Nach der Preisanpassung

Wird die ABDA-Datenbank nur teurer oder auch besser?

Stuttgart - 30.10.2019, 07:00 Uhr

Die Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steigen, die ABDA-Datenbank reagiert. (c / Foto: ABDA)

Die Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steigen, die ABDA-Datenbank reagiert. (c / Foto: ABDA)


Die ABDATA, ein Unternehmensbereich der ABDA-Tochter Avoxa, erhöht die Lizenzpreise für die ABDA-Datenbank, die ja bekanntermaßen jede Apotheke in Deutschland über ihre Software nutzt. Diese Preiserhöhung wälzen die Softwarehäuser natürlich auf die Apotheker ab. Doch wird es einfach nur teurer oder bekommen die Apotheken auch mehr fürs Geld?

Die ABDA-Datenbank mit dem Interaktions- und CAVE-Check ist wohl eine der Anwendungen, die im Apothekenalltag am häufigsten zum Einsatz kommen. Seit 2015 gibt es mit dem Plus X-Modul noch eine Erweiterung, mit dem sich ein automatisierter Sonden-Check zwischen einer bestimmten Ernährungssonde und einem ausgewählten Arzneimittel durchführen lässt. Außerdem enthält es unter anderem Informationen zur Teilbarkeit. Apotheken, die Medikationsanalysen und ähnliche AMTS-Leistungen anbieten, reicht das allerdings bei weitem nicht. Sie greifen auf andere Datenbanken, wie die „Scholz Datenbank“, zurück, die zum Beispiel in der Lage ist, Interaktionen nicht nur paarweise zu berücksichtigen und zudem bei ungeeigneten Substanzen besser passende Alternativen vorschlägt.

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ABDA-Datenbank² soll die neue Version heißen

Das hat man offensichtlich auch bei der ABDATA, dem Unternehmensbereich der ABDA-Tochter Avoxa, der für die ABDA-Datenbank zur verantwortlich ist, gesehen. Denn seit 2013 arbeitet man dort nach eigener Aussage an einem neuen AMTS-Modul, „um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auch in Zukunft gerecht zu werden“. ABDA-Datenbank² soll die neue Version heißen, und sie soll laut Aussage des Anbieters künftig ein vollständiges Arzneimittelinformationssystem darstellen. 

Seit der Auslieferung der ABDA-Datenbank²-Daten im Sommer 2019 sollen nun zahlreiche neue und erweiterte AMTS-Inhalte und -Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden, heißt es seitens der ABDATA. So werden beispielsweise die Interaktionschecks nun auf Stoff- und nicht mehr auf Stoffgruppenebene durchgeführt, somit erhöht sich die Zahl der Interaktionsmonographien von 1400 auf 80.000. Zudem erfolgt die Bewertung der Interaktionen nun nicht mehr allein maßnahmenorientiert, sondern gemäß klinischer Relevanz und auf Basis von ausgewerteten Literaturquellen. Der CAVE-Check berücksichtigt zusätzlich auch die Parameter Körpergewicht und Nierenfunktion und ist jetzt Teil der Datenbank und kein Extramodul mehr, somit können die Parameter aus dem bisherigen Cave-Modul im Interaktionscheck plus die beiden neuen mitberücksichtigt werden.

Wie groß ist die Kostensteigerung?

Eine weitere Neuerung sind die codierten Nebenwirkungen. In der bisherigen Version der ABDA-Datenbank werden die Nebenwirkungen im Freitextfeld erfasst und sind entsprechend nicht recherchierbar. Mit deren Hilfe kann ermittelt werden, welches Präparat bei einem Patienten, der mehrere Arzneimittel nimmt, eine bestimmte Nebenwirkung ausgelöst hat. Außerdem sollen es die codierten Nebenwirkungen erlauben, kumulierende Risiken einer Gesamtmedikation zu beurteilen. Denn diese entsprechen meist nicht der Summe der einzelnen Risiken, sondern vervielfachen sich oder heben sich vielleicht auch auf. Das soll aber laut ABDATA erst mit der Endausbaustufe 2020 umgesetzt werden.

Doppelverordnungen sollen besser erkannt werden

Auch die Indikationen sind nun codiert. Das ermöglicht einen Interferenz-Check, also ob die Indikation eines Arzneimittels bei einem zweiten Präparat als Kontraindikation gelistet ist. Außerdem sollen so Doppelverordnungen besser erkannt werden. Denn bisher erfolgte das auf Basis des OTC-Codes auf den Stufen 4 und 5, nun kommen die Indikation, die Therapieebene und die Wirkstoffzusammensetzung als Kriterien dazu. Mithilfe der codierten Indikationen soll zudem eine Suche nach Alternativen möglich sein, die in der gleichen Indikation zugelassen sind. Außerdem soll die AMTS-Risikoprüfung auf Arzneimittel-Fehlversorgung automatisch Alarm schlagen, wenn eine mögliche Über- bzw. Unterversorgung vorliegt oder ein zwingend erforderlicher Kombinationspartner fehlt.

ABDATA hält sich bei den Preisen bedeckt

Umsonst gibt es das alles nicht, die ABDATA erhöht zum 1. Januar 2020 die Preise. Wahlmöglichkeiten hat man keine, an der ABDA-Datenbank führt kein Weg vorbei, das Upgrade nicht mitzunehmen, ist nicht vorgesehen. Was es genau kostet, ist schwer zu sagen, denn die Apotheken beziehen die ABDA-Datenbank nicht direkt, sondern Lizenznehmer sind die Softwarehäuser. Die haben schon angekündigt, wegen der Erweiterung der ABDA-Datenbank ihre Gebühren zu erhöhen, oder haben dies sogar schon getan – mal mehr, mal weniger transparent. So fallen bei CGM Lauer für die Neuerungen in der ABDA-Datenbank monatlich 23,65 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Ein Awinta-Sprecher erklärt zur Höhe der Kostenanpassung gegenüber DAZ.online: „Die Auswirkung ist abhängig von den bisher genutzten Lizenzen. Deshalb wird Awinta ihren Kunden die kundenindividuellen Preise wie angekündigt Anfang Dezember mitteilen.“ 

Wie viel es für die Softwarehäuser tatsächlich teurer wird, ist unklar. Unterlagen zufolge, die DAZ.online vorliegen, müssen einzelne Lizenznehmer im kommenden Jahr rund 16 Prozent mehr auf den Tisch legen. Inwiefern das repräsentativ ist, ist aber völlig unklar. Denn eine Preisliste oder Ähnliches sucht man bei der ABDATA vergeblich. Auf Anfrage von DAZ.online wurde bislang nur die Erhöhung bestätigt, nicht aber deren Höhe genannt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Wieder steigende Betriebskosten!

von Heiko Barz am 31.10.2019 um 12:43 Uhr

Es müßte die originäre und auch selbstverständliche Pflicht der ABDA sein, ihren PFLICHTZAHLERN diese Datenerweiterungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es werden immer mehr „selbstverständliche“ Zusatzleistungen verlangt ( AMTS, etc ). Wo bleibt denn die soviel besungene Dienstleistungsmonetik? Da gibt es dann wieder das große Achselzucken! Immer mehr Leistungen für die immer gleiche Abrechnung, die seit 15 Jahren „festgewurzelt in der Erden...“unantastbar scheint. Und der AOK Oberst Hermann kämpft derweilen -ich würde mich schämen - schon vor Gericht um eine Erhöhung seines ca. 230000 € Salärs. Und dabei stellt dieser Mann, wie auch andere KKassen -„Centurios“ und eine unübersichtliche Zahl von ignoranten Politikern die Wertigkeit der Vor Ort Apotheken wie bockige Teenager in Frage.

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