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19. September 2019
Wem kann, wem soll man da noch vertrauen, meine liebes Tagebuch. Die Äußerungen von Gesundheitspolitikern, Juristen und Rechtsexperten zur Frage, ob ein Rx-Versandverbot möglich wäre, ob ein Rx-Boni-Verbot im SGB V der einzige Weg sei oder ob es durchaus Alternativen dazu gebe, ähneln schon Wasserstandsmeldungen. Wöchentlich, ja täglich äußert sich einer, der es besser weiß, was machbar wäre. Jüngstes Beispiel: Während in der vergangenen Woche Gesundheitspolitiker aus mehreren Bundesländern das Rx-Versandverbot als beste und einzige Lösung forderten, ließ Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) aus dem Hause von Jens Spahn beim Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein wissen: Ein Rx-Boni-Verbot im SGB V sei der einzige Weg, um eine europarechtlich tragfähige Lösung zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit zu finden. Und sie fügt hinzu, dass das Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe. Na, mein liebes Tagebuch, das macht einen doch langsam kirre, oder? Was nun? Kann man Rx-Versandverbot und Rx-Boni-Verbot überhaupt noch hören? Ach ja, letztlich sind das alles nur Vermutungen, Spekulationen und Meinungen. Niemand kann mit endgültiger Sicherheit wissen, ob ein Rx-Versandverbot auf Europaebene Bestand haben würde oder nicht. Man müsste es vor den Europäischen Gerichtshof bringen…
"Jubelthema“ pharmazeutische Dienstleistungen: Ist ja prinzipiell fein, dass die Apothekenreform uns Apothekers ermöglichen will, pharmazeutische Dienstleistungen zu erbringen, die endlich von den Krankenkassen honoriert werden. Das stärkt unser Standing und es bringt ein paar extra Euro in unsere Apothekenkasse. Da kann man doch schon mal jubeln. Dumm nur, mein liebes Tagebuch, dass wir bisher überhaupt noch nicht im Detail wissen, welche Dienstleistungen wir erbringen dürfen, sollen, können und wie sie honoriert werden. DAZ-Wirtschaftsexperte Müller-Bohn hat sich die Mühe gemacht, mal durchzurechnen, welche Dienstleistungen wie honoriert werden müssten, damit am Ende tatsächlich etwas übrig bleibt. Legt man den Kabinettsentwurf der Apothekenreform zugrunde, sollen Dienstleistungen über einen neuen Zuschlag von 20 Cent pro Rx-Packung, der in einen Fonds fließt, finanziert werden. Rechnet man da ein bisschen herum, könnten dadurch etwa 144 Mio. Euro dabei herauskommen, vermutliche auch weniger. Für die Durchschnittsapo kämen da etwa 7500 Euro heraus. Allerdings Vorsicht, das ist kein zusätzlicher Gewinn, denn neue Leistungen verursachen auch neue Kosten. Müller-Bohn weißt in seiner Analyse auf weitere Kostenfallen hin. Mein liebes Tagebuch, worauf er auch hinweist: „Wenn die neuen pharmazeutischen Leistungen so hilfreich sind, wie die Apotheker erwarten, wird die Nachfrage sehr groß. Doch aus einem so eng begrenzten Budget könnten die Apotheken dies nicht finanzieren. Sie würden dann zu Opfern des eigenen Erfolgs.“ Na, das klingt nicht unbedingt nach viel Spaß bei den neuen Dienstleistungen.
14 Kommentare
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 22.09.2019 um 12:12 Uhr
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Unschuldig
von Bernd jas am 22.09.2019 um 11:35 Uhr
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AW: Unschuldig
von DAZ.online am 22.09.2019 um 14:31 Uhr
Europarecht nur da wo abkassiert werden kann
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 11:32 Uhr
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Quadratur des Kreises oder Danaergeschenk ...
von Christian Timme am 22.09.2019 um 9:33 Uhr
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Schmidt
von Conny am 22.09.2019 um 9:23 Uhr
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Falsch
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Falsch
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:51 Uhr
Boniverbot mit Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:42 Uhr
AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Dirk Krüger am 23.09.2019 um 8:32 Uhr
Digitalisierung
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:31 Uhr
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AW: Digitalisierung
von Felix Maertin am 22.09.2019 um 15:34 Uhr
AW: Digitalisierung und andere Bauernfängerei
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 16:01 Uhr
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