- DAZ.online
- News
- Politik
- Spahn lässt Aufgabe der ...
Neues Apotheken-Gutachten
Spahn lässt Aufgabe der Rx-Preisbindung erforschen
Warum ein zweites Gutachten?
Dass das BMG nun ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt, überrascht auch, weil es in der Bundesregierung schon ein einigermaßen aktuelles Gutachten gibt. Dieses hatte der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verstehen – mit Blick auf eventuelle Umstrukturierungen des Apothekenhonorars. Seit Ende 2017 ist das Gutachten öffentlich, wurde aber bislang in keine Gesetzgebung eingebunden. Die Analyse enthält allerdings nicht nur Aussagen zum Apotheken-Honorar, sondern äußert sich auch deutlich zum Versandhandelskonflikt und zur Rx-Preisbindung.
Mehr zum Thema
Apothekenvergütung
Wirtschaftsministerium veröffentlicht Honorar-Gutachten
In dem Kapitel des BMWI-Gutachtens, das sich dem Rx-Versandhandel widmet, beschweren sich die Agentur-Mitarbeiter insbesondere darüber, dass in der Diskussion um das Rx-Versandverbot und rund um die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung die Ausgangslage vor dem Urteil vergessen werde. Denn vielen Apotheken sei es schon davor wirtschaftlich sehr schlecht gegangen. Welche Standorte das sind, sei nur schwer zu bewerten. Und eine pauschale Finanzierung wirtschaftlich gefährdeter Apotheken sei „nicht zulässig“. Und so kamen die BMWi-Gutachter zu dem Schluss:
Die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken ist bereits mit Stand 2015 für 47 Prozent aller Apotheken-Unternehmen als schlecht anzusehen. Der europäische Versandhandel kann daher rein zeitlich nicht für die wirtschaftlich schwierige Lage vieler Apotheken verantwortlich gemacht werden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen insbesondere städtische Kreise (5200 von 7600 Apotheken) und stehen damit nicht in direktem Zusammenhang mit einer flächendeckenden Versorgung. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind vor diesem Hintergrund weder durch das Verbot des Versandhandels noch durch die allgemeine Vergütung über die AMPreisV zu beheben.“
Etwas mehr als 450.000 Euro hatte das Bundeswirtschaftsministerium erst vor wenigen Jahren für dieses ausführliche Gutachten zum Apothekenmarkt ausgegeben. Das BMWi hatte Ende 2017 noch erklärt, dass die nächste Bundesregierung die Analyse nutzen werde – und trotzdem sieht das BMG nun erneut den Bedarf, eine Analyse zu erstellen. Die knappe Begründung eines Sprechers: „Bei diesem Gutachten wird eine andere Fragestellung betrachtet als bei dem bereits erstellten Gutachten des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.“
Apotheker nicht eingebunden in Datenerhebung
Und so bleibt eine weitere spannende Frage: Auf welcher Datenbasis errechnet das IGES Institut die Auswirkungen einer Deregulierung? Die Agentur 2HM hatte hierfür selbst Apotheken befragt, weil man eine von den Apothekern unabhängige Datenbasis erstellen wollte. Doch nach Informationen von DAZ.online ist die Apothekerschaft in die Erstellung dieses neuen Gutachtens nicht eingebunden. Ein BMG-Sprecher dazu: „Grundlage für das Gutachten sind insbesondere frei zugängliche statistische Daten.“ Weil die Apotheker die Datenerhebung der BMWi-Gutachter heftig kritisiert hatten, gab die ABDA selbst ein eigenes Datenpanel in Auftrag – um gegenüber der Politik die wirtschaftliche Situation der Apotheken besser beschreiben zu können. Da es schon bald zwei Gutachten der Bundesregierung zum Apothekenmarkt geben wird, dürfte das ABDA-Datenpanel allerdings dramatisch an Bedeutung verlieren.
8 Kommentare
warum
von pi mal x am 12.01.2020 um 11:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Jens Spahns Black Years als „möglichen Auswirkungen“ ...
von Christian Timme am 09.01.2020 um 6:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Jens Spahns Black Years als „mö
von pi mal x am 12.01.2020 um 11:49 Uhr
Aufgabe
von Roland Mückschel am 08.01.2020 um 12:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Aufgabe
von Conny am 08.01.2020 um 13:38 Uhr
Abda einbinden
von Conny am 08.01.2020 um 10:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Toll!
von Christiane Patzelt am 08.01.2020 um 10:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
2. Gutachten
von Dr. Radman am 08.01.2020 um 10:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.