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Nach der Preisanpassung
Wird die ABDA-Datenbank nur teurer oder auch besser?
Wie groß ist die Kostensteigerung?
Eine weitere Neuerung sind die codierten Nebenwirkungen. In der bisherigen Version der ABDA-Datenbank werden die Nebenwirkungen im Freitextfeld erfasst und sind entsprechend nicht recherchierbar. Mit deren Hilfe kann ermittelt werden, welches Präparat bei einem Patienten, der mehrere Arzneimittel nimmt, eine bestimmte Nebenwirkung ausgelöst hat. Außerdem sollen es die codierten Nebenwirkungen erlauben, kumulierende Risiken einer Gesamtmedikation zu beurteilen. Denn diese entsprechen meist nicht der Summe der einzelnen Risiken, sondern vervielfachen sich oder heben sich vielleicht auch auf. Das soll aber laut ABDATA erst mit der Endausbaustufe 2020 umgesetzt werden.
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Doppelverordnungen sollen besser erkannt werden
Auch die Indikationen sind nun codiert. Das ermöglicht einen Interferenz-Check, also ob die Indikation eines Arzneimittels bei einem zweiten Präparat als Kontraindikation gelistet ist. Außerdem sollen so Doppelverordnungen besser erkannt werden. Denn bisher erfolgte das auf Basis des OTC-Codes auf den Stufen 4 und 5, nun kommen die Indikation, die Therapieebene und die Wirkstoffzusammensetzung als Kriterien dazu. Mithilfe der codierten Indikationen soll zudem eine Suche nach Alternativen möglich sein, die in der gleichen Indikation zugelassen sind. Außerdem soll die AMTS-Risikoprüfung auf Arzneimittel-Fehlversorgung automatisch Alarm schlagen, wenn eine mögliche Über- bzw. Unterversorgung vorliegt oder ein zwingend erforderlicher Kombinationspartner fehlt.
ABDATA hält sich bei den Preisen bedeckt
Umsonst gibt es das alles nicht, die ABDATA erhöht zum 1. Januar 2020 die Preise. Wahlmöglichkeiten hat man keine, an der ABDA-Datenbank führt kein Weg vorbei, das Upgrade nicht mitzunehmen, ist nicht vorgesehen. Was es genau kostet, ist schwer zu sagen, denn die Apotheken beziehen die ABDA-Datenbank nicht direkt, sondern Lizenznehmer sind die Softwarehäuser. Die haben schon angekündigt, wegen der Erweiterung der ABDA-Datenbank ihre Gebühren zu erhöhen, oder haben dies sogar schon getan – mal mehr, mal weniger transparent. So fallen bei CGM Lauer für die Neuerungen in der ABDA-Datenbank monatlich 23,65 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Ein Awinta-Sprecher erklärt zur Höhe der Kostenanpassung gegenüber DAZ.online: „Die Auswirkung ist abhängig von den bisher genutzten Lizenzen. Deshalb wird Awinta ihren Kunden die kundenindividuellen Preise wie angekündigt Anfang Dezember mitteilen.“
Wie viel es für die Softwarehäuser tatsächlich teurer wird, ist unklar. Unterlagen zufolge, die DAZ.online vorliegen, müssen einzelne Lizenznehmer im kommenden Jahr rund 16 Prozent mehr auf den Tisch legen. Inwiefern das repräsentativ ist, ist aber völlig unklar. Denn eine Preisliste oder Ähnliches sucht man bei der ABDATA vergeblich. Auf Anfrage von DAZ.online wurde bislang nur die Erhöhung bestätigt, nicht aber deren Höhe genannt.
1 Kommentar
Wieder steigende Betriebskosten!
von Heiko Barz am 31.10.2019 um 12:43 Uhr
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