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1. Staatsexamen
Weihnachtsüberraschung überarbeiteter Gegenstandskatalog
Dass eine Überarbeitung des Gegenstandskataloges für das 1. Staatsexamen geplant ist, war bekannt. Erst vergangene Woche hatte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) sich noch dazu geäußert und vor einem „übereilten“ Vorgehen gewarnt. Außerdem wollte der BPhD in die Überarbeitung einbezogen werden. Nun ist der überarbeitete Gegenstandskatalog am Montag überraschend veröffentlicht worden – ohne Zutun des BPhD.
Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) überarbeitet seit einiger Zeit die Gegenstandskataloge. Auch für das Pharmaziestudium steht die Überarbeitung des ersten Staatsexamens (P1) an. Auf seiner letzten Bundesverbandstagung hat sich der BPhD daher zu den Inhalten positioniert. In den Augen der Pharmaziestudierenden gibt es bei der aktuellen Ausgestaltung der Gegenstandskataloge zum P1 großen Handlungsbedarf. Daher sei eine zügige Überarbeitung wünschenswert, allerdings gefährde künstlicher Zeitdruck die Qualität eines solchen Prozesses. Die Nachhaltigkeit dieser Arbeit sei von größter Wichtigkeit, so der BPhD.
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Weiter kündigte der BPhD an, sich aktiv in die anstehende Überarbeitung der Gegenstandskataloge einbringen zu wollen. Die Bedenken des BPhD, dass das Ganze zu schnell und somit zulasten der Nachhaltigkeit gehen könnte, kommen nicht von ungefähr. Denn bei der jüngst erfolgten Überarbeitung des Gegenstandskataloges für den schriftlichen Teil des zweiten Staatsexamens im Fach Medizin (M2) ist aus Sicht der Pharmaziestudierenden einiges schief gelaufen. Mit dieser Einschätzung stellt sich der BPhD hinter sein Pendant bei den Medizinstudierenden, die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd), der den „übereilten Prozess“ kritisiert hatte. Übereilt deswegen, weil in den Augen des bvmd der Prozess in den Arbeitsgruppen noch nicht abgeschlossen war.
Nun ist der neue Gegenstandkatalog für das 1. Staatsexamen Pharmazie seit Montag überraschend veröffentlicht – anscheinend ohne Ankündigung. Laut IMPP wurden in der Neufassung die möglichen Prüfungsgegenstände dem Stand des Wissens angepasst. Zudem habe man zwischenzeitlich nicht mehr gebräuchliche Methoden und Verfahren herausgenommen. Ein besonderes Anliegen sei es gewesen, diesen Gegenstandskatalog so zu gestalten, dass er praxisnäher ist. Neue Prüfungsgegenstände sollen frühestens ab dem Jahr 2021 sukzessive eingeführt werden – der BPhD erachtet diese Frist als zu kurz, er hatte sich einen Übergangszeitraum von drei Jahren gewünscht.
Auch Hochschullehrer überrascht
Überhaupt ist der BPhD wenig erfreut über das Vorgehen des IMPP, wie er in einer Stellungnahme deutlich macht. Trotz stetigem Austausch mit dem IMPP sei der Verband nicht über die Überarbeitung in Kenntnis gesetzt worden, kritisiert er. Man sei lediglich durch eine E-Mail über die bereits erfolgte Veröffentlichung unterrichtet und somit vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Zwar habe sich das IMPP bis jetzt stark um die Partizipation der Studierenden bemüht. Aus dem Prozess der Überarbeitung ihres Gegenstandskataloges seien die Pharmaziestudierenden allerdings bewusst ausgeschlossen worden, so der BPhD, den das besonders vor dem Hintergrund des Verfahrens für das Fach Medizin überrascht.
Die Pharmaziestudierenden haben angekündigt, die Inhalte in den kommenden Tagen genau prüfen zu wollen und mit den Forderungen aus dem Positionspapier der 127. BVT abzugleichen. Unabhängig von den Inhalten kritisiert der BPhD das Vorgehen ohne jegliche Einbindung der Interessensvertretung der Pharmaziestudierenden in Deutschland scharf. Die Überarbeitung habe ohne studentische Beteiligung und damit ohne Berücksichtigung studentischer Interessen stattgefunden.
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Auch die Hochschullehrer, die laut IMPP in die Überarbeitung eingebunden waren, wurden offenbar von der Veröffentlichung überrascht. Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung äußerte sich der Vorsitzende der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie, Professor Bernd Clement von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, kritisch zur Arbeitsweise des IMPP. Das Ganze sei offenbar „unter hohem Zeitdruck, ohne letzte Absprache und teilweise ohne Gegenlesen“ veröffentlicht worden, sagte Clement. Er kündigte an, dies im IMPP-Beirat zur Sprache bringen zu wollen. Inhaltlich könne man seitens der Hochschullehrer aber mit diesen Gegenstandskatalogen leben. Es entspräche dem, was die Kommissionen zuvor erarbeitet hatten.
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