Neue Studie mit internationalen Vergleichsdaten

Buchpreisbindung: mehr Absatz, mehr Buchhandlungen und günstigere Preise

13.11.2019, 07:00 Uhr

Bücher gehören zu den wenigen preisgebundenen Waren. Eine neue Studie zeigt positive Folgen dieser Preisbindung. (Foto: imago images / Eibner) 

Bücher gehören zu den wenigen preisgebundenen Waren. Eine neue Studie zeigt positive Folgen dieser Preisbindung. (Foto: imago images / Eibner) 


Rechtfertigungsgründe für Preisbindung

Zu seinem Rechtsgutachten erklärte Fuchs weiter, der Schutz des Kulturguts Buch sei „ein ausreichender Rechtfertigungsgrund für die Ausschaltung des Preiswettbewerbs auf der Handelsstufe“. Fuchs ergänzte: „Zudem kompensieren die positiven Auswirkungen der Preisbindung auf den Buchmarkt und für die Verbraucher die Einschränkung des Wettbewerbs.“ Gemäß dem Rechtsgutachten werde der Schutz des Buches als Kulturgut auch vom Europäischen Gerichtshof als zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses anerkannt. Die Preisbindung erfülle die ihr zugeschriebenen positiven Wirkungen, wie die Analyse von Götz zeige. Dagegen wären alternative Fördermaßnahmen wie flächendeckende Subventionen mit enormen Kosten verbunden und zudem verfassungs- und ordnungspolitisch bedenklich, heißt es im Rechtsgutachten.

Gemäß diesem Gutachten ist die Buchpreisbindung auch mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar. Das Buchpreisbindungsgesetz beeinträchtige die praktische Wirksamkeit der europäischen Wettbewerbsregeln nicht. Es falle unter keine anerkannte Fallgruppe für einen Verstoß gegen die mitgliedsstaatliche Loyalitätspflicht. Das gelte sogar, wenn der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung ausweiten würde. Denn die positiven Folgen für den Markt und die Verbraucher würden die Ausschaltung des produktinternen Wettbewerbs auf der Handelsebene kompensieren. Dazu verweist das Rechtsgutachten auf die Effizienzgewinne, die in der ökonomischen Analyse von Götz gezeigt wurden. Außerdem werde der Wettbewerb nicht gänzlich ausgeschaltet, sondern es herrsche weiterhin ein intensiver Wettbewerb über den Service.

Buchhändler sehen Schutzzweck erfüllt

Zu den Ergebnissen der Studie erklärte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, die Buchpreisbindung sei ein „Garant für Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt“. Sie sei eine wichtige Grundlage dafür, dass der deutsche Buchmarkt weltweit Vorbildcharakter habe. Gerade in der heutigen Situation erfülle die Buchpreisbindung ihren Schutzzweck.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Preisbindung

von Holger am 14.11.2019 um 8:09 Uhr

Vorangestellt sei, dass ich FÜR die Preisbindung von Rx bin, weil wir sonst bald Verhältnisse wie bei den Schlüsseldiensten hätten!

Ein Argument GEGEN eine solche Preisbindung fehlt aber in der bisherigen Diskussion und auch darauf sollten wir vorbereitet sein. Bücher zum Festpreis kauft der Kunde auf eigene Rechnung. Den Großteil der preisgebundenen AM bezahlt aber die GKV - und die steckt doch im Wesentlichen hintern den Bestrebungen zur Aufhebung der Preisbindung! Sinken die Preise, profitiert sie davon. Steigen die Preise, regelt sie über Maximalerstattungsbeträge, dass dieses Risiko auf ihre Mitglieder abgewälzt wird.

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Der Unterschied zum Arzneimittel ist...

von Michael Mischer am 13.11.2019 um 11:46 Uhr

... dass ausländische Buchhändler jederzeit eine Filiale in Deutschland eröffnen können. Wer also mit dem stationären Buchhandel konkurrieren möchte, kann dies jederzeit tun - es gibt kein Fremdbesitzverbot.

Wenn man das EuGH-Urteil zu DocMorris nochmals ansieht, dann ist das einer Ausgangspunkte der Richter: DocM darf in Deutschland keine Filiale eröffnen und auf Ebene der Vorort-Apotheke konkurrieren. Damit muss es einen Versandhandel betreiben - und um diesen gegen die persönliche Beratung vor Ort konkurrenzfähig zu machen, muss DocM Preiswettbewerb betreiben dürfen.

Man kann das für blödsinnig halten, insbesondere wenn man sieht, welche Bedeutung Amazon im Buchmarkt hat - ohne Filialen und unter Preisbindung - aber das ist ein Teil des Urteils und begründet, warum die Buchpreisbindung hält, die für Arzneimittel nicht.

Wenn, ja wenn man die Preisbindung vor Gericht besser begründet hätte... Aber da fehlte den Vertretern der Bundesregierung irgendwie der Biss - so mein Eindruck. Und jetzt liegt das Kind im Brunnen... Und ob die Aufhebung des Fremdbesitzverbots bei Erhalt der Preisbindung eine Lösung gewesen wäre, das wage ich nicht mal zu diskutieren.

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AW: Der Unterschied zum Arzneimittel ist

von Anita Peter am 13.11.2019 um 13:10 Uhr

Dass das Urteil ein krasses Fehlurteil war, ist ja hinlänglich bekannt.
"Weil DoMo nicht so gut beraten kann, muss es Boni geben dürfen"
So eine Aussage steht dem Schutz der Gesundheit doch diametral gegenüber oder?
Dann müssten Ärzte mit vielen Behandlungsfehlern auch Boni geben dürfen, damit sie mit den anderen Ärzten weiter konkurrieren können.

Unfähige Standes"führung"

von Dr. Alfred Stuhler am 13.11.2019 um 8:53 Uhr

Kann mir mal jemand erklären, warum unsere sogenannte Standesführung nicht in der Lage ist, solche Gutachten auf den Weg zu bringen und in der Öffentlichkeit unseren Großkapital hörigen Politikern um die Ohren zu hauen ?

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AW: Unfähige Standes"führung"

von Anita Peter am 13.11.2019 um 10:57 Uhr

Amateure haben nur im DFB Pokal eine Chance gegen Profis. In der Politik sieht das anders aus. Da werden unsere Amateure regelmäßig abgewatscht und für dumm verkauft.
3% in 15 Jahren, Verzicht auf RXVV usw usw. Andere würden schon lange ihren Hut nehmen. Aber unsere Tagträumer bauen sich lieber ihr "Paharamazeutisches-Diensteleistungs-Luftschloss"

Nur politischer Vernichtungswille

von ratatosk am 13.11.2019 um 8:12 Uhr

Auch dies zeigt die Lügen und den Vernichtungswillen gegenüber den Apotheken. Aber Fakten zählen bei diesem Ziel schon lange nicht mehr, nur ideologische Verblendung ( Ulla , Glaeske und Co. ) oder einfach nur Inkompetenz, oder andere Interessen wie gute Verbindungen zum Großkapital aufzubauen, man kann ja auch abgewählt werden.

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