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20. September 2019
Sie haben’s getan! Die Bundesländer! Sie haben der Bundesregierung empfohlen und nahegelegt, das Rx-Versandverbot einzuführen. Das ist doch was, könnte man meinen. So ein Votum! Puh, das muss doch eine Wirkung haben. Also, was passiert jetzt? Nichts, mein liebes Tagebuch, vermutlich nichts. Denn das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss nicht zustimmen und kann es somit auch nicht verhindern. Wenn nun der Bundesrat seinen Beschluss an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt, wie wird Spahn darauf reagieren? Macht ihm der Beschluss ein schlechtes Gewissen? Wird er gar nochmal kurz darüber nachdenken? Denkste, mein liebes Tagebuch, er wird’s einfach laufen lassen, will heißen: Er lässt eine Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss schreiben, dann schickt er Bundesratsbeschluss und Gegenäußerung in den Bundestag, der darüber kurz debattiert und das war’s. Das Rx-Versandverbot landet in der Tonne und das Rx-Boni-Verbot steht im Sozialgesetzbuch – so geht Politik. Die Appelle der Hessischen Kammer und der Kammern und Verbände aus Nordrhein-Westfalen an die Regierung, den Bundesratsbeschluss nicht zu ignorieren, sind zwar löblich und ein tolles Zeichen, werden aber nicht helfen. Die ABDA ist sowieso nicht mehr hintern Rx-VV her, sie will eh nur noch „das Apotheken-Stärkungsgesetz in der Versorgung“ umsetzen. So, das war’s dann.
Und wer noch wissen will, wie die Bundesapothekerkammer (BAK) zum Bundesratsbeschluss steht, möge sich die Worte des BAK-Präsidenten Kiefer zum Wochenende antun. Er wünscht sich zwar, dass diese Position des Bundesrats im weiteren Gesetzgebungsverfahren beachtet wird. Allerdings dürfe das Reformpaket dadurch nicht blockiert werden, weil es für die Apothekerschaft auch sehr wichtige, positive Änderungen beinhalte. Wie niedlich, wie putzig und liebevoll das alles klingt. Eine richtig nette Stellungnahme, zum Knuddeln.
Nochmal Bundesrat – aber jetzt mit Macht! Denn im Gegensatz zum Apotheken-Stärkungsgesetz hat der Bundesrat bei der Sammelverordnung (Arzneimittelpreisverordnung und Apothekenbetriebsordnung) durchaus ein Wörtchen mitzureden. Und hier geht’s um unser Honorar, die Arzneiautomaten und den Botendienst. Und bei dieser Verordnung verlangt der Bundesrat noch Nachbesserungen von der Bundesregierung, bevor sie in Kraft treten darf. Andernfalls müsste die Verordnung gänzlich fallen gelassen werden oder eine vollkommen neue Verordnung auf den Weg gebracht werden. Ja, und dann hätten wir erstmal keine Erhöhung des Honorars für den Notdienst und die BtM-Doku. Aber soweit sind wir noch nicht. Jetzt schau’n wir mal, wie die Bundesregierung mit den Änderungswünschen umgeht. Der Bundesrat fordert beispielsweise, dass auch Rezepturen die platzsparende Angabe „verw. bis“ tragen dürfen. Oder dass Versender verpflichtet werden, Temperaturkontrollen einzuführen. Mein liebes Tagebuch, ist doch richtig spannend, welche Hürden da immer wieder auftauchen, bis wir uns endlich an einem fernen Tag über ein paar Cents mehr freuen dürfen.
14 Kommentare
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 22.09.2019 um 12:12 Uhr
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Unschuldig
von Bernd jas am 22.09.2019 um 11:35 Uhr
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AW: Unschuldig
von DAZ.online am 22.09.2019 um 14:31 Uhr
Europarecht nur da wo abkassiert werden kann
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 11:32 Uhr
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Quadratur des Kreises oder Danaergeschenk ...
von Christian Timme am 22.09.2019 um 9:33 Uhr
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Schmidt
von Conny am 22.09.2019 um 9:23 Uhr
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Falsch
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Falsch
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:51 Uhr
Boniverbot mit Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:42 Uhr
AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Dirk Krüger am 23.09.2019 um 8:32 Uhr
Digitalisierung
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:31 Uhr
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AW: Digitalisierung
von Felix Maertin am 22.09.2019 um 15:34 Uhr
AW: Digitalisierung und andere Bauernfängerei
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 16:01 Uhr
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