Mein liebes Tagebuch

23.08.2020, 08:00 Uhr

Es bewegt sich was in der Aposzene, vieles vorwärts, aber die Apothekenzahlen rückwärts 

Es bewegt sich was in der Aposzene, vieles vorwärts, aber die Apothekenzahlen rückwärts 


In dieser Woche kommt Bewegung in die Aposzene. Endlich! Das Kabinett hat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Und ABDA-Präsident Schmidt freut sich bewegt, auch wenn es kein Rx-Versandverbot gibt, nur eine Gleichpreisigkeit bei GKV-Arzneimitteln und honorierte Dienstleistungen, die wir noch nicht kennen. Außerdem bewegt eine Hybrid-Veranstaltung das Apothekerhaus mit einer Resolution: Corona-Spielräume verstetigen! Und es gibt sanfte Bewegungen bei der Telematik-Anbindung:  Alle Apotheken an die Konnektoren, spätestens bis Mitte 2021, dann kommen die E-Rezept-Tests. Und auch die Apothekenzahlen bewegen sich, leider weiterhin nach unten.

17. August 2020

Das Botendiensthonorar treibt uns noch immer um. Jetzt meldet sich auch die ABDA zu Wort und nimmt zur geplanten dauerhaften Einführung eines Botendiensthonorars Stellung. Ein entsprechender Passus soll bekanntlich ans geplante Krankenhaus-Zukunftsgesetz angehängt werden. Derzeit liegt aber erstmal eine „Formulierungshilfe“ vor, ein Referentenentwurf, geschweige denn ein Gesetz ist noch ein paar Ecken entfernt. Dennoch, damit da nichts „Falsches“ in die Formulierungshilfe einfließt, muss man sich zu Wort melden, je früher, desto besser. Also, die ABDA hält die geplanten 2,50 Euro als Botendiensthonorar nicht für angemessen, 5 Euro sollten es schon sein, das wäre „sachgerecht“. Und die ABDA rechnet vor: Für einen Fahrer läge die Kostendeckung bei etwa 4 Euro, für eine PTA bei etwa 7 Euro, also machen wir eine Mischkalkulation mit 5 Euro. So geht das. Außerdem sollte der Begriff „Lieferort“ klar definiert werden und das Honorar sollte auch auf rezeptfreie erhältliche Produkte erweitert werden, die laut OTC-Ausnahmeliste dennoch erstattungsfähig sind. Na, mein liebes Tagebuch, jetzt muss Spahn das nur noch in seine Formulierungshilfe übernehmen und in den Referentenentwurf schreiben.

18. August 2020

Frei nach dem Adenauerschen Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern…“ stört sich unsere Große Koalition nun endgültig nicht mehr an ihrem vor drei Jahren vereinbarten Koalitionsvertrag, in dem sie mal festlegt hatte, auf ein Rx-Versandverbot hinarbeiten zu wollen. Stattdessen hält sie es wohl nun für richtig, den zweiten Teil des Adenauerschen Bonmots zu befolgen, der einst sagte: „…nichts hindert mich, weiser zu werden“. Ob das allerdings immer zutrifft? Mit ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Apothekenstärkungsgesetz jedenfalls setzt die Bundesregierung voll auf die Linie Spahns und lehnt ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln  ab. Wörtlich: „Gegen ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen rechtliche Bedenken.“ Mein liebes Tagebuch, „rechtliche Bedenken“ – die Bundesregierung als Bedenkenträger! Dabei gibt es wirklich einige gut fundierte juristische Gutachten und Abhandlungen, die einem Rx-Versandverbot größte Chancen geben. Warum also hat man es nicht zumindest versucht? Mein liebes Tagebuch, ist die Bundesregierung vor dem Kommerz und dem Zeitgeist eingeknickt?

 

Grippeschutzimpfungen in Apotheken – bald werden die Modellprojekte anlaufen. Die ersten Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden sind schon geschlossen. Die Apotheken können teilnehmen, müssen aber nicht. Und, mein liebes Tagebuch, da taucht die Frage auf: Müssen angestellte Apothekerinnen und Apotheker impfen, wenn die Apotheke an den Modellprojekten teilnehmen will? Oder mal platt formuliert: Kann der Chef, die Chefin die Angestellten dazu verdonnern, zu impfen? Es könnte ja durchaus die eine oder den anderen unter den Approbierten geben, die nicht impfen wollen, sich nicht trauen oder keine anderen Menschen anfassen wollen oder was es sonst noch an Gründen geben mag. Also, eine genuin apothekerliche Tätigkeit ist das Impfen mitnichten, im Studium hat man’s nicht gelernt und im Arbeitsvertrag steht’s nicht drin. Laut Minou Hansen, Juristin und Rechtsexpertin der Apothekengewerkschaft Adexa, dürfte eine Apothekenleitung angestellte Approbierte aber durchaus verpflichten, Impfungen vorzunehmen. Mein liebes Tagebuch, allerdings könnte ein Approbierter durchaus seine Gründe haben, es nicht zu tun, und die müsste er dann darlegen. Mein liebes Tagebuch, ein heikles Thema. Bei dieser Frage wäre es mit Sicherheit sinnvoller, wenn sich Apothekenleitung und Angestelle(r) einigen. Eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter anzuweisen, gegen seinen Willen zu impfen, obwohl sie oder er es nicht möchten, brächte nichts und wäre doch auf keinen Fall im Sinne des Kunden.

19. August 2020

Es geht weiter – abwärts. Im vergangenen Halbjahr haben 168 Apotheken die Bühne verlassen, derzeit gibt es nur noch 18.907 Apotheken, gibt die ABDA bekannt. Und rechnet man die Zahl der rund 4500 Filialapotheken raus und betrachtet nur die Zahl der Hauptapotheken, dann sind wir bereits weit unter der „magischen“ Zahl von 15.000, die vor zehn, zwanzig Jahren als politisches Ziel durch den gesundheitspolitischen Äther geisterte. Mein liebes Tagebuch, und ganz klar, wir werden auch in den nächsten Jahren mit weiter sinkenden Apothekenzahlen rechnen müssen. Man kann sich fragen, ob das alles politisch gewollt ist. Natürlich nicht. Wie heißt es so schön: Niemand hat die Absicht, die Apothekenzahlen absichtlich zu dezimieren, nein, i wo – andererseits kann man fragen: Wird denn für den Erhalt unseres Apothekensystems genug getan? Es gibt Kräfte im Land (z. B. die Monopolkommission, die „Wirtschaftsweisen“ und einige Betriebswirtschaftler), die am liebsten den Fremdbesitz hätten, die sich Kettenapotheken wünschen oder andere Systeme der Arzneimittelversorgung. Also, das Fazit: Unsere jetzige Regierung spricht sich für unser derzeitiges Apothekensystem aus, tut aber zu wenig, um es zu unterstützen. Das hat Auswirkungen auf den Berufsnachwuchs: Wer stürzt sich angesichts dieser  politischen Lage noch in das Wagnis der Selbständigkeit? Oder wer hat noch den Mut zu einer Neugründung?

20. August 2020

Endlich, endlich, es geht weiter mit dem Apothekenstärkungsgesetz! Das Kabinett hat die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Kabinettsentwurf des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) verabschiedet – das Startsignal, dass die Apothekenreform nun ins parlamentarische Verfahren gehen kann. Mein liebes Tagebuch, endlich, es wurde auch Zeit. Fast ein halbes Jahr lang dümpelte unser Gesetz dahin. Jetzt geht’s weiter: In ihrer Stellungnahme lehnen die Bundesminister ganz klar das Rx-Versandverbot ab, es sprächen rechtliche Bedenken dagegen. Nun ja, damit ist diese unsere Hoffnung so gut wie gestorben. Am 11. September steht der Kabinettsentwurf auf der Tagesordnung des Bundestags. Dass es nun endlich weitergeht, ist auch für Friedemann Schmidt, dem ABDA-Präsidenten, ein Grund zur Freude: Endlich komme Bewegung in die Sache, das Bundeskabinett habe „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, um die Apotheken vor Ort und damit die Arzneimittelversorgung im Lande zukunftsfähig zu machen“, sagte Schmidt. Na, na, mein liebes Tagebuch, ob damit wirklich die Arzneimittelversorgung „zukunftsfähig“ gemacht wird, muss sich erst noch zeigen. Immerhin, man wolle sich nun „konstruktiv und kritisch in den Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess des Bundestages einbringen“, freut er sich weiter.  Und fügt hoffnungsvoll hinzu: „Die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel muss endlich wiederhergestellt werden, und neue pharmazeutische Dienstleistungen sollten dringend eingeführt und honoriert werden.“ Ja, äh, mein liebes Tagebuch, die Preisbindung des VOASG betrifft doch nur die GKV-Arzneimittel und bringt damit einen Mords-Sprengstoff für unsere System mit. Und was die „neuen pharmazeutischen Dienstleistungen“ betrifft, so mag das ein guter Ansatz sein, allerdings, was wissen wir darüber? Wenig bis nichts! Um welche Dienstleistungen wird es sich im Detail handeln? Können sie alle Apotheken erbringen? Wie werden sie honoriert werden? Werden sie die Krankenkassen bezahlen? Mehr offene Fragen geht nicht – meine Freude darüber hält sich noch in Grenzen.

 

Hybrid-Antriebe kennen wir von Elektro-Autos, nichts Halbes nichts Ganzes. Die ABDA hat nun das Format der Hybrid-Veranstaltung für sich entdeckt! Und das geht so: Ein Teil der Vorstände ist persönlich im Apothekerhaus anwesend, andere Vorstandsmitglieder nehmen per Video-Schalte daran teil. So geschehen z. B. an diesem Donnerstag, an dem sich auf diese Weise der ABDA-Gesamtvorstand getroffen hat. Und so hat man z. B. über die jüngsten Entwicklungen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes und des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG), Stichwort Botendiensthonorar, gesprochen. Und man hat auch einstimmig eine Resolution beschlossen, initiiert vom Bayerischen Apothekerverband und Berliner Apothekerverein. Mit der Resolution spricht man sich dafür aus, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die nur befristet gelten, „zu verstetigen“, sprich: Man findet diese Handlungsspielräume „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung“ so gut, dass sie auch weiterhin gelten sollen. Gemeint sind beispielsweise die erweiterten Möglichkeiten, bei der Arzneimittelabgabe ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben zu dürfen, wenn das verordnete Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist. Oder die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen (auseinzeln). Oder, ganz klar, die Beibehaltung des Botendiensthonorars – hier ist die Bundesregierung unserem Wunsch bereits zuvor gekommen, indem sie diese  Regelung ins KHZG aufgenommen hat, allerdings mit halbierter Honorar. Mein liebes Tagebuch, alles in allem, es wäre wünschenswert, wenn die Politik diese Resolution wohlwollend aufnehmen und umsetzen würde. Da sollte die ABDA dran bleiben. Und weil die Hybrid-Sitzung der ABDA so gut angekommen ist, sollen nun auch weitere Mitgliederversammlungen der Bundesapothekerkammer, des Deutschen Apothekerverbands und der ABDA als Hybrid-Veranstaltungen durchgeführt werden. Und wie wär’s da mit einem Hybrid-Apothekertag?

 

Es ist viel Bewegung im Markt der Apothekendienstleister, z. B. bei Noventi. Der Apothekendienstleister hat Großes vor, er will seine Palette an Kooperationspartnern ausbauen und gleich zwei weitere Telemedizin-Anbieter (Fernarzt und Wellster Healthtech) in die Apotheken-App callmyApo integrieren. (Mit dem Telemedizinanbieter Zava arbeitet Noventi bereits seit Anfang des Jahres zusammen). Als Gesellschafter der Initiative ProAvO möchte Noventi gemeinsam mit seinen Partnern eine Mega-Gesundheitsplattform schaffen. Als Konkurrenz hat man die ganz großen Plattformen wir Amazon oder Alibaba im Visier. Das Ziel formuliert Noventi-Vorstand Dr. Sven Jansen so: „Durch die Anbindung über callmyApo bringen wir die Telemedizin in die Apotheke vor Ort und weg von Versandhändlern im Ausland.“ Apotheken sollen so ihren Kunden eine „attraktiven digitalen Zusatz-Service“ anbieten können. Nun ja, Wellster Healthtech betreibt eine Website, die sich auf Männergesundheit (!) spezialisiert hat mit verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamente zu einem „bezahlbaren Preis“. Der andere Anbieter fernarzt.com ist dagegen etwas breiter aufgestellt und bietet Verordnungen beispielsweise für Verhütung, Akne, Migräne, Reisedurchfall, Bluthochdruck und Genitalherpes. Mein liebes Tagebuch, wie das alles letztendlich aussehen und in der Praxis laufen soll, davon können wir derzeit nur träumen oder fürchten, je nach Gemütslage. Immerhin, bevor DocMorris und Co. alle Telemedizinanbieter aufkaufen, nehmen sie lieber unsere Apothekendienstleister unter die Fittiche. Der Plattform-Markt wird noch für Überraschungen sorgen.

21. August 2020

Interessant, sehr interessant, was Sören Friedrich, bei der ABDA für die Telematik zuständig, in einer Online-Informationsveranstaltung für die Apothekerverbände von Schleswig-Holstein und Hamburg erläuterte. Die Themen: die Telematik-Anbindung der Apotheken und unser liebes E-Rezept. Bis Ende September müssen die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein – der Termin wird nicht zu halten sein, da die ersten Konnektoren erst Mitte Juli zugelassen wurden. Und bis bei allen Apotheken das Konnektor-Kästchen in die Apotheken-IT  eingebunden ist, wird es wohl noch ein Jahr dauern. Dazu kommt die Anschaffung der Institutionenkarte und der elektronische Heilberufeausweise. Sören Friedrich legt den Apotheken nahe, dass sie möglichst bis zum 30. Juni 2021 an die TI angeschlossen sind, denn danach muss noch „sehr viel getestet“ werden: Das E-Rezept mit der Gematik-App geht in die Testphase. Zuvor werden noch weitere Dienste wie z.B. der E-Medikationsplan, die E-Patientenakte und die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) über die Telematikinfrastruktur eingeführt. Und dann, mein liebes Tagebuch, und dann, wenn alle diese Dienste laufen, tut’s den großen Schlag und das E-Rezept wird für die Apotheken in die Praxis umgesetzt. Wobei dies, wie Friedrich meinte, eben kein „big bang“ sei. Was die Zeithorizonte betrifft: Die Testphase läuft ab dem 30. Juni 2021 und ab 1. Januar 2022 soll dann das E-Rezept starten, also dann live und in Farbe – aber nur ein bisschen, denn die Patienten könnten zunächst nach wie vor ein Papierrezept verlangen. Und BtM-, T- und grüne Rezepte werden erst später in elektronischer Form folgen. Also, mein liebes Tagebuch. es wird sich hinziehen, um es mit einem Filmtitel auszudrücken: „Das Leben ist ein langer, ruhiger Fluß.“ (Nur so als Beispiel: In Portugal habe sich das E-Rezept erst nach zehn bis zwölf Jahren durchgesetzt.) Mein liebes Tagebuch, lassen wir uns nicht kirre machen: Auch wir werden die TI-Struktur und das E-Rezept zum Laufen kriegen, es wird noch die eine oder andere Frage geben, und in zehn Jahren, wenn wir in unserer volldigitalisierten Apo sitzen, werden wir vergnügt an 2020 zurückdenken: Weißt du noch damals, als unsere Konnektoren verrückt spielten und die ersten E-Rezepte im Cyber-Orkus verschwanden?

 

Mein liebes Tagebuch, die Zahlen der Corona-Infizierten steigen wieder! Rasant! Nachlässigkeit der Urlauber, Reiserückkehrer aus Krisengebiete sind zu einem nicht unerheblichen Teil dafür verantwortlich. Reiserückkehrer sollen sich testen lassen, auf Staatskosten. Und es wird getestet, massenweise, aber leider oft unkoordiniert – die Panne in Bayern zeigte, wo das hinführt. Mein liebes Tagebuch, Apotheken könnten hier helfen, könnten testen oder Tests verkaufen – aber sie dürfen nicht, unter Androhung von Bußgeldern. Was spricht eigentlich dagegen? DAZ-Chefredakteurin Doris Uhl setzt sich dafür ein, Schnelltests auch in Apotheken durchführen. Mein liebes Tagebuch, das kann man nur ganz dick unterstreichen. Wir verkaufen Schwangerschaftstests, Blutzuckertests – warum keine Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2-Infektionen? Sie sind günstiger als die PCR-Tests, schneller und unkomplizierter. Ok, diese Tests liefern nicht die 99-prozentige Sicherheit, aber mit einer Sicherheit von 80 Prozent lässt sich doch auch was anfangen. Und wenn so ein Test dann positiv ausfällt kann mit dem PCR-Test nachgetestet werden. Da sollte unser Bundesgesundheitsminister umgehend den Weg frei machen: Corona-Tests in Apotheken, niederschwellig, flächendeckend, schnell. Uhls Fazit: „Wer hier auf die Apotheken vor Ort verzichtet, handelt grob fahrlässig.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

"Der Türöffner"

von Thomas Beck am 23.08.2020 um 15:29 Uhr

Durchaus lesenswert
"Der Türöffner: Wie Jens Spahn den gläsernen Patienten herbeiregiert"
Quelle:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=63919

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Was spricht gegen Antigen-Schnelltests und ein bisschen Schützenhilfe für das RKI ...

von Christian Timme am 23.08.2020 um 14:40 Uhr

Man muss Jens Spahn nicht gerade "helfen" aber unterstützen könnte man den Herren schon ... nennen wir es einfach "Corona-Transparenz-Initiative". Oder ist Corona schon "akzeptierten Alltag" in der Apotheke?

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Zuverlässig

von Karl Friedrich Müller am 23.08.2020 um 12:30 Uhr

Sind Politik und Spahn nicht. Oder eben doch: im Nichteinhalten von Zusagen.
RxVV weg
Gleiche Preise weg
Gleich lange Spieße schon lange weg
Boniverbot vermutlich weg
Makelverbot weg
Bessere Bedingungen in der Pflege weg
Datenschutz in der TI weg
Einfach alles weg.
Vermutlich dürfen wir bald Boni auf RX geben, fragt sich nur: wovon?
Ebenso zuverlässig ist die Haltung von DocMorris, Gesetze zu ignorieren. Versucht man doch die Apotheken fürs eigene Geschäft einzuspannen und dafür noch Gebühren zu kassieren- das Makelverbot umgangen. Schon präventiv, sozusagen.
Ebenso zuverlässig finden sich hirnlose Kollegen, angeblich schon 1000, die bereit sind, das mitzumachen, Gier frisst eben Hirn.
Damit dürfte zuverlässig die Apothekendichte rapide abnehmen, es wird wieder Mitarbeiter auf dem Markt geben . Eine Zeit lang. Die netten Arbeitgeber werden weg sein und es wird für Mindestlohn gearbeitet, bis endlich alles ruiniert ist, nicht nur die Apotheken.
Spahn hat dann seine Millionenvilla abbezahlt.
Seine Drohungen gegenüber Apotheken hat er eingehalten, das einzige: er macht für uns nix
Da hat das Kuschen der ABDA auch nix gebracht.

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Coronainfiziertenzahl

von Peter am 23.08.2020 um 12:13 Uhr

Sehr geehrter Herr Ditzel,
die Zahl der positiven PCR-Tests nimmt rasant zu, da auch massiv die Testungen ausgedehnt werden. Ein Blick in die Krankenhäuser würde Ihnen zeigen, dass die Krankheitsfälle weiterhin abnehmen (238 Patienten auf Intensiv im Zusammenhang mit Corvid). Was bedeutet das?. Sind es falsch positiv Testungen die wir sehen oder hat sich das Virus soweit abgeschwächt, das es nur noch zu einem Schnupfen führt?
Was ist übrigens aus SARS COV 1 geworden?
Der war ganz plötzlich weg....

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Spahn als RXVV Verweigerer

von Heiko Barz am 23.08.2020 um 11:35 Uhr

Die Frage ist nur, Herr Ditzel, guten Morgen, wer wird denn Ihrer Meinung nach in 10 Jahren noch in seiner voll digitalisierten Apotheke sitzen?
Wenn wir weiterhin jährlich 400 - mit steigender Tendenz - Apos verlieren, dann fehlen in 10 Jahren bis zu 5000 Apos. Dem 10000er Level kommen wir gefährlich nahe. Damit ist aber eine flächendeckende Versorgung mit AM nicht mehr gewährleistet. Spätestens dann greifen ganz andere Mechanismen in den Arzneimittelmarkt und der Begriff Patient ( der Geduldige ) wird in der Wortbedeutung eine völlig neue, ausschließlich merkantile Bewertung erfahren.
Zu dem Zeitpunkt ist der Herr Spahn, so hofft er jedenfalls, Kanzler der Bundesrepublik oder besser wird er in den einschlägigen Chefetagen der bekannten und „beschützten“ Arzneimittelpiraten einen sicheren Platz erhalten.
Über das Geschwätz der fehlenden Rechtsgrundlagen zum RXVV könnten wir doch nur noch ausgiebig lachen, wenn da nicht, wie Sie rechtweisend bemerken, Gegengutachten vorlägen, die von unseren - mit Pflichtbeiträgen versehenen - eigenen Verbandsspitzen in hinterste Schubläden vergraben wurden - zum eindeutigen Nachteil der „Schutzbefohlenen“.
Dass die meisten der EU-Länder ohne diesen überdurchschnittlichen „Kotau“ der EU-Kommission gegenüber und ohne diese demonstrative, überflüssige Gehorsamkeit das RXVV einfach ausgeführt haben, zeigt doch, Herr Spahn liegt hier falsch, aber wer künftiger Kanzler werden will, der muß sich ja mit der Brüssseler Administration gut stellen.

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