Mitarbeiterschutz

Ministerium veröffentlicht neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Traunstein - 12.08.2020, 13:00 Uhr

Abstand, Hygiene und Masken bleiben die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz gegen COViD-19 gibt. (x / Foto: Schelbert)

Abstand, Hygiene und Masken bleiben die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz gegen COViD-19 gibt. (x / Foto: Schelbert)


Fahrzeuge möglichst nur durch eine Person nutzen

Darüber hinaus finden sich unter anderem noch konkrete Vorschriften für Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume sowie Anweisungen zum Lüften. Die Regeln zur Arbeitszeit- und Pausengestaltung empfehlen, zur weiteren Verringerung wechselnder innerbetrieblicher Personenkontakte „möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten bzw. Arbeitsgruppen“ einzuteilen. Für die Apotheken von Interesse sind auch die Vorschriften für Lieferdienste, in denen neben Abstand und gegebenenfalls Mund-Nasen-Schutz gefordert wird, dass „die gleichzeitige Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Beschäftigte möglichst zu vermeiden“ ist.

In ihrer Pressemeldung weist die BAuA darauf hin, dass „Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen“, davon ausgehen können, dass sie rechtssicher handeln. Der zeitliche Anwendungsbereich ist befristet auf den gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz festgestellten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Arbeitsschutzstandard der BGW auf dem Prüfstand

Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurde am 2. Juli der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Apotheken“ veröffentlicht. Möglicherweise muss dieser nun infolge der neuen SARS-Cov-2-Arbeits­schutzregel angepasst werden. Auf Anfrage von DAZ.online teilte die BGW mit, dass dies derzeit geprüft werde.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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Alles paletti?

1 Kommentar

Hirnriss

von Sven Larisch am 17.08.2020 um 9:22 Uhr

na endlich- darauf haben wir alle seit Mitte März gewartet. Es gibt neue Richtlinien. 2 Meter obere Grenze ab Boden. Schön- also bitte alle 2,10 Kunden- nicht drüber atmen. hat einer von diesen 2 Könnern" aus dem Amt mal die Durchschnittgröße in Deutschland bedacht? offensichtlich nein.
Die Durchreicheöffnung außerhalb des Atembereichs. Ehrlich .. "gegebenenfalls zur Warenausgabe.." HALLO!!! - in Apotheken wird der Großteil der "Ware" (alle Rx Medikamente) so ausgegeben. Schenkt euch das "ggf."
Ich schick euch ne Rechnung für die neuen Spuckschutze (Atembereichstrenner).

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