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Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen
Kooperationsapotheker suchen Kooperationspartner
Konkrete Gespräche mit der AOK
Gesundheitsökonom Professor Uwe May stellte beim Kooperationsgipfel 2020 vor, wie solche Projekte konkret umgesetzt werden können. In DAZ 2019, Nr. 3, S. 54 hatte May sein Konzept mit seinen Kolleginnen Anissa Schneider-Ziebe und Cosima Bauer ausführlich dargelegt. Beim Kooperationsgipfel stellte er eine Kurzversion vor.
Auf Grundlage der neuen Sozialrechtsregelung sieht sich Hartmann mit dem BVDAK dazu prädestiniert, sich bei den Verhandlungen für seine Mitglieder einzusetzen. Mit der AOK Bayern stehe er diesbezüglich in regem Austausch. Es hätte sogar schon sehr konkrete Gespräche gegeben, erklärt er auf Anfrage von DAZ.online. Der BVDAK hat der AOK ein Konzept vorgestellt, das ein bayerisches Pilotprojekt für den ganzen Freistaat vorsieht. Wichtig sei nämlich, so Hartmann, dass man gerade in den Städten – also an den Frequenzstandorten – Apotheken für die Modellprojekte findet und nicht in einem kleinen Dorf auf dem Land.
Das ist der aktuelle Stand der Verhandlungen
Wie sind die Verhandlungen bisher gelaufen? „Die Vertreter der AOK Bayern waren sehr freundlich zu uns“, so der BVDAK-Chef. Doch die Vorstellungen seines Verbands konnte er bisher nicht hundertprozentig umsetzen. Hartmann wörtlich: „Der BVDAK hat das bisher einzige Umsetzungskonzept für den Apothekenmarkt erarbeitet und hat die Apotheker immer aufgefordert, an möglichen Modellprojekten teilzunehmen, und zwar kooperationsunabhängig.“ Daher wäre es wichtig und konsequent, wenn neben den klassischen Apothekerverbänden in den Ländern auch andere Interessenvertreter und Einzelapotheken an den geplanten Modellvorhaben partizipieren dürften. Die AOK Bayern wollte sich auf Anfrage von DAZ.online nicht zum Stand der Verhandlungen äußern.
Ausgebremst fühlt sich Hartmann – aber nicht gestoppt. Die AOK Bayern hält er beim Thema „Impfen in der Apotheke“ nach wie vor für einen wichtigen und verlässlichen Partner. Andere (kleinere) Krankenkassen hätten mitunter nicht die Expertise oder das Interesse, auf diesem Gebiet demnächst tätig zu werden. Dabei hat Spahn die Kassen per Gesetz dazu verpflichtet, mit den Apothekern entsprechende Verträge abzuschließen, wenn die Apotheker sie dazu auffordern. Denn in SGB V § 132j heißt es wörtlich:
„Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände haben mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene, wenn diese sie dazu auffordern, Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote abzuschließen.“
3 Kommentare
d´accord . . . aber:
von Uwe Hansmann am 08.07.2020 um 12:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: d´accord . . . aber
von Ralf König am 08.07.2020 um 12:55 Uhr
Die Zeit läuft
von Ralf König am 08.07.2020 um 10:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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