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Positionspapier
Union lockt mit Belohnungen für Digitalisierungsvorreiter
Nationale Koordinierungsstelle
Die erhobenen Daten werden „erst durch eine sinnvolle Verzahnung ihren vollen Nutzen zum Wohle einer personalisierten Patientenversorgung und der Spitzenforschung entfalten können“, sind sich CDU und CSU sicher. „Voraussetzung dafür sind einheitliche Standards zu Struktur, Qualität und Interoperabilität von Daten und Schnittstellen, die unter Einbezug aller Stakeholder – Patienten, Medizin, Krankenkassen, Forschung und Gesundheitswirtschaft – definiert werden müssen.“ Es brauche dafür eine nationale Koordinierungsstelle, wie sie in den USA bereits existiere.
Große Fortschritte erhoffen sich Experten zudem von dem per Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) neu geschaffenen Forschungsdatenzentrum. Damit sich diese Hoffnungen erfüllen, ist es aus Sicht der Unionsfraktion jedoch nötig, die forschende Gesundheitswirtschaft mit ins Boot zu holen. Pharmazeutische Unternehmen etwa sind nach bisheriger Konzeption nicht als antragsberechtigter Akteur aufgeführt und können somit die Daten nicht zu Forschungszwecken nutzen. „In Fragen der Versorgung und Forschung ist auch eine Beteiligung der Gesundheitswirtschaft notwendig“, schreiben die Abgeordneten. „Zum einen, um Erkenntnisse, die aus dem Datenschatz gewonnen werden, zügig zum Patienten und in die Anwendung zu befördern; zum anderen wegen des Standortpotenzials für die Gesundheits- und Gesamtwirtschaft.“
Gesundheitswirtschaft ist „treibende Kraft der medizinischen Forschung"
Die Gesundheitswirtschaft sei „mit Abstand die treibende Kraft der medizinischen Forschung in Deutschland“. Im Arzneimittelbereich stoßen demnach Unternehmen rund 90 Prozent aller klinischen Studien an. „Ähnlich aktiv ist der Medizintechnologiesektor: Bei neuen Patentanmeldungen liegen deutsche Unternehmen auf Platz zwei weltweit; innovationsstärker sind nur noch die USA.“
Der industriellen Gesundheitswirtschaft angesichts solcher Zahlen den Zugang zu Forschungsdaten zu verwehren, wäre in den Augen der Experten „an der Realität unseres Wissenschafts- und Forschungsstandortes vorbei gedacht“. Dies gelte auch für Start-ups und vergleichbare junge Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, denen die Politiker eine Perspektive am Standort Deutschland eröffnen möchten. Solche Firmen in die Liste der antragsberechtigten Akteure aufzunehmen, soll nach dem Willen der CDU/CSU noch mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) umgesetzt werden.
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