DAZ.online-Spezial: reisen trotz Corona

COVID-19: Was Reisende jetzt beachten müssen

Stuttgart - 21.07.2020, 09:00 Uhr

Wer in der Coronakrise verreist, sollte sich über die jeweiligen Regeln im Ausland informieren. (Foto: imago images / ZUMA Wire)

Wer in der Coronakrise verreist, sollte sich über die jeweiligen Regeln im Ausland informieren. (Foto: imago images / ZUMA Wire)


Schweden: Reisewarnung aufgehoben

SCHWEDEN: Die Schweden haben trotz insgesamt sinkender Todes- und Infektionszahlen noch vergleichsweise hohe Corona-Werte zu verkraften. Dies sorgt unter anderem dafür, dass sie innerhalb Skandinaviens und Europas nicht so freizügig reisen können wie manch andere. Die schwedischen Grenzen sind für EU-Bürger dagegen offen – die Anreise per Flugzeug, Fähre oder Auto über die Öresundbrücke ist möglich, und auch innerhalb des Landes gibt es keine Beschränkungen. Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hob das AA am vergangenen Dienstag seine Reisewarnung für das skandinavische Land auf. 

SCHWEIZ: Einreisen aus Schengenstaaten mit Ausnahme Schwedens sind bislang problemlos möglich, wer aber vorher in einem von 29 Risikoländern war, muss erst einmal in die Quarantäne. Dazu gehören neben Schweden auch Serbien, die USA, Russland oder Israel. Die Liste der Risikoländer wird gerade erweitert, Luxemburg soll etwa dazukommen. Wer sich vor der Quarantäne drückt, kann mit 10.000 Franken (9.300 Euro) bestraft werden. Restaurants, Bars und Clubs sind auf, aber immer mehr Kantone führen neue Einschränkungen ein: eine Beschränkung auf 100 Gäste etwa, und Besucher müssen Kontaktdaten hinterlassen. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Über ähnliche Vorschriften in Geschäften wird diskutiert.

SLOWAKEI: Deutsche können ohne Einschränkungen in die Slowakei einreisen. Nur für Transitreisen aus Risikostaaten gibt es Quarantänevorschriften, deren Nichteinhaltung bestraft wird. Das Land war vom Coronavirus kaum betroffen und hat deshalb die meisten anfangs sehr strengen Corona-Schutzmaßnahmen wieder gelockert. Weiterhin ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Inneren von Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in Lokalen nur beim Rein- und Rausgehen. In Warteschlangen etwa an Kassen ist ein Zwei-Meter-Abstand empfohlen. Bei Kulturveranstaltungen kümmern sich die Veranstalter um ausreichenden Abstand zwischen den Zuschauern.

SLOWENIEN: Das EU-Land zwischen Alpen und Adria lässt Reisende aus Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern ohne Auflagen einreisen. Wer dort Urlaub machen will, muss nicht einmal mehr eine Buchungsbestätigung vorlegen. Darüber hinaus können Bürger aus diesen sowie anderen Ländern im Transit durch das kleine Land reisen. Slowenien dient jenen Urlaubern aus Deutschland als Durchreiseland, die mit dem eigenen Wagen nach Kroatien fahren. Es verfügt selbst über einen 46 Kilometer langen Abschnitt an der Adria mit gut ausgebauter touristischer Infrastruktur. Es gelten Abstandsregeln, in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Maske getragen werden.



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