patienten sind auf offen zugänglichen Servern im Netz gelandet. Allein in Deutschland waren davon mehr als 13.000 Datensätze von Patienten aus Krankenhäusern betroffen. Mein liebes Tagebuch, eine hundertprozentige Datensicherheit wird es nicht geben – das werden wir uns immer vor Augen halten müssen, wenn wir uns nun munter in Richtung E-Rezept begeben.
Passend dazu: Die Frage, ob Apotheken OTC-Arzneimittel über den Amazon Marketplace verkaufen dürfen. Oder verstoßen sie in der Form, wie sie es heute tun, gegen das Datenschutz- und/oder das Apothekenrecht? Zu dieser Frage laufen derzeit gerichtliche Verfahren am Oberlandesgericht Naumburg. Das Kernproblem: Wenn ein Kunde Arzneimittel über Amazon bei einer Versandapotheke bestellt, gibt er Gesundheitsdaten preis, ohne vorher danach gefragt worden zu sein, was damit geschieht und wie sie weiterverarbeitet werden. Dem Münchner Apotheker Hermann Vogel jr. ist das ein Dorn im Auge, er kämpft dafür, dass Patientendaten nicht in falsche Hände geraten und ist überzeugt: Wer bei einer Arzneimittelbestellung im Internet solche Gesundheitsdaten preisgibt, muss zumindest vorher die Gelegenheit haben, in ihre weitere Nutzung einzuwilligen. Doch das, mein liebes Tagebuch, geschieht nicht. Vogel hat daher bereits mehrere Apotheken mit Versandhandelserlaubnis abgemahnt, gegen zwei führt er Gerichtsverfahren. Die rechtlichen Fragen, die dahinter stecken, sind komplex. Die Naumburger Richter gehen bereits davon aus, dass die Fälle vorm dem Bundesgerichtshof landen werden. Mein liebes Tagebuch, gut dass es Apotheker gibt, die den Verkauf von Arzneimitteln über Amazon hinterfragen. Und man fragt sich selbst, warum dieser Frage nicht schon längst unsere obersten Standesvertreter und deren Juristen nachgegangen sind.
18. September 2019
Immer wieder schön, immer wieder nett: Gesundheitspolitiker verschiedener Bundesländer melden sich zu Wort, um für das Rx-Versandverbot zu werben, ja, um es als unverzichtbar herauszustellen. In dieser Woche: Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Die Linke), sie fordert „ein deutlicheres Bekenntnis zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln“. Denn: „Verschreibungspflichtige Medikamente eignen sich einfach nicht für die Schnäppchenjagd im Internet. Im Mittelpunkt muss immer das Patientenwohl stehen. Und das gewährleisten die Vor-Ort-Apotheken mit ihrer kompetenten Beratung am besten.“ Danke für die Unterstützung, Frau Karawanskij. Allein, auch hier: Gut gemeint, aber fürs RxVV wird auch das nicht reichen. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sich das RxVV im Plenum des Bundesrats durchsetzen wird - es müssten alle Länder einheitlich abstimmen. Mein liebes Tagebuch, soviel Einigkeit wird’s im Bundesrat nicht geben, wenn man an die Länder denkt, in denen die FDP- oder die Grünen mitregieren. Was die Apothekenreform insgesamt betrifft, so sieht die brandenburgische Gesundheitsministerin auch hier viele positive Ansätze, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Als besondere Pluspunkte sieht sie beispielsweise die pharmazeutischen Dienstleistungen, das Modell Grippeschutzimpfungen und die Neuregelungen zum Botendienst.
Wieder ein Schrittchen weiter zum E-Rezept: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll eine neue gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) gründen für den Betrieb der WebApp fürs E-Rezept – das hat die Mitgliederversammlung des DAV beschlossen. Sinn dieser gGmbH ist es, die WebApp so zu betreiben, dass der Transportweg des E-Rezeptes diskriminierungs-, werbe- und kostenfrei bleibt. Da die gGmbH die Gemeinnützigkeit erfüllt, werden Gewinne nur für den angegebenen gemeinnützigen Zweck verwendet. Die WebApp soll Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres online gehen. Mehr als 10.000 Apotheken haben sich bereits registriert. Mein liebes Tagebuch, liest sich vernünftig und richtig. Ein Wettstreit von Apps bringt hier nichts, eine bundeseinheitliche und übersichtlich Lösung stellt die Patientensouveränität und den Datenschutz sicher. So, und nun muss es rasch weitergehen. Wann die gGmbH ihre Arbeit aufnimmt, war noch nicht zu erfahren.
Bei der PTA-Ausbildungsreform knirscht es noch zwischen BMG und ABDA. Zwar ist man sich herzenseinig, dass die Ausbildung nicht auf drei Jahre verlängert werden soll, was die Apothekengewerkschaft Adexa und der PTA-Berufsverband BVpta schmerzlich beklagen. Dagegen dürfte es im Gegenzug Adexa und BVpta freuen, dass das BMG den PTA mehr Kompetenzen geben will: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen PTA auch unbeaufsichtigt bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten durchführen dürfen. PTA sollen z. B. auch Verschreibungen „in eigener Verantwortung“ abzeichnen dürfen, ohne sie dem Apotheker vorgelegt zu haben. Oje, die ABDA jammert da schon rum, das ginge ja gar nicht. Und ups, mein liebes Tagebuch, auch so mancher traditioneller Apotheker schluckt da erstmal. Vermutlich sieht man da schon so manche PTA kompetenzmäßig dem Apotheker auf die Pelle zu rücken. Aber gemacht, mein liebes Tagebuch, liest man sich die Anforderungen durch, die die Reform an die PTA stellt, die das dürfen soll, und steht man dem normalen Apothekenalltag realistisch gegenüber, dann kann man durchaus geneigt sein, das eine gute PTA das dürfen soll. Die ABDA will da aber nicht mitziehen „aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit“. Aber vermutlich spürt sie, dass Spahn das durchsetzen will und lenkt ein: Sollte der Gesetzgeber nicht umzustimmen sein, so müsse es zumindest zusätzliche Ausnahmen für den Aufsichtsverzicht geben. Und lässt einige Arzneimittelgruppen wissen, die eine PTA nicht unbeaufsichtigt abgeben dürfe. Mein liebes Tagebuch, liest man sich diese Auflistung durch, kann man einen Haken dran machen – das wäre in der Tat ein vernünftiger Kompromiss.
19. September 2019
Wem kann, wem soll man da noch vertrauen, meine liebes Tagebuch. Die Äußerungen von Gesundheitspolitikern, Juristen und Rechtsexperten zur Frage, ob ein Rx-Versandverbot möglich wäre, ob ein Rx-Boni-Verbot im SGB V der einzige Weg sei oder ob es durchaus Alternativen dazu gebe, ähneln schon Wasserstandsmeldungen. Wöchentlich, ja täglich äußert sich einer, der es besser weiß, was machbar wäre. Jüngstes Beispiel: Während in der vergangenen Woche Gesundheitspolitiker aus mehreren Bundesländern das Rx-Versandverbot als beste und einzige Lösung forderten, ließ Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) aus dem Hause von Jens Spahn beim Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein wissen: Ein Rx-Boni-Verbot im SGB V sei der einzige Weg, um eine europarechtlich tragfähige Lösung zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit zu finden. Und sie fügt hinzu, dass das Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe. Na, mein liebes Tagebuch, das macht einen doch langsam kirre, oder? Was nun? Kann man Rx-Versandverbot und Rx-Boni-Verbot überhaupt noch hören? Ach ja, letztlich sind das alles nur Vermutungen, Spekulationen und Meinungen. Niemand kann mit endgültiger Sicherheit wissen, ob ein Rx-Versandverbot auf Europaebene Bestand haben würde oder nicht. Man müsste es vor den Europäischen Gerichtshof bringen…
"Jubelthema“ pharmazeutische Dienstleistungen: Ist ja prinzipiell fein, dass die Apothekenreform uns Apothekers ermöglichen will, pharmazeutische Dienstleistungen zu erbringen, die endlich von den Krankenkassen honoriert werden. Das stärkt unser Standing und es bringt ein paar extra Euro in unsere Apothekenkasse. Da kann man doch schon mal jubeln. Dumm nur, mein liebes Tagebuch, dass wir bisher überhaupt noch nicht im Detail wissen, welche Dienstleistungen wir erbringen dürfen, sollen, können und wie sie honoriert werden. DAZ-Wirtschaftsexperte Müller-Bohn hat sich die Mühe gemacht, mal durchzurechnen, welche Dienstleistungen wie honoriert werden müssten, damit am Ende tatsächlich etwas übrig bleibt. Legt man den Kabinettsentwurf der Apothekenreform zugrunde, sollen Dienstleistungen über einen neuen Zuschlag von 20 Cent pro Rx-Packung, der in einen Fonds fließt, finanziert werden. Rechnet man da ein bisschen herum, könnten dadurch etwa 144 Mio. Euro dabei herauskommen, vermutliche auch weniger. Für die Durchschnittsapo kämen da etwa 7500 Euro heraus. Allerdings Vorsicht, das ist kein zusätzlicher Gewinn, denn neue Leistungen verursachen auch neue Kosten. Müller-Bohn weißt in seiner Analyse auf weitere Kostenfallen hin. Mein liebes Tagebuch, worauf er auch hinweist: „Wenn die neuen pharmazeutischen Leistungen so hilfreich sind, wie die Apotheker erwarten, wird die Nachfrage sehr groß. Doch aus einem so eng begrenzten Budget könnten die Apotheken dies nicht finanzieren. Sie würden dann zu Opfern des eigenen Erfolgs.“ Na, das klingt nicht unbedingt nach viel Spaß bei den neuen Dienstleistungen.
20. September 2019
Sie haben’s getan! Die Bundesländer! Sie haben der Bundesregierung empfohlen und nahegelegt, das Rx-Versandverbot einzuführen. Das ist doch was, könnte man meinen. So ein Votum! Puh, das muss doch eine Wirkung haben. Also, was passiert jetzt? Nichts, mein liebes Tagebuch, vermutlich nichts. Denn das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss nicht zustimmen und kann es somit auch nicht verhindern. Wenn nun der Bundesrat seinen Beschluss an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt, wie wird Spahn darauf reagieren? Macht ihm der Beschluss ein schlechtes Gewissen? Wird er gar nochmal kurz darüber nachdenken? Denkste, mein liebes Tagebuch, er wird’s einfach laufen lassen, will heißen: Er lässt eine Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss schreiben, dann schickt er Bundesratsbeschluss und Gegenäußerung in den Bundestag, der darüber kurz debattiert und das war’s. Das Rx-Versandverbot landet in der Tonne und das Rx-Boni-Verbot steht im Sozialgesetzbuch – so geht Politik. Die Appelle der Hessischen Kammer und der Kammern und Verbände aus Nordrhein-Westfalen an die Regierung, den Bundesratsbeschluss nicht zu ignorieren, sind zwar löblich und ein tolles Zeichen, werden aber nicht helfen. Die ABDA ist sowieso nicht mehr hintern Rx-VV her, sie will eh nur noch „das Apotheken-Stärkungsgesetz in der Versorgung“ umsetzen. So, das war’s dann.
Und wer noch wissen will, wie die Bundesapothekerkammer (BAK) zum Bundesratsbeschluss steht, möge sich die Worte des BAK-Präsidenten Kiefer zum Wochenende antun. Er wünscht sich zwar, dass diese Position des Bundesrats im weiteren Gesetzgebungsverfahren beachtet wird. Allerdings dürfe das Reformpaket dadurch nicht blockiert werden, weil es für die Apothekerschaft auch sehr wichtige, positive Änderungen beinhalte. Wie niedlich, wie putzig und liebevoll das alles klingt. Eine richtig nette Stellungnahme, zum Knuddeln.
Nochmal Bundesrat – aber jetzt mit Macht! Denn im Gegensatz zum Apotheken-Stärkungsgesetz hat der Bundesrat bei der Sammelverordnung (Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenbetriebsordnung) durchaus ein Wörtchen mitzureden. Und hier geht’s um unser Honorar, die Arzneiautomaten und den Botendienst. Und bei dieser Verordnung verlangt der Bundesrat noch Nachbesserungen von der Bundesregierung, bevor sie in Kraft treten darf. Andernfalls müsste die Verordnung gänzlich fallen gelassen werden oder eine vollkommen neue Verordnung auf den Weg gebracht werden. Ja, und dann hätten wir erstmal keine Erhöhung des Honorars für den Notdienst und die BtM-Doku. Aber soweit sind wir noch nicht. Jetzt schau’n wir mal, wie die Bundesregierung mit den Änderungswünschen umgeht. Der Bundesrat fordert beispielsweise, dass auch Rezepturen die platzsparende Angabe „verw. bis“ tragen dürfen. Oder dass Versender verpflichtet werden, Temperaturkontrollen einzuführen. Mein liebes Tagebuch, ist doch richtig spannend, welche Hürden da immer wieder auftauchen, bis wir uns endlich an einem fernen Tag über ein paar Cents mehr freuen dürfen.
14 Kommentare
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 22.09.2019 um 12:12 Uhr
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Unschuldig
von Bernd jas am 22.09.2019 um 11:35 Uhr
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AW: Unschuldig
von DAZ.online am 22.09.2019 um 14:31 Uhr
Europarecht nur da wo abkassiert werden kann
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 11:32 Uhr
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Quadratur des Kreises oder Danaergeschenk ...
von Christian Timme am 22.09.2019 um 9:33 Uhr
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Schmidt
von Conny am 22.09.2019 um 9:23 Uhr
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Falsch
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Falsch
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:51 Uhr
Boniverbot mit Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:42 Uhr
AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Dirk Krüger am 23.09.2019 um 8:32 Uhr
Digitalisierung
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:31 Uhr
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AW: Digitalisierung
von Felix Maertin am 22.09.2019 um 15:34 Uhr
AW: Digitalisierung und andere Bauernfängerei
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 16:01 Uhr
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