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Nahrungsergänzungsmittel aus Jettingen-Scheppach
St. Martins-Apotheke soll mit „sofortiger Vollziehung“ schließen
Herstellungsbedingungen mit erheblichen Mängeln
Das Landratsamt lässt aber durchklingen, dass es durchaus genügend Beweise habe, die zeigen, dass der betroffene Apothekeninhaber nicht mehr zuverlässig und die Apotheken-Schließung somit gerechtfertigt ist. Wie die Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West im September mitteilte, hatte es bereits im Juli 2019 Durchsuchungen in den drei betroffenen Apotheken und in Privatanwesen durch die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gegeben. Dabei wurden größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, Endprodukte sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt.
Die Kapseln wurden aufgrund ihrer Dosierung zwar als gesundheitlich bedenklich eingestuft, doch das ist noch Gegenstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Der nun veranlasste Entzug der Betriebserlaubnis fällt unter das Verwaltungsrecht und beziehe sich vielmehr auf die vorgefundenen Herstellungsbedingungen als die Arzneimittel selbst, die Inhaltsstoffe der Präparate standen dabei nicht im Vordergrund, sagte der Sprecher des Landratsamts DAZ.online.
Es gehe um das „Zuverlässigkeitsprinzip“ und die Durchsuchungen zu Hause sowie in den Apotheken hätten ausreichende Mängel ergeben, beispielsweise in punkto Hygiene. Mit Ergebnissen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist wohl erst im November/Dezember zu rechnen.
Procain: ein Geriatrikum? – Das gibt es nicht!
Konkret ging es bei den Präparaten um Roter Reisschalenextrakt, (Inhalt lt. Deklaration: Roter Reisschalenextrakt 300 mg) und Procain (Inhalt lt. Deklaration: Procain HCl 200 mg, Natriumascorbat ad 400 mg). Gegenüber der Augsburger Allgemeinen gab der beschuldigte Apotheker an, Procain sei früher als Mittel zum Einsatz gekommen, das den Kreislauf anregen soll, also als eine Art „Geriatrikum“. Procain fällt – mit Ausnahmen – aber unter die Verschreibungspflicht und mancher Apotheker wundert sich wahrscheinlich, warum man Procain oral einnehmen sollte. Die orale Einnahme erscheint bei einem Lokalanästhetikum nicht sinnvoll. Procainamid wird hingegen als Antiarrhythmikum der Klasse IA eingesetzt, laut Lauer-Taxe ist es aber nur noch in Ampullen in Spanien im Handel.
In dem Buch „Mutschler Arzneimittelwirkungen“ (10. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, Seite 727) wird beschrieben, dass man unter Geriatrika Pharmaka versteht, die altersbedingte Beschwerden beseitigen und revitalisieren sollen: „Solche Mittel gibt es nicht“, steht dort aber ganz klar. Dies gelte für Präparate mit Procain genauso wie für solche, die Glutaminsäure, Orotsäure, Vitamine, Mineralsalze oder Kombinationen der genannten Stoffe enthalten.
2 Kommentare
Apotheker
von Ingrid manhardt am 19.10.2019 um 21:04 Uhr
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AW: Apotheker
von Cornelius Zink am 21.10.2019 um 15:27 Uhr
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